Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, spielt die Maklerprovision früh eine wichtige Rolle. Entscheidend ist dabei nicht nur, welche Kosten auf Sie zukommen, sondern auch, welche Leistung Sie dafür erhalten. Ein guter Makler begleitet den Verkaufsprozess nicht erst ab dem Inserat, sondern schon bei der Preisfindung, der Vermarktungsstrategie und den Verhandlungsgesprächen mit Interessenten. Deshalb sollten Sie die Maklercourtage nicht isoliert betrachten, sondern im Zusammenhang mit dem gesamten Verkaufsergebnis.
- Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten gesetzliche Vorgaben zur Verteilung der Maklerprovision. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der Immobilie, der Lage und der konkreten Vereinbarung ab.
- Die Maklerprovision liegt in der Praxis meist bei insgesamt rund 6 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
- Wird die Provision von Käufer und Verkäufer geteilt, sind ca. 3,57 Prozent je Partei üblich (ebenfalls inkl. MwSt.).
- Die Begriffe Maklerprovision, Maklergebühren und Maklercourtage werden im Alltag meist synonym verwendet.
- Ein stimmiger Angebotspreis und eine durchdachte Vermarktung beeinflussen das Verkaufsergebnis oft stärker als ein möglichst niedriger Provisionssatz.
Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf
Eine einheitliche gesetzliche Maklerprovision für Immobilienverkäufe gibt es in Deutschland nicht. Beim Verkauf wird die Provision in der Regel als Prozentsatz des notariell beurkundeten Kaufpreises vereinbart. Entscheidend sind Immobilientyp, Lage, Vermarktungsaufwand und die Regelung im Maklervertrag. Unsere Makler vereinbaren die Provision individuell mit dem Auftraggeber und stimmen sie vor Beginn der Vermarktung transparent ab.
Als grobe Orientierung liegt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf häufig bei insgesamt rund 6 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, ergibt das in der Praxis entsprechend bis zu 3,57 Prozent je Partei.
Einflussfaktoren auf die Maklercourtage
Wie hoch die Maklercourtage ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen vor allem:
- die Objektart
- die Lage der Immobilie
- der Vermarktungsaufwand
- die Zielgruppe
- die Aufbereitung der Unterlagen
- die Intensität der Verkaufsverhandlungen
Nicht jede Immobilie lässt sich gleich leicht am Markt platzieren. Manche Objekte finden zügig Interesse, andere erfordern deutlich mehr Vorbereitung, Abstimmung und Überzeugungsarbeit. Einige Immobilien werden auf großen Anzeigenportalen ins Schaufenster gestellt, andere unter Ausschluss der Öffentlichkeit nur einem potenziellen Käuferkreis des Maklerbüros angeboten (der sogenannte Secret Sale).
Maklertätigkeiten beim Hausverkauf
Beim Hausverkauf schauen Eigentümer verständlicherweise genau auf die Leistungen, die sie für die Maklergebühr erhalten. Schließlich geht es um einen spürbaren Kostenpunkt innerhalb des gesamten Verkaufsprozesses.
Beim Hausverkauf umfasst die Maklerleistung deutlich mehr als die reine Vermittlung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent. Schon vor dem ersten Inserat müssen Unterlagen zusammengestellt, der Angebotspreis sauber hergeleitet und die Vermarktung vorbereitet werden. Hinzu kommen Exposé, Käuferansprache, Terminabstimmung, Besichtigungen, Rückfragen von Interessenten und die Begleitung der Verhandlungen. Auch nach der Käufersuche endet die Arbeit nicht sofort, denn dann folgen weitere Abstimmungen bis hin zur Vorbereitung des Notartermins.
Eine gute Vermarktung beginnt nicht erst mit dem Exposé, sondern mit einer fundierten Einwertung. Bei uns fließt neben der Maklererfahrung auch Bewertungskompetenz aus dem eigenen Haus ein. Bei einem exklusiven Maklerauftrag über mindestens ein Jahr erhalten Sie eine kostenlose Bewertung durch unsere zertifizierten Sachverständigen!
Geschäftsführer André Heid
Verteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Besonders wichtig sind § 656c BGB und § 656d BGB: Wird der Makler für beide Parteien tätig, dürfen sich Verkäufer und Käufer nur in gleicher Höhe zur Zahlung der Provision verpflichten. Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen und soll die andere Partei einen Teil der Kosten übernehmen, darf dieser Anteil höchstens 50 Prozent der insgesamt vereinbarten Provision betragen. Der Anspruch gegen die andere Partei wird zudem erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihren Anteil gezahlt und dies nachgewiesen hat.
Beauftragen Sie als Eigentümer den Makler, tragen Sie bei diesem Immobilientyp daher mindestens die Hälfte der Provision. Der Käufer darf nicht die gesamte Courtage übernehmen, wenn der Makler auch für Sie tätig war oder Sie die Kosten anteilig auf den Käufer übertragen möchten.
Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Haus und Eigentumswohnung
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher greift die gesetzliche Regelung zur Verteilung der Maklerkosten. Beauftragen Sie als Eigentümer den Makler, tragen Sie mindestens die Hälfte der Provision. Der Käufer darf also nicht die gesamte Courtage übernehmen, wenn der Makler auch für Sie tätig war. Das gilt seit dem 23. Dezember 2020 und hat die frühere Praxis in mehreren Bundesländern deutlich verändert.
Beispiel: Beträgt die vereinbarte Maklerprovision 7,14 Prozent inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 Prozent. Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat und ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Maklerprovision bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien
Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken, gemischt genutzten Immobilien und Gewerbeimmobilien gilt die gesetzliche 50:50-Regelung für Wohnungen und Einfamilienhäuser nicht. Hier entscheidet der Maklervertrag, wer die Provision zahlt und in welcher Höhe. Möglich ist, dass der Verkäufer die Courtage übernimmt, der Käufer zahlt oder beide Parteien die Kosten teilen.
Gerade bei diesen Objekten sollte die Provisionsfrage eindeutig geklärt und kommuniziert werden, denn bei renditestarken oder komplexen Objekten spielt die Courtage in der Ankaufsrechnung für den Käufer eine spürbare Rolle. Eine klare Regelung verhindert spätere Diskussionen und stärkt die Verhandlungslinie.
| Immobilientyp | Gilt die gesetzliche Teilung? | Typische Regelung |
| Eigentumswohnung | Ja, wenn Käufer nicht gewerblich tätig ist | Verkäufer und Käufer zahlen meist je 50 Prozent |
| Einfamilienhaus | Ja, wenn Käufer nicht gewerblich tätig ist | Verkäufer und Käufer zahlen meist je 50 Prozent |
| Mehrfamilienhaus | Nein | Verteilung nach Maklervertrag |
| Grundstück | Nein | Verteilung nach Maklervertrag |
| Gewerbeimmobilie | Nein | Verteilung nach Maklervertrag |
| Gemischt genutzte Immobilie | Nein | Verteilung nach Maklervertrag |
Das ist in der Maklerprovision enthalten
Die Maklerprovision ist nicht nur eine Vergütung für die Vermittlung an sich. Sie deckt eine ganze Reihe von Leistungen ab, die den Verkauf strukturieren, beschleunigen und wirtschaftlich sinnvoll steuern. Welche Punkte im Einzelnen dazugehören, hängt immer vom konkreten Auftrag ab. Typischerweise umfasst die Maklerleistung beim Immobilienverkauf unter anderem folgende Schritte:
- Preisfindung und Vermarktungsstrategie: Zu Beginn steht die Frage, mit welchem Angebotspreis Ihre Immobilie in den Markt gehen soll. Genau hier wird die Grundlage für den weiteren Verkauf gelegt.
- Sichtung und Aufbereitung der Unterlagen: Für einen geordneten Verkaufsprozess müssen wichtige Objektunterlagen zusammengestellt und für Interessenten nachvollziehbar aufbereitet werden.
- Erstellung des Exposés: Dazu gehören die inhaltliche Aufbereitung der Immobilie, die Beschreibung der wichtigsten Merkmale und eine überzeugende Präsentation des Objekts.
- Vermarktung der Immobilie: Die Immobilie wird am Markt platziert und gezielt potenziellen Interessenten vorgestellt.
- Koordination von Anfragen und Besichtigungen: Der Makler übernimmt die Kommunikation mit Interessenten, stimmt Termine ab und führt durch die Besichtigungen.
- Vorkoordination von Interessenten: Anfragen werden strukturiert aufgenommen und im Verkaufsprozess geordnet weitergeführt.
- Begleitung der Verkaufsverhandlungen: Der Makler unterstützt Sie dabei, Gespräche mit Interessenten zielgerichtet zu führen und den Verkaufsprozess sauber voranzubringen.
- Begleitung bis zum Abschluss: Ist ein Käufer gefunden, koordiniert der Makler die nächsten Schritte bis zum Notartermin und hält den Prozess für alle Beteiligten im Blick.
Mit der richtigen Strategie mehr aus dem Verkauf herausholen
Die Maklerprovision ist beim Immobilienverkauf ein nicht zu unterschätzender Kostenpunkt. Für Sie als Eigentümer ist am Ende aber vor allem entscheidend, wie sicher, strukturiert und wirtschaftlich sinnvoll der gesamte Verkaufsprozess abläuft. Eine fundierte Preisstrategie, eine durchdachte Vermarktung und eine klare Begleitung bis zum Abschluss wirken sich oft stärker auf das Ergebnis aus als der reine Blick auf den Provisionssatz.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und offene Fragen zur Maklerprovision oder zur Vermarktung haben, sprechen Sie mit uns. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0158 – 884 916 68 oder nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Häufige Fragen zur Maklerprovision
In diesem Abschnitt beantworten wir wichtige Fragen zur Maklerprovision und zur Verteilung der Kosten.
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Verkauf?
Als Orientierung liegt die Maklerprovision häufig zwischen 3 und 7,14 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Das ist abhängig davon, ob Sie als Verkäufer die Courtage allein stemmen oder sie mit dem Käufer geteilt wird. Bei geteilter Provision sind in der Praxis oft 3,57 Prozent je Partei zu sehen. Welche Höhe tatsächlich vereinbart wird, hängt vom Objekt, der Region und dem Aufwand der Vermarktung ab.
Muss ich die Maklergebühren allein tragen?
Das kommt auf die Immobilie und die vertragliche Gestaltung an. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere gesetzliche Regeln: Ist der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision grundsätzlich in gleicher Höhe vereinbart werden. Wird der Makler nur von einer Seite beauftragt, darf die andere Seite nur unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt werden.
Kann ich die Maklercourtage verhandeln?
Ja, die Maklercourtage ist grundsätzlich verhandelbar. Entscheidend ist nicht nur die Höhe, sondern auch der konkrete Leistungsumfang. Für Sie als Eigentümer ist daher wichtig, dass klar ist, welche Schritte der Makler im Verkaufsprozess übernimmt. Eine niedrige Provision ist nicht automatisch die wirtschaftlich bessere Lösung, wenn dafür wichtige Leistungen fehlen.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich war und die Voraussetzungen aus dem Maklervertrag erfüllt sind. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern schreibt das Gesetz zudem Textform für den Maklervertrag vor. Für Eigentümer ist deshalb wichtig, die Vereinbarung vorab sauber zu prüfen und die Fälligkeit nicht erst kurz vor dem Abschluss zu thematisieren.
Welche Leistungen sind in den Maklergebühren enthalten?
Das hängt vom konkreten Auftrag ab. Typischerweise gehören dazu die Einwertung der Immobilie, die Aufbereitung wichtiger Unterlagen, das Exposé, die Vermarktung, die Koordination von Besichtigungen, die Kommunikation mit Interessenten und die Begleitung der Verhandlungen. Auch die Abstimmung bis zum Notartermin kann Teil der Maklerleistung sein.
Gelten für den Hausverkauf andere Maklergebühren als für den Wohnungsverkauf?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Die Maklergebühren unterscheiden sich je nach Objekt, Vermarktungsaufwand und individueller Vereinbarung. Ein Hausverkauf bringt in der Praxis oft mehr Abstimmung, Unterlagen und Erklärungsbedarf mit sich als ein einfach gelagerter Wohnungsverkauf. Deshalb kommt es weniger auf die Objektart allein an als auf den konkreten Aufwand im Einzelfall.
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip bedeutet bei der Wohnraumvermietung: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. Beauftragt also der Vermieter den Makler mit der Suche nach einem Mieter, darf er die Kosten nicht auf den Mieter abwälzen.
Beim Verkauf von Immobilien gilt dieses Prinzip nicht in derselben Form. Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher regeln die §§ 656a bis 656d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wie die Maklerkosten verteilt werden. Wird der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, dürfen beide Parteien nur in gleicher Höhe zur Provision verpflichtet werden. Beauftragt nur eine Partei den Makler und soll die andere Partei einen Teil übernehmen, darf dieser Anteil höchstens 50 Prozent der vereinbarten Maklerprovision betragen.