Friseursalon kaufen: Salon, Räume und Kundschaft sicher übernehmen

„Wissen, das verkauft“ – dafür stehen unsere Makler.

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Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Ihre Vorteile beim Kauf eines Friseursalons mit Heid

Kompetente Betreuung

Unsere Makler unterstützen Sie rund um Kauf & Verkauf sämtlicher Immobilienarten.

Kurzfristige Termine möglich

Unsere Makler nehmen kurzfristige Aufträge entgegen. Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch.

Immobilien-Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Komplettservice bis zum Notar

Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.

Persönliche Ansprechpartner

Sie wissen jederzeit, wer für Ihre Immobilie verantwortlich ist: Wir setzen auf Persönlichkeit statt Anonymität.

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Friseursalon passend zu Ihrem Konzept finden

Ein Friseurgeschäft muss zu Ihrer Kundschaft, Ihrem Team und Ihrem Budget passen. Deshalb starten wir die Suche erst einmal mit der Erstellung eines Profils für Ihren Salon.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welchen Salon Sie führen wollen: einen Damen- und Herrensalon, einen Barbershop oder ein spezialisiertes Konzept mit Fokus auf Coloration oder Extensions. Daraus ergeben sich die Anforderungen an Fläche, Zahl der Bedienplätze und Lage.

Wir halten unter anderem fest:

  • Region und gewünschte Lage (Laufkundschaft oder Ter­min­kund­schaft)
  • Zahl der Bedien- und Waschplätze
  • Übernahme mit Team und Kundenstamm oder freie Ladenfläche
  • Budget für Kaufpreis, Umbau und Anlaufphase
  • Kauf der Räume oder Eintritt in einen Mietvertrag

Ein Beispiel: Ein Barbershop mit vier Plätzen lebt oft von spontaner Laufkundschaft und braucht ein Schaufenster an einer belebten Straße. Ein Salon mit Schwerpunkt Coloration arbeitet überwiegend mit festen Terminen. Hier zählen eher Parkplätze und eine ruhige, hochwertige Umgebung. Beide suchen „einen Friseursalon“, aber nicht dieselbe Fläche.

Auf dieser Grundlage suchen wir am offenen Markt und beziehen auch Salons und Ladenflächen ein, die Off-Market und damit nicht öffentlich angeboten werden.

Betrieb oder Anteile: Was Sie übernehmen

In den meisten Fällen kaufen Sie einzelne Bestandteile des Salons. Fachleute sprechen dabei vom Asset Deal, also dem Kauf von Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den: Einrichtung, Warenbestand, Kundenkartei, Name, Telefonnummer und Website.

Ist der Salon als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert, können Sie alternativ die Ge­schäfts­an­tei­le kaufen (Share Deal). Dann übernehmen Sie die Gesellschaft mit allen Verträgen und Schulden. Bei der Kundenkartei lohnt ein zweiter Blick: Sie enthält per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten. Wie Sie diese rechtssicher übernehmen, klären Sie am besten mit Ihrer Rechtsberatung.

Das Friseurhandwerk ist ein kleinteiliger Markt: 53.516 um­satz­steu­er­pflich­ti­ge Fri­seur­un­ter­neh­men er­wirt­schaf­te­ten 2024 zusammen rund 7,7 Milliarden Euro.¹ Rechnerisch sind das im Schnitt etwa 144.000 Euro Jahresumsatz pro Unternehmen. Umso wichtiger ist ein genauer Blick auf die Zahlen des einzelnen Salons.

Gut zu wissen: Wir vermitteln Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en und begleiten Sie beim Kauf von Ladenlokalen und Salonflächen. Die steuerliche und rechtliche Gestaltung der Un­ter­neh­mens­über­nah­me gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung und Rechtsberatung. Wir bringen beide Seiten gern frühzeitig an einen Tisch.

Meisterpflicht und Betriebsleitung früh mit Ihnen klären

Bevor Sie über einen Salon verhandeln, klären wir mit Ihnen, ob Sie ihn nach der Übergabe auch betreiben dürfen. Das Friseurhandwerk steht in Anlage A der Hand­werks­ord­nung (HwO) und ist zu­las­sungs­pflich­tig.² Der Betrieb muss in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eingetragen sein. Das gilt für den klassischen Salon genauso wie für einen Barbershop.

Drei Wege zur Eintragung

Für die Eintragung gibt es drei gängige Wege:

  • Meisterbrief: Sie haben die Meisterprüfung im Friseurhandwerk bestanden.³
  • Aus­übungs­be­rech­ti­gung nach § 7b HwO: Gesellenprüfung, sechs Berufsjahre, davon vier in leitender Stellung.⁴
  • Angestellte Betriebsleitung: Sie stellen eine Meisterin oder einen Meister ein. Diese Person übernimmt dann die fachliche Leitung des Salons.³

Der dritte Weg öffnet den Kauf auch für Unternehmer und Kapitalgeber ohne Fri­seur­aus­bil­dung.

Betriebsleitung, die tatsächlich im Salon arbeitet

Bei einer angestellten Betriebsleitung wird von Behördenseite oft besonders genau hingesehen. Das Sächsische Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) hat im Juni 2026 im Zusammenhang mit einem Barbershop entschieden, dessen Be­triebs­lei­te­rin bei 17 Kontrollen nicht im Laden angetroffen wurde.⁵ Im konkreten Eilverfahren verpflichtete das Gericht den Betrieb vorläufig dazu, eine Min­dest­an­we­sen­heit der Be­triebs­lei­te­rin von durch­schnitt­lich 87 Stunden im Monat sicherzustellen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine angestellte Betriebsleitung ihre fachliche Lei­tungs­funk­ti­on tatsächlich wahrnehmen muss. Die festgelegte Stundenzahl ist jedoch keine all­ge­mein­gül­ti­ge Mindestvorgabe für alle Friseursalons und Barbershops.

Wir fragen deshalb schon früh nach Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Vergütung der Betriebsleitung und danach, ob sie nach dem Verkauf bleibt. Gehen Meister oder Meisterin mit dem bisherigen Eigentümer, müssen Sie rechtzeitig für eine geeignete Betriebsleitung sorgen. Wird ein zu­las­sungs­pflich­ti­ges Handwerk ohne die erforderliche Eintragung betrieben, können Bußgelder drohen. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Verstoß und der einschlägigen Rechtsgrundlage ab.⁶

Ladenlokal, Mietvertrag und Unterlagen für den Friseursalon prüfen

Der Standort entscheidet beim Friseur über die Laufkundschaft und damit über den Umsatz. Als Im­mo­bi­li­en­mak­ler mit Sachverstand prüfen wir deshalb besonders genau, ob die Räume zu Ihrem Salon passen und Ihnen langfristig sicher sind.

Mietvertrag: Restlaufzeit sichert den Wert

Viele Salons arbeiten in gemieteten Räumen. Beim Kauf eines Betriebs geht der bestehende Mietvertrag nicht automatisch auf Sie über. Ob der Mietvertrag übernommen werden kann, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und der Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters ab.¹² Wir sprechen deshalb früh mit allen Beteiligten und klären, ob Sie in den Vertrag eintreten oder einen neuen abschließen.

Im Mietvertrag sehen wir uns mit Ihnen vor allem an:

  • Restlaufzeit und Ver­län­ge­rungs­op­tio­nen
  • vereinbarten Mietzweck, ausdrücklich als Friseursalon
  • Kon­kur­renz­schutz im selben Gebäude
  • Regeln zu Umbauten und Rückbau bei Auszug
  • Wert­si­che­rungs­klau­sel, also die Kopplung der Miete an den Ver­brau­cher­preis­in­dex

Ladenlokal mitkaufen: Nutzung und Technik prüfen

Kaufen Sie die Räume mit, sichern Sie sich den Standort dauerhaft. Bei einer Gewerbeeinheit in einem Mehr­par­tei­en­haus prüfen wir mit Ihnen die Tei­lungs­er­klä­rung, denn sie legt fest, wie die Einheit genutzt werden darf. Technisch achten wir auf Wasser- und Ab­was­ser­an­schlüs­se für die Waschplätze, ausreichende Lüftung bei Färbe- und Dau­er­well­ar­bei­ten und eine Stromversorgung für Föhne, Trockenhauben und Klimatechnik.

Unterlagen, die wir mit Ihnen sichten

Vor dem Kauf eines Friseursalons sollten Ihnen mindestens diese Unterlagen vorliegen:

  • Jah­res­ab­schlüs­se oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten vier Jahre
  • Personalliste mit Ar­beits­ver­trä­gen, Gehältern und Resturlaub
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle und Vertrag der Betriebsleitung
  • Mietvertrag mit allen Nachträgen
  • Inventarliste mit Angaben zu Leasing oder Ratenkauf
  • bei Kauf der Räumlichkeiten: Grundbuchauszug, Tei­lungs­er­klä­rung, Baugenehmigung und gültiger Energieausweis

Fehlt etwas, sprechen wir es früh an. So vermeiden Sie Überraschungen nach der Unterschrift.

Kaufpreis für den Friseursalon mit Sachverstand einschätzen

Der Angebotspreis für Salon und Immobilie sagt auf den ersten Blick wenig darüber aus, wie sich dieser Wert aufteilt. Wir helfen Ihnen, Immobilie und Betrieb getrennt zu beurteilen. So wissen Sie, welcher Teil des Preises auf die Räume entfällt und welcher auf den laufenden Betrieb.

Immobilie: Bewertung durch unsere Sach­ver­stän­di­gen

Gehört das Ladenlokal zum Kaufpaket, ziehen wir zertifizierte Sachverständige aus unserem Haus hinzu. Sie beurteilen den Wert der Räume vor dem Hintergrund von Lage, Zustand und Mietmarkt. Das ist unser Anspruch als Makler mit Sachverstand: Wissen, das verkauft, und Wissen, das Sie beim Kauf vor Fehl­ent­schei­dun­gen schützt.

Betrieb: Warum der Gewinn oft täuscht

Für den Wert des Salons selbst haben die Hand­werks­kam­mern ein eigenes Verfahren entwickelt, den Standard der Ar­beits­ge­mein­schaft Wertermittlung im Handwerk (AWH).⁷ Beim AWH-Verfahren wird vom Be­triebs­er­geb­nis unter anderem ein kal­ku­la­to­ri­scher Unternehmerlohn abgezogen. Der verbleibende nachhaltig erzielbare Ertrag bildet eine Grundlage für die Bewertung. Der Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins­satz berücksichtigt die individuellen Chancen und Risiken des Betriebs und liegt nach Steuern häufig zwischen 15 und 25 Prozent.⁷ Der tatsächliche Un­ter­neh­mens­wert hängt jedoch von weiteren be­triebs­spe­zi­fi­schen Faktoren ab.

Ein vereinfachtes Beispiel ohne Steuern: Ein Salon weist 60.000 Euro Gewinn pro Jahr aus, die Inhaberin arbeitet Vollzeit mit.

Position Betrag
Durch­schnitt­li­cher Jahresgewinn 60.000 Euro
abzüglich kal­ku­la­to­ri­scher Unternehmerlohn (Annahme) 45.000 Euro
Überschuss aus dem Betrieb 15.000 Euro
Ertragswert bei 15 Prozent Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins 100.000 Euro
Ertragswert bei 20 Prozent Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins 75.000 Euro
Ertragswert bei 25 Prozent Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zins 60.000 Euro

Wer pauschal drei Jahresgewinne ansetzt, käme auf 180.000 Euro. Drei Viertel des Gewinns sind in diesem Beispiel aber der Lohn für die eigene Arbeit. Den verdienen Sie nach dem Kauf selbst, nicht mit dem Kaufpreis.

Expertentipp: Einige Hand­werks­kam­mern, zum Beispiel die Handwerkskammer Region Stuttgart, bewerten Betriebe ihrer Mitglieder kostenlos nach dem AWH-Standard.¹⁴ Fragen Sie den Verkäufer, ob eine solche Bewertung vorliegt. Sie ist eine neutrale Grundlage für die Preis­ver­hand­lung, die wir anschließend für Sie führen.

Geschäftsführerin Katharina Heid

Beim Salonkauf schauen viele zuerst auf die Einrichtung. Viel mehr Geld steckt oft im Mietvertrag. Ein Salon in guter Lage mit zehn Jahren Restlaufzeit ist eine andere Basis als derselbe Salon mit Kündigung zum Jahresende.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Verhandlung und Kaufvertrag bis zum Notar begleiten

Haben Sie einen passenden Salon gefunden, führen wir die Preis­ver­hand­lung und bereiten mit Ihnen und Ihrer Rechtsberatung den Vertrag vor. Dabei achten wir auf Punkte, die beim Salonkauf häufig unterschätzt werden.

Personal, Steuern und alte Schulden

Geht der Friseurbetrieb im Rahmen eines Be­triebs­über­gangs auf Sie über, treten Sie nach § 613a BGB grundsätzlich in die bestehenden Ar­beits­ver­hält­nis­se mit ihren Rechten und Pflichten ein. Dazu gehören beispielsweise Gehalt, Ur­laubs­an­sprü­che und Kün­di­gungs­fris­ten.⁸ Ob ein Be­triebs­über­gang vorliegt, hängt von den Umständen der Übernahme ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach § 75 AO für betriebliche Steuern des bisherigen Inhabers haften. Die Haftung ist gesetzlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden und auf den Wert des übernommenen Vermögens begrenzt.⁹ Lassen Sie mögliche steuerliche Risiken daher vor dem Kauf von Ihrer Steuerberatung prüfen. Ist der Verkäufer im Handelsregister eingetragen und führen Sie den Namen weiter, kann nach dem Han­dels­ge­setz­buch (HGB) auch eine Haftung für alte Ge­schäfts­schul­den entstehen. Ein Haf­tungs­aus­schluss schützt Sie davor, wenn er im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder den Gläubigern mitgeteilt wird.¹⁰ Kaufen Sie stattdessen die Anteile einer GmbH, bleibt die Gesellschaft Arbeitgeberin und Steu­er­schuld­ne­rin. Die Risiken stecken dann in der GmbH selbst.

Geht der Salon als Ganzes an Sie über und führen Sie ihn fort, fällt auf den Kaufpreis nach dem Um­satz­steu­er­ge­setz (UStG) keine Umsatzsteuer an.¹¹ Bei einzelnen Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den kann das anders sein.

Was in den Kaufvertrag gehört

Ein guter Vertrag regelt neben dem Preis auch zahlreiche andere Aspekte des Kaufs. Diese Punkte sollten Sie mit Ihrer Rechtsberatung im Kaufvertrag festhalten:

  • Inventarliste mit Zustand und Ei­gen­tums­ver­hält­nis­sen
  • Zusicherungen zu Umsätzen und Gewinnen der letzten Jahre
  • Wett­be­werbs­ver­bot für den Verkäufer im Umkreis des Salons
  • Übergang von Telefonnummer, Website, Be­wer­tungs­pro­fi­len und Social-Media-Konten
  • Stichtag für Übergabe, Warenbestand und Kasse

Anschließend begleiten wir Sie mit einem festen Ansprechpartner bis zur Schlüs­sel­über­ga­be. Kaufen Sie die Räume mit, bereiten wir mit Ihnen auch den Notartermin vor.

Friseursalon kaufen, Räume mieten oder als Kapitalanlage erwerben?

Nicht jeder, der einen Friseursalon kaufen möchte, braucht auch die Immobilie. Und nicht jeder, der eine Immobilie mit Friseur sucht, will selbst Haare schneiden oder färben.

Räume kaufen oder mieten

Ein Kauf des Ladenlokals passt zu Ihnen, wenn Sie langfristig am Standort bleiben und Kapital für die Immobilie einsetzen können. Sie sind dann unabhängig von Mieterhöhungen und Kündigungen.

Die Miete hält Ihr Kapital für Ausstattung, Personal und Anlaufphase frei. Entscheidend ist dann ein Mietvertrag mit langer Laufzeit oder Ver­län­ge­rungs­op­ti­on.

Immobilie mit Friseursalon als Kapitalanlage

Sie suchen als Kapitalanleger eine Gewerbeeinheit mit Friseur als Mieter? Dann treten Sie mit dem Ei­gen­tums­über­gang in den bestehenden Mietvertrag ein.¹³ Wir prüfen mit Ihnen Laufzeit, Miethöhe und die wirtschaftliche Lage des Salons. Ein in­ha­ber­ge­führ­ter Salon hängt stark an einer Person. Fällt sie längere Zeit aus, droht dem Salon ein Ge­schäfts­aus­fall, der die Fortführung des Miet­ver­hält­nis­ses gefährden kann. Ist die Einheit gut geschnitten, finden Sie leichter eine Nachmieterin oder einen Nachmieter aus einer anderen Branche.

Checkliste: Friseursalon kaufen

Von der Meisterpflicht über den Mietvertrag bis zur Übergabe gibt es beim Kauf eines Friseursalons viele Punkte zu prüfen. Unsere Checkliste fasst alle Schritte auf drei Seiten zusammen. Sie können sie ausdrucken und bei Besichtigungen und Gesprächen mit dem Verkäufer Punkt für Punkt abhaken.

Fazit: Standort, Wert und Vertrag beim Kauf eines Friseurladens im Blick haben

Ein Friseursalon ist so viel wert wie seine Kundschaft, sein Team und sein Standort. Wir entwickeln mit Ihnen ein klares Suchprofil und suchen gezielt nach öffentlichen und Off-Market-Angeboten. Bei passenden Salons organisieren wir Besichtigungen, prüfen mit Ihnen Mietvertrag, Unterlagen und die Frage der Betriebsleitung und sprechen fehlende Angaben früh an.

Für Fragen zum Immobilienwert ziehen wir unsere Sach­ver­stän­di­gen hinzu. Mit einem festen Ansprechpartner begleiten wir Sie durch die Preis­ver­hand­lung bis zur Übergabe und, wenn Sie die Räume mitkaufen, bis zum Notartermin. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um Ihr Vorhaben mit uns zu besprechen.

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Häufige Fragen zum Kauf eines Friseursalons

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Kauf eines Friseursalons. Wir beantworten die Fragen angehender Eigentümer eines eigenen Friseursalons gerne auch telefonisch unter 0158 – 884 916 68.

Darf ich einen Friseursalon ohne Meisterbrief kaufen?

Ja, Sie dürfen einen Friseursalon ohne Meisterbrief kaufen. Betreiben dürfen Sie ihn aber nur mit Eintragung in die Handwerksrolle. Dafür brauchen Sie einen Meisterbrief, eine Aus­übungs­be­rech­ti­gung nach sechs Berufsjahren mit vier Jahren in leitender Stellung oder eine angestellte Meisterin oder einen angestellten Meister als Betriebsleitung.³ ⁴ Die Betriebsleitung muss regelmäßig im Salon arbeiten.⁵

Was kostet ein Friseursalon?

Die Kosten eines Friseursalons hängen vor allem vom nachhaltigen Ertrag ab. Hand­werks­kam­mern ziehen vom Gewinn einen kal­ku­la­to­ri­schen Unternehmerlohn ab und rechnen mit Ka­pi­ta­li­sie­rungs­zin­sen zwischen 15 und 25 Prozent.⁷ Bei kleinen, in­ha­ber­ge­führ­ten Salons kann der Wert deshalb deutlich unter den Vorstellungen des Verkäufers liegen. Gehört das Ladenlokal dazu, kommt der Wert der Immobilie hinzu.

Muss ich die Mitarbeitenden des Salons übernehmen?

Ja, wenn Sie den Betrieb übernehmen, müssen Sie die angestellten Mitarbeitenden übernehmen. Sie treten in alle bestehenden Ar­beits­ver­hält­nis­se ein, mit Gehalt, Ur­laubs­an­sprü­chen und Kün­di­gungs­fris­ten.⁸ Mitarbeitende können dem Übergang widersprechen und bleiben dann beim bisherigen Arbeitgeber. In der Praxis hat dieser nach dem Verkauf aber meist keinen Betrieb mehr, in dem er sie beschäftigen kann. Deshalb droht den Mitarbeitenden dann in der Regel eine be­triebs­be­ding­te Kündigung. Vereinfachend kommt hinzu, dass Friseure oft selbstständig sind und sich lediglich in einem Friseursalon einmieten.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Barbershop kaufen will?

Für einen Barbershop gelten die gleichen Regeln wie für jeden Friseursalon: Haare schneiden, Bärte trimmen und rasieren gehören zum Friseurhandwerk. Auch ein Barbershop braucht die Eintragung in die Handwerksrolle und eine Meisterin oder einen Meister, der den Betrieb tatsächlich leitet.² ⁵

Sollte ich den Friseurladen kaufen oder mieten?

Der Kauf der Räume lohnt sich, wenn Sie langfristig am Standort bleiben wollen und Kapital für die Immobilie haben. Die Miete hält Ihr Kapital für Ausstattung und Personal frei. Entscheidend ist dann ein Mietvertrag mit langer Laufzeit oder Ver­län­ge­rungs­op­ti­on.

Welche Unterlagen brauche ich vor dem Kauf eines Fri­seur­ge­schäfts?

Fordern Sie mindestens die Jah­res­ab­schlüs­se der letzten vier Jahre, die Personalliste mit Ar­beits­ver­trä­gen, den Mietvertrag, eine Inventarliste und den Nachweis zur Eintragung in die Handwerksrolle an. Kaufen Sie die Räume mit, kommen Grundbuchauszug, Tei­lungs­er­klä­rung, Baugenehmigung und Energieausweis hinzu.

Quellen

1 Zentralverband des Deutschen Fri­seur­hand­werks: Die wirtschaftliche Lage des Fri­seur­hand­werks, Pres­se­mit­tei­lung 06/2026, 29.06.2026 (Abruf: 21.10.2026)

2 Anlage A Nr. 38 Hand­werks­ord­nung (HwO) (Abruf: 21.10.2026)

3 § 7 Abs. 1 und 1a Hand­werks­ord­nung (HwO) (Abruf: 21.10.2026)

4 § 7b Hand­werks­ord­nung (HwO), Merkblatt der Handwerkskammer Flensburg (Abruf: 21.10.2026)

5 Sächsisches Ober­ver­wal­tungs­ge­richt, Beschluss vom 30.06.2026, Az. 6 B 199/25 (Abruf: 21.10.2026)

6 § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e und Abs. 5 Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz (SchwarzArbG) (Abruf: 21.10.2026)

7 Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Das AWH-Verfahren zur Bewertung von Hand­werks­be­trie­ben (Abruf: 21.10.2026)

8 § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Abruf: 21.10.2026)

9 § 75 Abgabenordnung (AO) (Abruf: 21.10.2026)

10 §§ 25 ff. Han­dels­ge­setz­buch (HGB), Merkblatt Haftung bei Fir­men­fort­füh­rung der IHK Arnsberg (Abruf: 21.10.2026)

11 § 1 Abs. 1a Um­satz­steu­er­ge­setz (UStG) und BFH, Urteil vom 23.08.2007, Az. V R 14/05, zusammengefasst von der Deutschen Handwerks Zeitung (Abruf: 21.10.2026)

12 § 540 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Abruf: 21.10.2026)

13 § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), für Gewerberäume in Verbindung mit § 578 BGB (Abruf: 21.10.2026)

14 Deutsche Handwerks Zeitung: Un­ter­neh­mens­wert berechnen, mit Angaben der Handwerkskammer Region Stuttgart (Abruf: 21.10.2026)

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