Autohaus verkaufen: Immobilie und Betrieb in gute Hände übergeben

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Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Ihre Vorteile mit unseren Gewerbemaklern

Klare Strategie zur Vermittlung

Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.

Immobilien-Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Professionelle Preisfindung

Wir erstellen eine realistische und markt­ori­en­tier­te Bewertung, um die Immobilie zeitnah zu veräußern.

Kundenkartei

Wir verfügen über Kontakte zu geprüften Interessenten, für die Ihr Objekt infrage kommen könnte.

Kurzfristige Termine möglich

Unsere Makler nehmen kurzfristige Aufträge entgegen. Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch.

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Autohaus verkaufen: Betrieb und Immobilie zusammen denken

Laut der jährlichen Netz-Erhebung der Fachzeitschrift AUTOHAUS gab es zuletzt 195 Handelsbetriebe weniger als im Vorjahr. Die Redaktion beobachtet zudem, dass sich das Eigentum an den Standorten bei immer weniger Händ­ler­in­ves­to­ren bündelt.2 Für Sie als Eigentümer heißt das: Wachsende Händlergruppen suchen gezielt nach Standorten, prüfen aber genau, ob ein Objekt in ihr Konzept passt.

Beim Verkauf eines Autohauses treffen zwei Ebenen aufeinander. Zum Betrieb gehören Händlervertrag, Kundenstamm, Personal und Ausstattung, zur Immobilie Grundstück, Showroom, Werkstatt und Stellflächen. Oft liegen beide nicht in derselben Hand: Die Be­triebs­ge­sell­schaft nutzt ein Grundstück, das dem Inhaber privat oder einer eigenen Grund­stücks­ge­sell­schaft gehört. Unsere Gewerbemakler konzentrieren sich auf die Immobilie und stimmen sich eng mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt ab, wenn Betrieb und Immobilie gemeinsam den Eigentümer wechseln.

Ob ein Käufer die Marke am Standort weiterführen darf, entscheidet in der Regel der Hersteller. Seine Zustimmung gehört deshalb früh auf die Agenda, damit der Verkauf nicht kurz vor dem Notartermin ins Stocken gerät.

Autohaus-Nachfolge rechtzeitig regeln

Viele Autohäuser sind inhabergeführt, und die Nachfolge wird im gesamten Mittelstand zur drängenden Frage. Laut der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) planen rund 186.000 Inhaber mit­tel­stän­di­scher Unternehmen ihren Rückzug bis Ende 2026 mit einer Nach­fol­ge­re­ge­lung. Rund 243.000 Mittelständler könnten im selben Zeitraum ohne Nachfolger aus dem Markt ausscheiden. Als Hemmnis sehen 69 Prozent aller mit­tel­stän­di­schen Unternehmen die Suche nach geeigneten Nachfolgern.3

Planen Sie früh genug, können Sie zwischen mehreren Wegen wählen. Steht kein Fa­mi­li­en­mit­glied bereit, kommen Händlergruppen, langjährige Führungskräfte oder Investoren infrage, die die Immobilie kaufen und an einen neuen Betreiber vermieten. Wir prüfen mit Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Standort passt und sprechen passende Käufer zunächst anonym an. Ihr Betrieb läuft währenddessen ungestört weiter.

Ver­kaufs­va­ri­an­ten für Ihre Autohaus-Immobilie

Welcher Weg den besten Preis bringt, hängt von Ihren Zielen ab: den Betrieb abgeben, Kapital freisetzen oder den Standort ganz aufgeben. Die Übersicht zeigt die vier gängigen Varianten und worauf es jeweils ankommt.

Variante Typische Käufer Darauf kommt es an
Gesamtverkauf an einen Nachfolger Händlergruppen, Führungskräfte aus dem eigenen Haus, Bran­chen­un­ter­neh­mer Zustimmung des Herstellers, Übergang von Personal und Verträgen, saubere Aufteilung des Kaufpreises auf Immobilie und Betrieb
Verkauf mit Rückmietung (Sale-and-Lease-back) Kapitalanleger, Family Offices, Immobilienfonds Laufzeit und Höhe der Miete bestimmen den Kaufpreis. Die Miete sollte marktüblich sein, damit sie Ihren Betrieb nicht dauerhaft überfordert.
Vermietung an einen Nachfolger, Verkauf später zunächst Betreiber als Mieter, später Kapitalanleger Bonität des Mieters, klare Regeln zur Instandhaltung; der spätere Verkauf erfolgt als vermietete Ge­wer­be­im­mo­bi­lie
Verkauf nach Betriebsaufgabe Pro­jekt­ent­wick­ler, freie Werkstätten, Fachmärkte, Logistiker Baurecht und Drittverwendung, mögliche Rückbaukosten, Ergebnis der Alt­las­ten­aus­kunft

Hinweis: Vor allem bei der Rückmietung lohnt sich ein langfristiger Blick: Eine hohe Miete steigert zwar den Kaufpreis auf dem Papier, schmälert aber Jahr für Jahr das Ergebnis Ihres Betriebs. Mehr zur Vermarktung gewerblicher Objekte lesen Sie unter Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen.

Den Wert Ihres Autohauses realistisch ermitteln

Für Autohäuser gibt es kaum Ver­gleichs­prei­se, denn jedes Objekt ist auf eine Marke, eine Betriebsgröße und einen Standort zugeschnitten. Häufig kommt deshalb das Er­trags­wert­ver­fah­ren nach der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) zum Einsatz.4 Grundlage ist die marktüblich erzielbare Miete, also das, was ein anderer Betreiber für den Standort zahlen würde. Eine Miete, die Ihr eigener Betrieb an Sie zahlt, fließt nur ein, soweit sie marktüblich ist.

Diese Faktoren bestimmen den Preis

In die Bewertung einer Autohaus-Immobilie fließen vor allem diese Punkte ein:

  • Lage und Präsenz: Ausfallstraße, Gewerbegebiet oder Stadtrand, Ver­kehrs­an­bin­dung und die Fernwirkung des Showrooms.
  • Grundstück und Flächen: Größe und Zuschnitt sowie das Verhältnis von Ausstellungs-, Werkstatt- und Stellflächen.
  • Zustand und Ausstattung: Baujahr, Sanierungsstand, Hebebühnen, Ölabscheider, Lackierkabine und Waschanlage.
  • Her­stel­ler­stan­dards: Viele Marken geben Fassade, Showroom und Ausstattung vor. Ein neuer Markenpartner muss womöglich umbauen, ein Käufer ohne Marke braucht manche Einbauten gar nicht.
  • Drittverwendung: Wie gut sich das Objekt als freie Werkstatt, Fachmarkt oder Gewerbefläche nutzen lässt und was das Baurecht dort erlaubt.
  • Altlastenrisiko: Ergebnis der Alt­las­ten­aus­kunft und mögliche Kosten für weitere Untersuchungen.

Kostenlose Bewertung bei exklusivem Maklerauftrag

Erteilen Sie uns einen exklusiven Maklerauftrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit, ist die Bewertung Ihrer Autohaus-Immobilie kostenlos. In der Regel erstellen unsere zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen ein Kurzgutachten, das Sie zeitnah nach dem Be­sich­ti­gungs­ter­min erhalten. Bei komplexen Standorten fällt die Bewertung auch umfassender aus. Mit diesem Ergebnis starten Sie mit einem realistischen Angebotspreis in die Vermarktung und haben in jeder Verhandlung ein fachlich begründetes Argument auf Ihrer Seite. Mehr dazu erfahren Sie unter kostenlose Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.

Geschäftsführerin Katharina Heid

Viele Inhaber bewerten ihr Autohaus nach dem, was der Betrieb über Jahre erwirtschaftet hat. Käufer rechnen anders: Sie fragen, was Grundstück und Gebäude ohne die heutige Marke wert sind. Wer vor dem Verkauf durchspielt, ob sich der Standort auch als freie Werkstatt, Fachmarkt oder Gewerbehof nutzen lässt, kennt seine Ver­hand­lungs­spiel­räu­me, bevor der erste Interessent danach fragt.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Altlasten und Unterlagen: Fragen der Käufer vorwegnehmen

Kaum ein Thema beschäftigt Käufer eines Autohauses so sehr wie mögliche Bo­den­ver­un­rei­ni­gun­gen. Der Grund liegt im Gesetz: Nach dem Bundes-Bo­den­schutz­ge­setz (BBodSchG) kann neben dem Verursacher auch der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zur Sanierung verpflichtet werden. Frühere Eigentümer trifft diese Pflicht, wenn sie das Grundstück nach dem 1. März 1999 übertragen haben und die Altlast dabei kannten oder kennen mussten. Eine Ausnahme gilt, wenn sie beim Erwerb schutzwürdig darauf vertrauen durften, dass keine Altlast vorliegt.5

Wie hoch das Risiko eingeschätzt wird, hängt von der Nutzung ab. Ein Beispiel ist der Branchenkatalog des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie: Dort gilt der Einzelhandel mit Kraftwagen als gering relevant, die Reparatur von Kraftwagen als hoch relevant, Lackierung und Tankstellen sogar als sehr hoch relevant.⁶ Andere Bundesländer arbeiten mit eigenen Katalogen und können einzelne Nutzungen abweichend einstufen. Hat Ihr Autohaus eine eigene Werkstatt, Lackiererei oder Tankstelle, sollten Sie damit rechnen, dass Käufer und finanzierende Banken gezielt nach möglichen Altlasten fragen. Eine Auskunft aus dem Alt­las­ten­ka­tas­ter der zuständigen Bo­den­schutz­be­hör­de und gepflegte Prüfnachweise nehmen dieser Frage früh die Schärfe.

Diese Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Autohaus zu verkaufen:

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Bau­ge­neh­mi­gun­gen inklusive aller Nut­zungs­än­de­run­gen
  • Grundrisse, Schnitte und Flä­chen­auf­stel­lung
  • Energieausweis
  • Auskunft aus dem Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Wartungs- und Prüfnachweise für Ölabscheider, Tankanlagen und Hebebühnen
  • bestehende Miet- und Pachtverträge, etwa für Stellflächen oder Werbeanlagen
  • Vorgaben des Herstellers, soweit sie Gebäude und Grundstück betreffen

Autohaus kaufen: Standorte mit Sachverstand prüfen

Sie möchten ein Autohaus kaufen, um Ihre Händlergruppe zu erweitern, eine freie Werkstatt zu eröffnen oder in eine vermietete Be­triebs­im­mo­bi­lie zu investieren? Wir stellen Ihnen passende Objekte vor, darunter auch Off-Market-Angebote, die auf keinem Portal erscheinen.

Bevor Sie ein Angebot abgeben, prüfen unsere Sach­ver­stän­di­gen, ob der aufgerufene Preis zum Ertragswert des Standorts passt. Damit treffen Sie eine Kauf­ent­schei­dung, die Sie gegenüber Bank und Gesellschaftern sauber begründen können.

Was unsere Gewerbemakler beim Autohaus-Verkauf auszeichnet

Ein Autohaus verkauft man meist nur einmal im Leben. Umso wichtiger ist ein Makler, der Immobilie, Branche und Käufer gleichermaßen kennt.

  • Sachverstand statt Bauchgefühl: Unser Team aus über 180 zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen bewertet Ihre Autohaus-Immobilie nach anerkannten Verfahren.
  • Diskretion statt Inserat: Off-Market-Angebote erreichen vorgemerkte Kauf­in­ter­es­sen­ten, ohne dass Ihr Verkauf in der Region die Runde macht.
  • Branchenblick statt Standardexposé: Wir zeigen Käufern, was Ihren Standort ausmacht, von der Verkehrslage bis zur Werk­statt­ka­pa­zi­tät.
  • Begleitung statt Weitergabe: Ein persönlicher Ansprechpartner führt Sie vom Erstgespräch bis zum Notartermin.

Sprechen Sie uns an: Wir nehmen uns Zeit für Ihren Standort und Ihre Pläne.

Autohaus verkaufen mit Heid: Jetzt kostenlose Bewertung anfordern

Ihr Autohaus ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit. Mit einer fundierten Bewertung, der passenden Ver­kaufs­va­ri­an­te und einem diskreten Vorgehen erzielen Sie einen fairen Preis und regeln Ihre Nachfolge in Ruhe. Dafür verbinden wir Maklererfahrung mit Sachverstand aus dem eigenen Haus: Wissen, das verkauft.

Rufen Sie uns an oder fordern Sie über das Formular Ihre kostenlose Bewertung an.

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Häufig gestellte Fragen zum Autohaus-Verkauf

Zum Abschluss beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um das Thema Autohaus verkaufen.

Was ist mein Autohaus wert?

Den Wert ermitteln unsere Sach­ver­stän­di­gen nach einer Besichtigung vor Ort. Ausschlaggebend ist vor allem, welchen Ertrag der Standort mit einem fremden Betreiber nachhaltig abwirft. Pauschale Faustformeln führen bei Autohäusern meist in die Irre, weil sich Lage, Bausubstanz und Her­stel­ler­vor­ga­ben von Objekt zu Objekt stark unterscheiden.

Kann ich mein Autohaus-Grundstück verkaufen und den Betrieb weiterführen?

Ja, über einen Verkauf mit Rückmietung. Sie verkaufen die Immobilie an einen Kapitalanleger und mieten sie für Ihren Betrieb zurück. Damit setzen Sie Kapital frei, etwa für Investitionen oder Ihre Altersvorsorge, und bleiben am gewohnten Standort.

Muss der Hersteller dem Verkauf meines Autohauses zustimmen?

Für den reinen Verkauf der Immobilie brauchen Sie in der Regel keine Zustimmung des Herstellers. Anders beim Betrieb: Der Händlervertrag geht nicht automatisch auf einen Käufer über, eine Übernahme ist nur mit Zustimmung des Herstellers möglich. Auch wenn Sie Ge­sell­schafts­an­tei­le verkaufen statt den Betrieb selbst, enthalten Händlerverträge häufig Zustimmungs- oder Kün­di­gungs­rech­te für den Hersteller. Sprechen Sie Ihre Pläne deshalb früh mit dem Hersteller und Ihrem Rechtsanwalt ab.

Wer haftet für Altlasten, wenn ich mein Autohaus verkaufe?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Behörde kann nach dem Bundes-Bo­den­schutz­ge­setz auch frühere Eigentümer in Anspruch nehmen, daran ändert der Kaufvertrag nichts. Er regelt aber, wer die Kosten zwischen Ihnen und dem Käufer am Ende trägt. Legen Sie Ver­dachts­mo­men­te deshalb offen und lassen Sie diese Regelung von Ihrem Rechtsanwalt und dem Notar sauber formulieren.

Was kostet mich der Makler beim Verkauf meines Autohauses?

Unsere Makler erhalten eine Provision vom Auftraggeber, deren Höhe von Art und Lage der Immobilie abhängt. Bei einem exklusiven Auftrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit ist die Bewertung durch unsere Sach­ver­stän­di­gen bereits enthalten. Die genauen Konditionen besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Erfahren meine Mitarbeitenden und Kunden vom geplanten Verkauf?

Während der Vermarktung bestimmen Sie, wer wann davon erfährt. Bei einem Off-Market-Verkauf sprechen wir ausgewählte Interessenten direkt an, verzichten auf ein öffentliches Inserat und geben Details erst nach einer un­ter­schrie­be­nen Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung heraus. Geht auch der Betrieb auf einen neuen Inhaber über, müssen Sie die Beschäftigten vor dem Übergang informieren (§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch).7 Den richtigen Zeitpunkt stimmen Sie am besten mit Ihrem Rechtsanwalt ab.

Quellen

1 Zentralverband Deutsches Kraft­fahr­zeug­ge­wer­be (ZDK): „Kfz-Gewerbe: Individuelle Mobilität darf nicht zum Luxus werden“, Pressemeldung vom 19.02.2025. https://www.kfzgewerbe.de/kfz-gewerbe-individuelle-mobilitaet-darf-nicht-zum-luxus-werden (abgerufen am 12.10.2026)

2 Schmid, Stefan; Haunschild, Andrea: „Fabrikatshandel: Das Netz 2025“, AUTOHAUS, 01.04.2025. https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/fabrikatshandel-das-netz-2025-3631609 (abgerufen am 12.10.2026)

3 Schwartz, Michael (KfW Research): „Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025: Pläne für Ge­schäfts­auf­ga­ben wachsen erneut – Kauf­preis­vor­stel­lun­gen deutlich gestiegen“, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526, 09.01.2026. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2026/Fokus-Nr.-526-Januar-2026-Nachfolge-Monitoring.pdf (abgerufen am 12.10.2026)

4 Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) vom 14.07.2021, §§ 27–34 (Er­trags­wert­ver­fah­ren). https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/ (abgerufen am 12.10.2026)

5 Bundes-Bo­den­schutz­ge­setz (BBodSchG), § 4 Abs. 3 und Abs. 6. https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/__4.html (abgerufen am 12.10.2026)

6 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG): Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 – Branchenkatalog zur Erfassung von Altstandorten, Wiesbaden 2008. https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/handbuch/hba2_4_www.pdf (abgerufen am 12.10.2026)

7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 613a Abs. 5 (Unterrichtung der Arbeitnehmer beim Be­triebs­über­gang). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html (abgerufen am 19.10.2026)

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