Ge­wer­be­grund­stück verkaufen mit professioneller Begleitung

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Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Ihre Vorteile beim Verkauf eines Ge­wer­be­grund­stücks

Klare Strategie zur Vermittlung

Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.

Professionelle Preisfindung

Wir erstellen eine realistische und markt­ori­en­tier­te Bewertung, um die Immobilie zeitnah zu veräußern.

Immobilien-Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Komplettservice bis zum Notar

Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.

Persönliche Ansprechpartner

Sie wissen jederzeit, wer für Ihre Immobilie verantwortlich ist: Wir setzen auf Persönlichkeit statt Anonymität.

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Worauf es beim Verkauf ankommt

Der Verkauf eines Ge­wer­be­grund­stücks bringt einige Besonderheiten mit sich, die Sie von Anfang an kennen sollten. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.

Wie wird der Wert eines Ge­wer­be­grund­stücks ermittelt?

Grundlage ist meist der Bodenrichtwert, den Sie über BORIS-D oder bei den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen der Kommunen erfragen können, der jedoch nur einen groben Anhaltspunkt liefert. Daher empfehlen wir, in jedem Fall eine weitere Expertise einzuholen. Unsere Makler nehmen den Bodenrichtwert als Grundlage für eine genauere und marktgerechte Bestimmung des Grund­stücks­werts:

  • Bodenrichtwert × Grund­stücks­flä­che als erste Orientierung: Multiplizieren Sie den aktuellen Bodenrichtwert mit der Grund­stücks­flä­che, erhalten Sie einen ersten groben Bodenwert.
  • Zu­schlags­fak­to­ren: Eine gute Lage, ein hoher Er­schlie­ßungs­grad, ein günstiger Zuschnitt und ein hohes zulässiges Bauvolumen (Grund­flä­chen­zahl/GRZ und Ge­schoss­flä­chen­zahl/GFZ) wirken sich wertsteigernd aus.
  • Ab­schlags­fak­to­ren: Ein Alt­las­ten­ver­dacht, ein ungünstiger Zuschnitt oder eine fehlende Erschließung mindern den Wert.

Ein häufiger Fehler: Viele Verkäufer orientieren sich ausschließlich am Bodenrichtwert, obwohl der tatsächliche Marktpreis davon deutlich abweichen kann. ² Lassen Sie den Wert Ihres Grundstücks deshalb von einem unserer Sach­ver­stän­di­gen ermitteln, um einen realistischen Preis anzusetzen.

Unterlagen für den Verkauf

Die Vollständigkeit ist beim Verkauf von Ge­wer­be­grund­stü­cken ein Muss. Interessenten zögern eher, wenn Unterlagen fehlen; das verzögert den Verkaufsprozess. Achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Dazu gehören:

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Bebauungsplan beziehungsweise Auskunft zur Bebaubarkeit
  • Nachweis zum Er­schlie­ßungs­sta­tus
  • Gegebenenfalls Alt­las­ten­ka­tas­ter-Auszug oder Bau­grund­gut­ach­ten, sofern vorhanden

Unsere Makler wissen, welche Dokumente für verschiedene Zielgruppen besonders wichtig sind. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und, falls nötig, Beschaffung der Unterlagen.

Die richtige Zielgruppe ansprechen

Der Käuferkreis für Ge­wer­be­grund­stü­cke reicht von einzelnen Hand­werks­be­trie­ben über Pro­jekt­ent­wick­ler bis zu Investoren. Wenn Sie vorher wissen, für wen Ihr Ge­wer­be­grund­stück besonders interessant ist, können wir die Zielgruppe gezielt ansprechen.

  • Handwerks- und Gewerbebetriebe: Sie suchen meist erschlossene, sofort bebaubare Flächen in der Region. Meist planen sie den Bau einer Halle, die sie als Werkstatt oder Lager nutzen möchten. Alle Informationen, die mit der Bebaubarkeit und der Nutzung des Ge­wer­be­grund­stücks zu tun haben, sind für sie interessant.
  • Pro­jekt­ent­wick­ler und Investoren: Sie interessieren sich eher für größere Flächen mit Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al. Möchten Sie beispielsweise ein In­dus­trie­grund­stück verkaufen, sind Pro­jekt­ent­wick­ler mit Erfahrung im produzierenden Gewerbe die passende Zielgruppe. Auch in diesem Fall ist es wichtig, Informationen zu Bebauungsplänen und Nut­zungs­mög­lich­kei­ten zu liefern.
  • Kommunen und Wirt­schafts­för­de­run­gen: Sie können bei bestimmten Lagen ebenfalls als Käufer infrage kommen, und das sogar mit einem Vorkaufsrecht. Liegt Ihre Fläche in einem Bereich, den die Kommune nutzt, kann das durchaus wahrscheinlich sein. Wir prüfen vor der Suche nach Käufern, ob ein Vorkaufsrecht besteht.

Lesetipp: Sie überlegen, Ihr Ge­wer­be­grund­stück zu verkaufen? Auf unserer Seite zum Thema Ge­wer­be­grund­stück kaufen lesen Sie, worauf Käufer verstärkt achten. Steht auf Ihrer Fläche bereits eine Halle, finden Sie mehr dazu unter Halle verkaufen.

Of­fen­le­gungs­pflich­ten gegenüber Käufern

Als Verkäufer haben Sie gegenüber den Käufern die Pflicht, wichtige Informationen offenzulegen. Das betrifft bei Ge­wer­be­grund­stü­cken vor allem Altlasten, die durch die industrielle Nutzung entstanden sind. Legen Sie den Interessenten ungefragt Gutachten vor, die nachweisen, dass das Grundstück keine Altlasten im Boden enthält. Ist das Grundstück belastet, müssen Sie dem Käufer offenlegen, welche bekannten Schadstoffe vorhanden sind. Haben Sie bereits Sa­nie­rungs­maß­nah­men ergriffen, weisen Sie auch diese nach.

Weiterhin müssen Sie bestehende Grundbuchlasten, Wege und Nutzungsrechte transparent kommunizieren.

Steuern beim Verkauf eines Ge­wer­be­grund­stücks

Egal ob Sie ein bereits erschlossenes Ge­wer­be­grund­stück oder unbebautes Bauland gewerblich verkaufen möchten: Anders als bei selbst genutzten Wohnimmobilien gibt es keine Steuerbefreiung durch Eigennutzung. Diese steuerlichen Punkte sollten Sie kennen:

  • Spe­ku­la­ti­ons­steu­er: Gehört das Grundstück zu Ihrem Privatvermögen, ist der Gewinn nach § 22/§ 23 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG)3 innerhalb der zehnjährigen Frist grundsätzlich ein­kom­men­steu­er­pflich­tig. Nach Ablauf dieser Frist bleibt der Gewinn grundsätzlich steuerfrei, sofern kein gewerblicher Grund­stücks­han­del vorliegt. Für Grundstücke im Be­triebs­ver­mö­gen gilt diese Steuerfreiheit nicht.
  • Drei-Objekt-Grenze beachten: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke oder Immobilien verkauft, gilt unter Umständen als gewerblicher Grund­stücks­händ­ler.4 Das hat Folgen: Der Gewinn wird dann zusätzlich ge­wer­be­steu­er­pflich­tig, und zwar rückwirkend auch für die ersten drei verkauften Objekte.
  • Grund­er­werb­steu­er: Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises und wird meist vom Käufer getragen, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird.

Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater, insbesondere wenn Sie bereits weitere Grundstücke verkauft haben oder verkaufen möchten.

Vorkaufsrecht der Gemeinde

In bestimmten Gebieten kann der Kommune ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen.5 Das ist beispielsweise oftmals der Fall bei Sanierungs- oder Um­le­gungs­ge­bie­ten. Vor der Vermarktung Ihrer Gewerbefläche sollten Sie daher eine Anfrage bei der Gemeinde stellen, ob es ein entsprechendes Vorkaufsrecht gibt. Ist das der Fall, hat die Gemeinde drei Monate Zeit, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Geschäftsführerin Katharina Heid

Wer sich beim Verkauf eines Ge­wer­be­grund­stücks nur am Bodenrichtwert orientiert, verschenkt oft Potenzial. Genauso wichtig ist es, die Bebaubarkeit klar zu kommunizieren: Ein Käufer zahlt mehr für ein Grundstück, dessen Möglichkeiten er von Anfang an kennt, als für eine Fläche, die er erst selbst einschätzen muss.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

So läuft der Verkauf eines Ge­wer­be­grund­stücks ab

Unsere Makler begleiten Sie vom Erstgespräch bis zur Übergabe. Anders als bei einer klassischen Immobilie stehen bei einem Ge­wer­be­grund­stück die Zu­sam­men­stel­lung der grund­stücks­spe­zi­fi­schen Unterlagen und die Klärung der Bebaubarkeit bereits früh im Prozess.

1. Erstgespräch: Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen zum Verkauf. Wir klären, welche Unterlagen bereits vorliegen und welche Zielgruppe für Ihr Grundstück infrage kommt. So haben unsere Gewerbemakler eine konkrete Vorstellung für die Vermarktung.

2. Unterlagen zusammenstellen: Gemeinsam stellen wir Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan beziehungsweise Auskunft zur Bebaubarkeit sowie den Nachweis zum Er­schlie­ßungs­sta­tus zusammen. Liegen Alt­las­ten­ka­tas­ter-Auszug oder Bau­grund­gut­ach­ten bereits vor, fließen sie mit ein.

3. Wertermittlung: Unsere Sach­ver­stän­di­gen ermitteln den Wert Ihres Grundstücks. Der Bodenrichtwert dient dabei als Ausgangspunkt, Lage, Zuschnitt, Er­schlie­ßungs­grad und zulässiges Bauvolumen fließen zusätzlich ein.

4. Ver­mark­tungs­stra­te­gie: Wir legen fest, welche Zielgruppe für Ihr Grundstück am besten passt, ob Hand­werks­be­trieb, Pro­jekt­ent­wick­ler oder Kommune, und richten die Vermarktung entsprechend aus.

5. Käufersuche und -prüfung: Unsere Makler sprechen gezielt passende Interessenten an, auch als Off-Market-Angebot, das nicht öffentlich inseriert wird, und vereinbaren bei Interesse einen Termin zur Besichtigung.

6. Ver­trags­ver­hand­lung: Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen zum Kaufvertrag, im besten Fall gemeinsam mit einem Anwalt für Gewerberecht. Besteht für Ihr Grundstück ein Vorkaufsrecht der Gemeinde, klären wir das frühzeitig mit ab.

7. Notartermin und Übergabe: Beim Notartermin unterzeichnen Sie den Kaufvertrag, anschließend begleiten wir Sie zur Übergabe.

Was unsere Gewerbemakler auszeichnet

Der Verkauf eines Ge­wer­be­grund­stücks bringt planungs- und steu­er­recht­li­che Fragen mit sich, die über den klassischen Im­mo­bi­li­en­ver­kauf hinausgehen. Dafür bringen unsere Gewerbemakler die passende Erfahrung mit:

  • Realistische Wertermittlung: Unsere Sach­ver­stän­di­gen berücksichtigen neben dem Bodenrichtwert auch Lage, Zuschnitt, Er­schlie­ßungs­grad und zulässiges Bauvolumen.
  • Erfahrung mit un­ter­schied­li­chen Zielgruppen: Wir wissen, welche Informationen für Hand­werks­be­trie­be, Pro­jekt­ent­wick­ler und Kommunen jeweils den Ausschlag geben.
  • Kontakte zu Pro­jekt­ent­wick­lern und Investoren: Wir bringen Ihr Grundstück dort an, wo größere Flächen mit Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al gesucht werden.
  • Diskrete, gezielte Käufersuche: Wir verzichten auf öffentliche Ausschreibungen und sprechen stattdessen gezielt passende Interessenten an.

Ge­wer­be­grund­stü­cke verkaufen: Es kommt auf realistische Wertermittlung und vollständige Unterlagen an

Der Bodenrichtwert gibt Ihnen zwar eine Orientierung zum Wert Ihres Grundstücks, allerdings ist das nicht alles. Auch die Lage, Be­bau­ungs­mög­lich­kei­ten und Erschließung sowie alle verfügbaren Unterlagen sind relevant. Lassen Sie den Wert Ihrer Fläche von einem Sach­ver­stän­di­gen ermitteln, um einen realistischen Preis anzusetzen. Entscheidend ist am Ende außerdem die Ansprache der passenden Zielgruppe. Unsere Makler mit Sachverstand begleiten Sie gern von der ersten Wertermittlung bis zur Ver­trags­un­ter­zeich­nung beim Notar.

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André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Häufige Fragen an unsere Gewerbemakler

In diesem Abschnitt geben unsere Gewerbemakler Antworten auf oft gestellte Fragen von Interessenten, die ein Ge­wer­be­grund­stück verkaufen oder kaufen möchten.

Wie viel ist mein Ge­wer­be­grund­stück wert?

Eine pauschale Aussage zum Wert eines Ge­wer­be­grund­stücks ist nicht möglich. Der Wert setzt sich vor allem aus der Lage, der Erschließung, dem Zuschnitt und dem zulässigen Bauvolumen zusammen. Als erste Orientierung können Sie den Bodenrichtwert mit der Grund­stücks­flä­che multiplizieren. Allerdings sollte die Wertbestimmung stets durch einen Sach­ver­stän­di­gen erfolgen. Unsere Makler beraten Sie dazu gern.

Muss ich beim Verkauf meines Grundstücks Steuern zahlen?

Das hängt davon ab, ob Ihr Grundstück zum Privat- oder zum Be­triebs­ver­mö­gen gehört. Bei Privatvermögen ist der Verkaufsgewinn innerhalb der zehnjährigen Spe­ku­la­ti­ons­frist nach § 23 EStG grundsätzlich ein­kom­men­steu­er­pflich­tig. Nach Ablauf der Frist bleibt er grundsätzlich steuerfrei, sofern kein gewerblicher Grund­stücks­han­del vorliegt. Bei Be­triebs­ver­mö­gen ist der Verkaufsgewinn grundsätzlich auch nach zehn Jahren steuerpflichtig. Eine eigene gewerbliche Nutzung begründet keine Steuerbefreiung.

Was bedeutet ein Vorkaufsrecht der Gemeinde für mich als Verkäufer?

Wenn für Ihre Fläche ein Vorkaufsrecht gilt, bedeutet das für Sie als Verkäufer, dass die Gemeinde anstelle eines Käufers in den Kaufvertrag eintreten kann. Die Gemeinde übernimmt dabei allerdings auch die Konditionen, denen ein anderer Käufer zugestimmt hätte. Wenn Sie Ihre Fläche zum Verkauf anbieten, hat die Gemeinde drei Monate Zeit, um ihr Vorkaufsrecht geltend zu machen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Für Interessenten sind besonders der Grundbuchauszug und die Flurkarte, der Bebauungsplan beziehungsweise eine Auskunft zur Bebaubarkeit und ein Nachweis zum Er­schlie­ßungs­sta­tus interessant. Wurde Ihr Grundstück in der Vergangenheit industriell genutzt, ist auch eine Information zu bestehenden Altlasten, ein Bodengutachten oder ein Grund­was­ser­gut­ach­ten wichtig.

Wie finde ich den passenden Käufer für mein Grundstück?

Um ein Ge­wer­be­grund­stück erfolgreich zu verkaufen, hilft es, wenn Sie wissen, welche Möglichkeiten das Grundstück bietet. Unsere Makler helfen Ihnen dabei, die Vorteile Ihrer Fläche in den Vordergrund zu stellen. Anschließend bieten wir sie gezielt passenden Interessenten an.