Wollen Sie eine Wohnung verkaufen, denken Sie wahrscheinlich in erster Linie an den realistischen Kaufpreis. Mindestens genauso wichtig ist aber der Blick auf die im Rahmen des Verkaufs entstehenden Nebenkosten, denn: Ein Verkauf bringt fast immer Ausgaben mit sich, die Ihren Erlös mindern. Mit welchen Posten Sie rechnen sollten, lesen Sie im Beitrag.

Moderne Wohnanlage.
Bei einem Wohnungsverkauf sollten Sie stets auch die Nebenkosten in Ihre Rechnung aufnehmen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Wohnungsverkauf tragen Käufer und Verkäufer un­ter­schied­li­che Nebenkosten. Die Grund­er­werb­steu­er sowie die Kosten für Kaufvertrag und Ei­gen­tums­um­schrei­bung im Grundbuch liegen in der Regel bei der Käuferseite.
  • Für Verkäufer fallen vor allem vorbereitende, ver­mark­tungs­be­zo­ge­ne und objektbezogene Kosten an. Dazu gehören etwa Energieausweis, Maklerprovision, Un­ter­la­gen­be­schaf­fung, Grund­schuld­lö­schung, mögliche Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung oder kleinere Maßnahmen zur Ver­kaufs­auf­be­rei­tung.
  • Die Maklerprovision ist beim Verkauf einer Wohnung nicht frei auf den Käufer abzuwälzen. Wenn beide Parteien eine Provision zahlen, muss der Anteil bei Wohnung und Einfamilienhaus in gleicher Höhe vereinbart werden; Verkäufer können daher höchstens die Hälfte der anfallenden Provision weitergeben.
  • Ein aktueller Energieausweis ist beim Verkauf einer Wohnung grundsätzlich Pflicht. Interessierte Parteien sind berechtigt, den Energieausweis einzusehen.
  • Spe­ku­la­ti­ons­steu­er fällt nicht in jedem Fall an. Entscheidend sind Haltedauer und Nutzung. Steuerfrei bleibt der Verkauf unter anderem bei Eigennutzung oder nach Ablauf der Zehnjahresfrist.
Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Die wichtigsten Nebenkosten für Verkäufer beim Wohnungsverkauf

Für Eigentümer schmälert jeder Kostenpunkt den eigenen Verkaufserlös. Bei einer Ei­gen­tums­woh­nung entstehen typische Verkäuferkosten vor allem in vier Bereichen: Ver­kaufs­vor­be­rei­tung, Vermarktung, Ver­trags­ab­wick­lung und Finanzierung. Je nach Objekt, Lage, Dar­le­hens­si­tua­ti­on und Zustand der Wohnung kann sich die Summe stark unterscheiden.

Wir schauen uns die vier Bereiche an und stellen die jeweiligen Posten vor.

Nebenkosten des Woh­nungs­ver­kaufs vor dem Start

Vor dem „Startschuss“ für den Verkaufsprozess sollten Sie als Verkäufer dafür sorgen, dass alle Dokumente und Unterlagen sowie natürlich die Wohnung selbst in Ordnung sind:

Wertgutachten

Ein Wertgutachten ist beim Verkauf einer Immobilie sinnvoll, wenn die Preisfindung schwierig ist oder Sie eine besonders fundierte Grundlage für die Vermarktung erhalten möchten. In bestimmten Situationen – etwa beim Im­mo­bi­li­en­ver­kauf nach Trennung oder im Fall einer Erbschaft – kann ein Gutachten zudem Streitigkeiten vermeiden beziehungsweise beilegen. Auch bei Wohnobjekten in spezieller Lage, mit besonderem Zuschnitt oder in komplexen Ei­gen­tü­mer­kon­stel­la­tio­nen schafft eine fachkundige Einschätzung mehr Sicherheit.

Bei uns profitieren Eigentümer bei exklusivem Maklerauftrag über mindestens ein Jahr von einer kostenlosen Bewertung durch unsere Sach­ver­stän­di­gen.

Energieausweis

Ohne Energieausweis können Sie Ihre Wohnung nicht in die Vermarktung geben. Bei einem Verkauf ist das Dokument grundsätzlich erforderlich, und schon in der Anzeige sollten bestimmte Energiedaten genannt werden. Käufer haben außerdem ein Recht darauf, die Angaben spätestens bei einem Be­sich­ti­gungs­ter­min einsehen zu können.

Wichtig ist vor allem: Der Ausweis muss gültig sein und von einer dazu berechtigten Person (z. B. ein Energieberater) erstellt worden sein. Ein vorhandener Energieausweis bleibt zehn Jahre gültig, solange keine energetischen Anpassungen vorgenommen werden.

Kleine Re­no­vie­rungs­maß­nah­men

Nicht jedes Objekt braucht vor dem Verkauf eine Renovierung. Bei einer leerstehenden Wohnung reichen häufig bereits gezielte Schön­heits­maß­nah­men: Saubere Armaturen in Bad und Küche, ein frischer Anstrich für Wände und Fenster und allgemeine Reinlichkeit sorgen für eine stimmige Präsentation in Fotos sowie auf Be­sich­ti­gungs­ter­mi­nen.

Gerade ein etwas verlebtes hinterlassenes Objekt kann dagegen auch von umfangreicheren Maßnahmen profitieren. Dabei sollten Sie natürlich abwägen, ob die Investition kurz vor dem Verkauf sich auch in einem entsprechend höheren Preis widerspiegeln wird.

Etwas anders ist die Sachlage, wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen. In diesem Fall sind Sie zu großen Teilen auf die Kooperation der Mietpartei angewiesen, die Wohnung vernünftig herzurichten.

Kosten für die Vermarktung einer Wohnung

Für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Wohnung braucht es Sichtbarkeit in Ihrer Zielgruppe. Dabei hilft Ihnen der Im­mo­bi­li­en­mak­ler Ihres Vertrauens. Dabei können Sie von attraktiven Ver­mark­tungs­pa­ke­ten profitieren, die verschiedene Maßnahmen enthalten, die Sie sonst selbst tragen müssten.

Maklergebühren/-provision

Die Maklerprovision ist, abhängig vom Kaufpreis und den vereinbarten Konditionen, oft der größte Einzelposten auf Verkäuferseite. Gleichzeitig ist sie bei der Auswahl des richtigen Maklers eine sehr gute Investition. Ein kompetentes Maklerbüro steuert den gesamten Verkaufsprozess professionell und Schritt für Schritt: Preisfindung, Exposé-Erstellung, Vermarktung, Besichtigungen, Käuferprüfung, Verhandlung und Begleitung bis zum Notartermin.

Rechtlich gilt beim Kauf einer Wohnung oder eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses: Wenn der Makler von beiden Ver­trags­par­tei­en eine Provision erhält, muss diese in gleicher Höhe vereinbart werden. Der Verkäufer kann also nicht mehr als die Hälfte der Provision auf den Käufer übertragen.

Wie hoch die Provision im Einzelfall ausfällt, ist Ver­hand­lungs­sa­che, allerdings gibt es in vielen Bundesländern etablierte Standards, an die Sie sich halten können. Entscheidend ist, welche Leistung Sie für die Provision bekommen und ob der Makler Ihren Nettoerlös verbessert. Ein guter Makler spart nicht nur Aufwand, sondern schafft häufig auch bessere Ab­schluss­be­din­gun­gen.

Inserate, Exposé und Ver­mark­tungs­ma­te­ri­al

Wer privat verkauft, trägt die Ver­mark­tungs­kos­ten selbst. Dazu zählen in vielen Fällen professionelle Fotos, Exposé-Erstellung, Inserate auf Im­mo­bi­li­en­por­ta­len, Grund­riss­auf­be­rei­tung oder digitale Be­sich­ti­gungs­lö­sun­gen.

Mit einem Maklerauftrag sind diese Leistungen oft Bestandteil des Ver­mark­tungs­pa­kets. Für Eigentümer ist das ein echter Vorteil, weil nicht jede Ausgabe einzeln organisiert und beauftragt werden muss. Statt an vielen Stellen parallel Geld und Zeit zu investieren, erhalten Sie eine abgestimmte Vermarktung aus einer Hand.

Geschäftsführerin Katharina Heid

Beim Wohnungsverkauf wird oft über einzelne Gebühren diskutiert. Viel wichtiger ist die Frage, wie sauber Preis, Unterlagen und Vermarktung zusammenspielen. Genau dort entscheidet sich, ob Sie wirklich gut verkaufen.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Weitere Nebenkosten beim Wohnungsverkauf

Abhängig davon, wie lange Sie die Wohnung bereits halten und ob Sie noch einen laufenden Im­mo­bi­li­en­kre­dit abzahlen, können beim Verkauf Ihrer Wohnung zusätzliche Nebenkosten entstehen.

Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung

Läuft auf der Wohnung noch ein Darlehen und wird dieses durch den Verkauf vorzeitig abgelöst, kann die Bank eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung verlangen. Dieser Posten wird leicht unterschätzt, kann aber den Erlös deutlich mindern.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, vor Verkaufsstart mit Bank und Makler eine gemeinsame Linie festzulegen. So sehen Sie früh, welcher Kaufpreis nötig ist, damit sich der Verkauf wirtschaftlich für Sie lohnt.

Grundschuld löschen oder übernehmen?

Ist Ihre Wohnung noch mit einer Grundschuld belastet, sollten Sie diese löschen lassen, damit das Objekt lastenfrei übergeben werden kann. Dafür braucht es meist eine Lö­schungs­be­wil­li­gung der Bank und die notarielle Abwicklung der Löschung.

Die Gebühren für die Löschung der Grundschuld belaufen sich auf etwa 0,2 % der Grund­schuld­sum­me und werden von Ihnen als Verkäufer getragen.

Die Alternative: Stimmen Sie sich mit dem Käufer ab und vereinbaren Sie eine Übertragung der Grundschuld. Das spart beiden Parteien die Gebühren für Löschung und Neueintragung.

Spe­ku­la­ti­ons­steu­er

Ob beim Wohnungsverkauf Spe­ku­la­ti­ons­steu­er anfällt, richtet sich in Deutschland nach § 23 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG). Steuerpflichtig kann ein Verkauf dann sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen und Sie dabei einen Gewinn erzielen. Dafür gibt es aber ein paar Variablen:

  • Wurde die Wohnung vermietet und innerhalb der Zehnjahresfrist mit Gewinn verkauft, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten und abzüglich der Werbungskosten.
  • Keine Spe­ku­la­ti­ons­steu­er fällt an, wenn die Wohnung im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
  • Ebenfalls steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn die Wohnung mindestens im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
  • Wichtig ist außerdem: Für private Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Liegt der gesamte Gewinn daraus unterhalb dieser Grenze, bleibt er steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil, sondern der gesamte Gewinn steuerlich relevant.

Wer zahlt beim Wohnungsverkauf Notar- und Grundbuchkosten?

Die eigentlichen Kosten für den Kaufvertrag und die Ei­gen­tums­um­schrei­bung im Grundbuch trägt in Deutschland üblicherweise der Käufer. Das gilt als Regelfall bei Im­mo­bi­li­en­käu­fen.

Wer zahlt beim Wohnungsverkauf für die Ver­wal­ter­zu­stim­mung?

Bei manchen Ei­gen­tums­woh­nun­gen ist für den Verkauf nach der Tei­lungs­er­klä­rung oder Ge­mein­schafts­ord­nung eine Zustimmung nach § 12 Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) vorgesehen.

Die Kosten für die Ver­wal­ter­zu­stim­mung werden grundsätzlich als Ver­wal­tungs­kos­ten angesehen und nach dem allgemeinen Ver­tei­lungs­schlüs­sel auf alle Woh­nungs­ei­gen­tü­mer umgelegt.

Im Ver­wal­ter­ver­trag oder der Tei­lungs­er­klä­rung kann abweichend davon festgelegt sein, dass der Verkäufer eine Pauschale zur Prüfung von Haus­geld­rück­stän­den, der Einhaltung der Ge­mein­schafts­ord­nung und der Zu­stim­mungs­er­tei­lung trägt. Die Kosten hierfür belaufen sich in etwa auf 150 bis 300 Euro. Die Notarkosten trägt allerdings selbst in dieser Konstellation weiter die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft.

Rechenbeispiel für Nebenkosten beim Wohnungsverkauf

Für unser einfaches Beispiel nehmen wir an, dass Sie eine Wohnung in Bayern verkaufen wollen. Der Verkaufspreis beträgt 500.000 Euro. Die Wohnung ist bereits vollständig abbezahlt und muss vor dem Verkauf lediglich leicht renoviert werden. In diesem Fall werden die Wohnungsverkauf-Nebenkosten für Verkäufer und Käufer wie folgt berechnet:

Wohnungsverkauf-Nebenkosten Kosten für den Verkäufer
Vermarktung 900 €
Energieausweis (nach Inanspruchnahme einer Förderung) 640 €
Maklergebühren (geteilt mit dem Käufer) 8.925 € (geteilt mit dem Käufer)
Wertgutachten ca. 1.790 €
Löschung der Grundschuld 1.000 €
Re­no­vie­rungs­kos­ten 2.500 €
Gesamt: 15.515 €

Häufige Fragen zu Nebenkosten beim Wohnungsverkauf

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Wohnungsverkauf und den dabei entstehenden Nebenkosten.

Welche Wohnungsverkauf-Nebenkosten muss ich als Verkäufer wirklich zahlen?

Als Verkäufer zahlen Sie vor allem die Kosten, die auf Ihrer Seite zur Vorbereitung und Abwicklung des Verkaufs entstehen. Dazu können Maklerprovision, Energieausweis, Un­ter­la­gen­be­schaf­fung, Grund­schuld­lö­schung, eine mögliche Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung sowie einzelne Maßnahmen zur Ver­kaufs­auf­be­rei­tung gehören.

Notar- und Grundbuchkosten für Kaufvertrag und Ei­gen­tums­um­schrei­bung trägt in der Regel die Käuferseite.

Muss ich die Maklerprovision allein übernehmen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Nicht zwingend. Beim Verkauf einer Wohnung gilt: Wenn beide Seiten eine Provision zahlen, muss der Anteil gleich hoch sein. Sie können also höchstens die Hälfte der Provision auf die Käuferseite übertragen. Wie die Provision konkret vereinbart wird, sollte im Maklervertrag klar geregelt sein.

Brauche ich beim Wohnungsverkauf einen Energieausweis?

Ja, beim Verkauf ist ein Energieausweis Pflicht. Spätestens beim Be­sich­ti­gungs­ter­min müssen Sie potenziell interessierten Parteien einen aktuellen Energieausweis vorlegen können.

Muss ich beim Wohnungsverkauf Spe­ku­la­ti­ons­steu­er zahlen?

Das hängt von Ihrer Haltedauer und der Nutzung ab. Steuerpflichtig kann der Gewinn sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Davon gibt es jedoch Ausnahmen: Keine Spe­ku­la­ti­ons­steu­er fällt unter anderem bei kompletter Eigennutzung an oder wenn die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde.

Was kostet mich die Löschung einer Grundschuld beim Wohnungsverkauf?

Die Löschung einer Grundschuld kostet keinen pauschalen Festbetrag, sondern richtet sich nach dem Nennbetrag der eingetragenen Grundschuld. Für Eigentümer heißt das praktisch: Je höher die eingetragene Grundschuld, desto höher fallen die Gebühren aus. Bei einer üblichen Wohnimmobilie liegen die Kosten für die Grund­schuld­lö­schung in der Regel bei etwa 0,2 % der Grund­schuld­sum­me.

Wichtig ist außerdem: Die Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, selbst wenn das Darlehen längst zurückgezahlt ist. Sie brauchen dafür eine Lö­schungs­be­wil­li­gung der Bank und einen notariell beglaubigten Löschungsantrag.

Kann ich Nebenkosten des Woh­nungs­ver­kaufs steuerlich geltend machen?

Wenn Sie Ihre Wohnung innerhalb der zehnjährigen Spe­ku­la­ti­ons­frist verkaufen und der Gewinn steuerpflichtig ist, können Sie bestimmte Kosten steuermindernd geltend machen. Dazu gehören:

  • Maklergebühren
  • Notarkosten und Grundbuchkosten
  • Ver­mark­tungs­kos­ten (z. B. Anzeigen, Inserate)
  • Fahrten zu Besichtigungen
  • Kosten für ein Wertgutachten
  • Re­no­vie­rungs­kos­ten

Außerhalb der Spe­ku­la­ti­ons­frist sind keine Ver­kaufs­ne­ben­kos­ten absetzbar, da in diesem Fall keine Steuerpflicht besteht.

André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en