Die Notarkosten beim Hauskauf und -verkauf sind ein fester Teil jeder Immobilientransaktion. Sie sollten früh in Ihre Kalkulation einfließen, da sie je nach Kaufpreis und Einzelfall schnell mehrere Tausend Euro ausmachen können. Wer rechtzeitig weiß, welche Notargebühren beim Hauskauf anfallen und wie sich die Kosten verteilen, schafft Klarheit vor dem Notartermin und vermeidet unangenehme Überraschungen kurz vor dem Abschluss.
- Beim Hauskauf trägt in der Regel der Käufer den größten Teil der Notarkosten.
- Für Notar- und Grundbuchkosten zusammen sollten Sie rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises einplanen.
- Verkäufer zahlen häufig nur Kosten für die Löschung bestehender Rechte oder Belastungen im Grundbuch.
- Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und nicht frei verhandelbar.
- Auch beim Grundstückskauf fallen vergleichbare Notarkosten an, weil der Eigentumswechsel notariell beurkundet werden muss.
Aufteilung der Notargebühren beim Hauskauf
Beim Hauskauf trägt in der Regel der Käufer den größten Teil der Notarkosten. Dazu gehören vor allem
- die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags,
- die Abwicklung über das Grundbuch
- sowie weitere Schritte, die für die Eigentumsübertragung nötig sind.
Für den Verkäufer fallen meist nur dann Notarkosten an, wenn noch Rechte oder Belastungen aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen, etwa eine bestehende Grundschuld. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag klar festgehalten wird, wer welche Kosten übernimmt.
Achtung: Auch wenn im Kaufvertrag geregelt ist, wer die Notarkosten übernehmen soll, kann der Notar seine Gebühren grundsätzlich von beiden Vertragsparteien fordern. Zahlt der Käufer nicht, kann der Notar daher im Einzelfall auch der Verkäufer in Anspruch nehmen.
Viele Käufer konzentrieren sich verständlicherweise zuerst auf den Kaufpreis. In der Praxis zeigt sich aber immer wieder, dass auch Notarkosten, Grundbuchgebühren und die saubere Vorbereitung des Vertrags früh mitgedacht werden sollten, damit der Abschluss nicht unnötig ins Stocken gerät.
Geschäftsführerin Katharina Heid
So hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf
Die Notarkosten beim Hauskauf lassen sich nicht frei verhandeln, sondern richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) und dem Kaufpreis der Immobilie. Für Käufer ist vor allem wichtig, die Gebühren nicht isoliert zu betrachten, sondern gemeinsam mit den Grundbuchkosten einzuplanen. Damit entsteht schon vor dem Notartermin ein realistisches Bild der tatsächlichen Kaufnebenkosten.
Mit diesen Notargebühren beim Hauskauf sollten Sie rechnen
Planen Sie beim Hauskauf für Notargebühren und Grundbuchkosten zusammen rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises ein. Wie hoch der Betrag im Einzelfall ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie teuer die Immobilie ist und welche zusätzlichen Eintragungen oder Erklärungen im Rahmen des Kaufs nötig werden. Wird beispielsweise noch eine Grundschuld eingetragen, steigen die Gesamtkosten entsprechend. Auch beim Grundstückskauf ohne Immobilie führt kein Weg am Notar vorbei. Die Gebühren für Notar und Grundbuch betragen auch für unbebaute Grundstücke 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie nicht nur die Notarkosten kennen, sondern den gesamten Kaufprozess gut vorbereiten. Dazu gehören unter anderem Finanzierung, Unterlagen, Objektprüfung und die zeitliche Planung bis zum Notartermin. Im verlinkten Beitrag erhalten Sie dafür alle relevanten Informationen samt Checkliste.
Woraus sich die Notarkosten beim Hauskauf zusammensetzen
Die Notarkosten beim Hauskauf setzen sich aus mehreren einzelnen Leistungen zusammen, die im Rahmen der Beurkundung und Abwicklung anfallen. Dazu gehören insbesondere:
- die Beurkundung des Kaufvertrags
- der Entwurf und die Prüfung des Vertrags
- die Abwicklung des Kaufvertrags
- die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- die Bestellung einer Grundschuld, falls der Kauf finanziert wird
- Auslagen und Umsatzsteuer
Beispielrechnung für Notarkosten beim Hauskauf
Wie stark sich der Kaufpreis auf die Notarkosten auswirkt, zeigt ein einfaches Beispiel: Bei einem Hauskauf für 300.000 Euro liegen Notar- und Grundbuchkosten oft in einer Größenordnung von rund 4.500 bis 6.000 Euro. Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro sollten Käufer meist mit etwa 6.750 bis 9.000 Euro rechnen.
Diese Notarkosten fallen für Verkäufer an
Beim Hausverkauf übernimmt der Verkäufer in der Regel nur einen kleineren Teil der Notarkosten. Für ihn fallen nur Kosten an, wenn bestehende Rechte oder Belastungen vor dem Eigentumswechsel aus dem Grundbuch entfernt werden müssen. Typisch sind dabei vor allem:
- die Löschung einer bestehenden Grundschuld
- die Löschung weiterer Rechte Dritter im Grundbuch
- zusätzliche notarielle Erklärungen des Verkäufers
- weiterer Abstimmungsaufwand bei alten Belastungen oder besonderen Eintragungen
Weicht der Verkauf vom üblichen Ablauf ab, beispielswiese bei mehreren Eigentümern, besonderen Rechten oder abweichenden Vereinbarungen im Kaufvertrag, können für den Verkäufer weitere Notarkosten hinzukommen. Umso wichtiger ist es, die Kostenverteilung frühzeitig klar festzuhalten und den Verkauf sauber vorzubereiten.
Beim Verkauf einer Immobilie fallen neben den Notarkosten oft noch weitere Ausgaben an, die Eigentümer früh einplanen sollten. Dazu zählen je nach Situation unter anderem Kosten für Unterlagen, die Löschung von Rechten oder weitere Aufwendungen rund um die Abwicklung. Mehr dazu lesen Sie hier: Kosten beim Hausverkauf
Ohne Notar keine Immobilie
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie wird in Deutschland nicht einfach per Unterschrift zwischen zwei Parteien wirksam. Damit der Vertrag rechtlich Bestand hat und der Eigentumswechsel sauber abgewickelt wird, ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Notar sorgt dabei nicht nur für die formale Beurkundung, sondern begleitet auch zentrale Schritte, die den Übergang des Eigentums rechtlich absichern. Ohne Notar können Sie Ihr Haus nicht verkaufen und auch kein Wohnung kaufen.
Diese Faktoren beeinflussen die Notarkosten beim Hauskauf
Wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf tatsächlich ausfallen, hängt nicht nur vom Kaufpreis ab. Entscheidend ist auch, welche Leistungen im konkreten Fall zusätzlich nötig sind und wie aufwendig die Abwicklung des Immobilienkaufs ausfällt. Vor allem diese Faktoren wirken sich auf die Höhe der Kosten aus:
- der Kaufpreis der Immobilie
- die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- die Bestellung einer Grundschuld bei Finanzierung
- zusätzliche Erklärungen oder Beurkundungen
- Löschungen bestehender Rechte oder Belastungen
- Auslagen und Umsatzsteuer
6 Tipps, wie Sie unnötige Zusatzkosten beim Notar vermeiden
Die Notarkosten selbst sind gesetzlich geregelt, doch zusätzliche Ausgaben lassen sich in vielen Fällen vermeiden oder zumindest begrenzen.
- Prüfen Sie wichtige Unterlagen frühzeitig und vollständig.
- Klären Sie bestehende Rechte und Belastungen vor dem Notartermin.
- Halten Sie die Kostenverteilung im Kaufvertrag eindeutig fest.
- Vermeiden Sie zusätzliche Beurkundungen, wenn sie nicht nötig sind.
- Nutzen Sie ein Notaranderkonto nur, wenn es wirklich erforderlich ist.
- Stimmen Sie Finanzierung, Grundschuld und Zeitplan sauber aufeinander ab.
Warum eine saubere Preisfindung auch bei Notarkosten wichtig ist
Die Notarkosten richten sich zwar nach gesetzlichen Vorgaben, ihre Höhe hängt aber direkt mit dem Kaufpreis zusammen. Umso wichtiger ist es, den Angebotspreis nicht aus dem Bauch heraus festzulegen, sondern auf einer fundierten Grundlage aufzubauen. Eine realistische Preisfindung schafft Sicherheit für beide Seiten, stärkt die Verhandlungsposition und sorgt dafür, dass Kaufpreis, Nebenkosten und Erwartungshaltung von Anfang an zusammenpassen. Genau hier begleiten wir Sie mit Marktkenntnis, Verkaufserfahrung und der Bewertungskompetenz unserer Partner im Haus. Mit uns gehen Sie mit einer klaren Strategie in den Verkauf Ihrer Immobilie!
Häufig gestellte Fragen
Spätestens wenn der Kaufvertrag auf dem Tisch liegt, rücken die Notarkosten in den Fokus. Hier lesen Sie, welche Gebühren beim Hauskauf und Hausverkauf anfallen und wie sich die Kosten typischerweise verteilen.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
Beim Hauskauf trägt in der Regel der Käufer den größten Teil der Notarkosten. Dazu zählen vor allem die Gebühren für den Kaufvertrag, die notarielle Beurkundung, die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Auch Kosten im Zusammenhang mit einer Grundschuld übernimmt meist der Käufer, wenn der Kauf über ein Darlehen finanziert wird.
Der Verkäufer zahlt üblicherweise nur die Kosten, die durch die Löschung eigener Rechte oder Belastungen entstehen. Das betrifft zum Beispiel eine noch eingetragene Grundschuld, die vor dem Eigentumswechsel aus dem Grundbuch entfernt werden muss.
Für Sie ist wichtig, dass Sie die Kostenverteilung im Kaufvertrag klar regeln, damit beide Seiten früh wissen, welche Gebühren auf sie zukommen und die Abwicklung ohne unnötige Reibung verläuft.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Wohnungskauf?
Als grobe Orientierung sollten Sie für Notar- und Grundbuchkosten zusammen meist mit rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen. Die genaue Höhe hängt davon ab, welche Leistungen im Einzelfall anfallen und ob zum Beispiel noch eine Grundschuld bestellt wird.
Welche Notarkosten fallen für Verkäufer an?
Beim Hausverkauf entstehen für Sie als Verkäufer meist nur dann Notarkosten, wenn bestehende Rechte oder Belastungen gelöscht werden müssen. Typisch ist die Löschung einer alten Grundschuld. Der größere Teil der Notargebühren entfällt dagegen in der Regel auf den Käufer.
Sind die Hauskauf Notarkosten in NRW höher als in anderen Bundesländern?
Nein, die Hauskauf Notarkosten in Nordrhein-Westfalen sind nicht grundsätzlich höher als in anderen Bundesländern. Die Gebühren für notarielle Leistungen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht nach dem Standort des Notars. Unterschiede entstehen daher in der Praxis meist nicht durch das Bundesland selbst, sondern durch den Kaufpreis und den Umfang der notariellen Leistungen.
Kann ich die Notarkosten beim Hauskauf senken?
Die eigentlichen Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und deshalb nicht frei verhandelbar. Sie können aber Zusatzkosten vermeiden, wenn Sie Unterlagen frühzeitig vorbereiten, die Kostenverteilung klar festhalten und unnötige Sonderlösungen wie ein Notaranderkonto nur dann nutzen, wenn sie wirklich nötig sind.
Warum brauche ich beim Hauskauf überhaupt einen Notar?
Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkauf in Deutschland nicht wirksam. Der Notar erstellt und beurkundet den Vertrag, veranlasst wichtige Schritte im Grundbuch und sorgt dafür, dass der Eigentumswechsel rechtlich sauber abgewickelt wird.