Büro mieten – richtige Immobilie finden mit Profi-Hilfe
Leere Immobilien, soweit das Auge reicht: Allein in Berlin standen im ersten Quartal 2026 etwa zwei Millionen Quadratmeter Büroflächen leer.¹ Für alle, die gerade nach einer Bürofläche suchen, sind das gute Nachrichten, denn selbst in größeren Städten finden sich attraktive Angebote. Bevor Sie jedoch das erste Büro mieten, sollten Sie wissen, worauf Sie bei der Auswahl achten müssen. Unsere Makler mit Sachverstand helfen Ihnen dabei, das richtige Objekt für Ihr Team auszuwählen.
Ihre Vorteile bei der Büromiete
Kompetente Betreuung
Unsere Immobilienmakler unterstützen Sie rund um Kauf & Verkauf, Miete & Vermietung.
Kurzfristige Termine möglich
Unsere Makler nehmen kurzfristige Aufträge entgegen. Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch.
Immobilien-Expertise
Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Suche und Auswahl einer passenden Mietimmobilie.
Komplettservice bis zum Mietvertrag
Wir begleiten Sie von der Immobiliensuche über Besichtigungen bis zur Unterzeichnung des Mietvertrags.
Persönliche Ansprechpartner
Sie wissen jederzeit, wer für Ihre Immobilie verantwortlich ist: Wir setzen auf Persönlichkeit statt Anonymität.
Das Wichtigste in Kürze
- Bedarf genau ermitteln: Unsere Makler klären mit Ihnen, wie viel Bürofläche Ihr Team tatsächlich braucht. So zahlen Sie nicht für ungenutzte Quadratmeter.
- Standort gezielt wählen: Wir prüfen Lage, Erreichbarkeit und Umfeld, damit Ihr neues Büro zu Ihren Kunden und Mitarbeitenden passt.
- Konditionen verhandeln: Wir kennen die ortsüblichen Büromieten und verhandeln Miete, Laufzeit und Nebenkosten in Ihrem Sinne.
- Begleitung bis zur Unterschrift: Wir koordinieren die Besichtigungen und stehen Ihnen bis zum Abschluss des Mietvertrags zur Seite.
Darauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Büro mieten
Egal ob Sie Ihr Team wieder zurück ins Büro holen oder zum ersten Mal eine passende Fläche mieten möchten: Wichtig ist, dass das Objekt zu Ihrem Unternehmen passt. Nicht nur nach dem Eindruck von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden, sondern gegebenenfalls auch für Kunden oder Geschäftspartner, die Sie in Ihren Räumen empfangen möchten. Wenn Sie planen, ein Büro zu mieten, gibt es einiges zu beachten.
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick, auf die auch unsere Makler bei der Objektauswahl für Sie achten:
- Größe: In Ihrem Büro sollte zuerst Platz für alle Mitarbeiter sein, die regelmäßig oder perspektivisch in Präsenz erscheinen. Die Arbeitsplätze allein reichen aber natürlich nicht aus. Genauso sollten genug Räume für Meetings, den Empfang von Gästen und Partnern und gegebenenfalls auch Pausenräume zur Verfügung stehen. Eine Kaffeeküche ist von Vorteil, ausreichend sanitäre Einrichtungen sind ein Muss.
- Geräuschkulisse: Befinden sich in nächster Nähe eine Autobahn, ein Industriegebiet oder ein Kindergarten, ist das mit entsprechender Lautstärke verbunden. Auch ein anderer Mieter, der störende Geräusche verursacht, kann Ihre Mitarbeiter in der Konzentration stören. Wir achten darauf, dass das Büro genug Ruhe zum Arbeiten bietet.
- Umfeld: Für Ihre Mitarbeiter sollte das Büro in einem attraktiven Umfeld liegen, in dem sich zum Beispiel Restaurants für die Mittagspause befinden. Gibt es in der Nähe auch Supermärkte, ist das ebenfalls ein Pluspunkt.
- Erreichbarkeit: Das Büro sollte für Sie und Ihre Mitarbeiter gut erreichbar sein. Eine zentrale Lage punktet damit, dass das Büro mit dem Auto, dem Fahrrad und den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Vor Ort sollten genug Stellplätze für Fahrräder und Autos zur Verfügung stehen.
- Ausstattung: Eine bereits eingebaute Küche, neue Sanitäranlagen und eine Anbindung an das Glasfasernetz sind klare Vorteile. Achten Sie auch auf vorhandene Telefonanlagen und gegebenenfalls auf das Mobilfunknetz, denn gerade in alten Gebäuden herrscht häufig schlechter Empfang. Zur Ausstattung gehört auch das Heizsystem und – bei steigenden Temperaturen im Sommer immer wichtiger – die Möglichkeit zur Belüftung, vielleicht sogar mit einer Klimaanlage.
- Kosten: Die Kosten sollten sich für Sie lohnen. Berücksichtigen Sie dabei auch die Nebenkosten. Wenn Sie bereits absehen können, dass ein großes Büro aufgrund einer Homeoffice-Regelung dauerhaft nur zur Hälfte besetzt wäre, berücksichtigen wir das bei der Auswahl.
Gut zu wissen: Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich über Jahre hinweg ein eigenes Büro benötigen, gibt es gute Alternativen. Kleine Teams sind oftmals auch in Coworking-Spaces sehr produktiv. Auch die Untermiete bei einem anderen Unternehmen oder die Miete flexibler Büroflächen, die Sie je nach Bedarf anmieten, sind möglich.
Kleines Büro, Bürogebäude oder Büro mit Lager: die passende Größe finden
Nicht jedes Unternehmen benötigt denselben Zuschnitt. Je nach Teamgröße und Geschäftsmodell kommen unterschiedliche Bürolösungen infrage:
- Kleines Büro mieten: Für Einzelunternehmer, Freiberufler oder kleine Teams reicht oft schon eine kompakte Fläche. In Deutschland schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.2) ein gesetzliches Minimum von 8 Quadratmetern für den ersten Mitarbeiter und mindestens 6 Quadratmetern für jeden weiteren Arbeitsplatz im selben Raum vor.
- Büro mit Lager mieten: Wer neben der reinen Büroarbeit auch Waren, Materialien oder Ausstattung lagern muss, etwa im Onlinehandel oder Handwerk, profitiert von einer Fläche mit angeschlossenem Lagerraum und, bestenfalls, gutem Anschluss an Verlademöglichkeiten. Achten Sie hier zusätzlich auf ausreichende Deckenhöhe, eine ebenerdige Anlieferung und nach Möglichkeit getrennte Zugänge für Kunden und Lieferverkehr.
- Ganzes Bürogebäude mieten: Größere Unternehmen oder wachsende Teams mieten mitunter ein komplettes Bürogebäude statt einzelner Flächen. Das bietet mehr Gestaltungsfreiheit bei Grundriss und Außenauftritt, bedeutet aber auch, dass Sie je nach Mietvertrag für die Instandhaltung des gesamten Gebäudes mitverantwortlich sein können.
Gesetzliche Vorschriften für die Miete von Büroräumen
Ein Büro ist nach Arbeitsstättenverordnung ein Arbeitsplatz. Dementsprechend müssen Sie auch die Vorgaben der Verordnung einhalten, um für die Sicherheit und den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Die folgenden Punkte sind für Sie relevant:
- Arbeitsplätze: Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ regelt ganz klar, wie groß ein Arbeitsplatz sein muss.² Bildschirmarbeitsplätze müssen hierbei mindestens eine Tiefe und Breite von einem Meter aufweisen. Die Bewegungsfläche an diesem Arbeitsplatz muss 1,5 Meter betragen. Wichtig ist hierbei, dass sich die Bewegungsflächen verschiedener Arbeitsplätze nicht überlagern dürfen.
- Grundfläche: Richten Sie Einzelbüros ein, muss eine Richtgröße von 8 bis 10 Quadratmetern pro Büro vorhanden sein. Planen Sie stattdessen Gruppenbüros, kommen für jeden weiteren Arbeitsplatz 6 Quadratmeter hinzu. Anders sieht es im Großraumbüro aus: Hier müssen Sie mit 12 bis 15 Quadratmetern pro Arbeitsplatz planen. Beachten Sie auch, dass für die Berechnung der optimalen Größe alle Wege dazuzählen. Ein Weg, der auch als Fluchtweg für maximal fünf Personen vorgesehen ist, muss mindestens 0,9 Meter breit sein. Wege, die zum Fenster oder zum Heizkörperregler führen, müssen mindestens 0,6 Meter breit sein.
- Raumhöhe: Mindestens 2,5 Meter sind bei einer Grundfläche von 50 Quadratmetern vorgeschrieben. Je größer der Raum, desto höher muss er auch sein. Hier sieht die ASR A1.2 folgende Höhen vor:
- bei mehr als 50 m² mindestens 2,75 m
- bei mehr als 100 m² mindestens 3,00 m
- bei mehr als 2.000 m² mindestens 3,25 m
- Arbeitsschutz: Damit die Arbeit im Büro nicht krank macht, gibt es auch verschiedene Vorschriften zum Arbeitsschutz. Dazu gehören:
- Tageslicht durch Fenster
- ausreichende Belüftungsmöglichkeiten
- Pausenräume ab mehr als 10 Beschäftigten
- eine Raumtemperatur, die mindestens 19 Grad im Stehen und 20 Grad im Sitzen beträgt
- eine maximale Raumtemperatur von 35 Grad
Gut zu wissen: Als Arbeitgeber haben Sie darüber hinaus Pflichten zur Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dabei gilt unter anderem, dass Sie Computerarbeitsplätze so einrichten, dass eine Fehlnutzung nicht möglich ist. Außerdem müssen Stühle und Tische sowie Zubehör ergonomisch sein.
Das unterscheidet Gewerbemiete und Wohnraummiete
Das Gewerbemietrecht hat einen klaren Vorteil gegenüber dem Mietrecht für Wohnungen: eine weitgehende Vertragsfreiheit. Es gelten weder Kündigungsschutz noch Sozialklausel oder Mietpreisregulierung wie bei der Wohnraummiete.³ Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach § 580a Abs. 2 BGB mindestens sechs Monate zum Quartalsende, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.⁴
Statt starrer Vorgaben haben Sie bei der Gewerbemiete viel Verhandlungsspielraum und können mit Ihrem Vermieter individuelle Regelungen treffen. Im folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten neuralgischen Punkte, die uns in Verhandlungen immer wieder begegnen.
Laufzeit und Kündigungsfristen
Üblicherweise vereinbaren Mieter und Vermieter eine Festmietzeit mit Verlängerungsoption. Im konkreten Fall können zum Beispiel zwei Jahre Mietzeit vereinbart werden, die sich – sofern keine der beiden Seiten kündigt – automatisch um ein Jahr verlängert. Die Kündigungsfrist können Sie flexibel vereinbaren. Sechs Monate zum Quartalsende gelten als üblich. Junge Unternehmen, die noch nicht wissen, wie lange sie ein Büro benötigen, streben eher eine kurze Mietdauer mit Verlängerungsoption an, statt sich über viele Jahre fest an einen Vermieter zu binden.
Vertragslaufzeiten, die länger als ein Jahr sind, müssen zwingend schriftlich festgehalten werden (§ 550 BGB).⁵ Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch in jedem Fall, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.
Nebenkosten und Betriebskosten
Gesetzlich geregelt ist Folgendes: Der Vermieter muss Ihnen die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode vorlegen. Allerdings gibt es keine gesetzliche Ausschlussfrist für Nachforderungen, wie es bei der Wohnraummiete der Fall ist. Vermieter können also auch noch später als ein Jahr Nachzahlungen einfordern. Achten Sie darauf, dass im Vertrag klar festgelegt ist, welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen. Auch hier haben Sie mehr Spielraum als bei einer Wohnung.
Mietanpassung: Staffel- und Indexmiete
Da die Gewerbemiete stark durch Vertragsfreiheit geprägt ist, sind unterschiedliche Anpassungsmechanismen üblich. Der Vermieter kann die folgenden Mietmodelle vorsehen:
- Staffelmiete: Im Vertrag stehen konkret bezifferte Erhöhungsschritte, die zu bestimmten Zeitpunkten eintreten. Die Miete steigt für Sie nachvollziehbar.
- Indexmiete: Die Miethöhe ist gekoppelt an einen Preisindex.⁶ Auch dieser muss klar bestimmbar formuliert sein, sodass Sie berechnen können, wie stark die Miete steigt.
Unklare Klauseln, aus denen nicht ersichtlich ist, in welchem Maße die Miete für Sie steigt, sind zu hinterfragen. Ein Anwalt für Gewerbemietrecht und unsere Makler mit Sachverstand geben Ihnen hier gerne Auskunft.
Bei der Gewerbemiete gibt es anders als bei der Wohnung keine Ausschlussfrist für Nebenkosten-Nachforderungen. Wer die Umlagefähigkeit nicht von Anfang an präzise im Vertrag regelt, riskiert Jahre später eine teure Überraschung.
Geschäftsführerin Katharina Heid
Bei uns erhalten Sie gebündelte Kompetenz unter einem Dach: langjähriges und aktuelles Fachwissen rund um Gewerbeimmobilien und deren Anmietung, gepaart mit praxiserprobtem Know-how unserer Makler.
So läuft die Anmietung eines Büros mit Heid ab
Von der Suche bis zur Schlüsselübergabe: Unsere Makler begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Je nach Verfügbarkeit am Markt und Abstimmungsbedarf mit dem Vermieter dauert der gesamte Prozess meist mehrere Wochen bis wenige Monate.
1. Bedarf klären: Bevor unsere Makler nach einem passenden Büro für Sie suchen, gehen wir im persönlichen Gespräch Ihre Anforderungen und Wünsche durch.
2. Exposés sichten: Unsere Makler suchen nach Objekten, die zu Ihren Vorstellungen passen, und Sie entscheiden anhand der Exposés, welche Büros Sie besichtigen möchten.
3. Besichtigung: Wir begleiten Sie zur Besichtigung der interessanten Objekte und klären für Sie offene Fragen mit dem Vermieter.
4. Vertragsverhandlung: Haben Sie das passende Büro gefunden, das Sie mieten möchten, begleiten wir Sie bei der Vertragsverhandlung mit dem Vermieter. Hier werden unter anderem die Laufzeit, Regelungen zu Nebenkosten und Anpassungsklauseln geklärt.
5. Unterzeichnung und Übergabe: Es folgen die Unterzeichnung des Mietvertrages und die Übergabe des Büros. Unsere Makler begleiten gerne die Übergabe, fertigen ein passendes Protokoll an oder unterzeichnen als Zeuge.
Was unsere Gewerbemakler auszeichnet
Damit Sie ein Büro finden, das zu Ihrem Team und Ihrem Budget passt, übernehmen unsere Makler die Steuerung des gesamten Prozesses:
- Kompetente Betreuung
Wir wissen genau, worauf es bei Gewerbemietverträgen ankommt, und sichern Ihre Interessen von Anfang an. - Kurzfristige Termine
Wir organisieren Besichtigungen zügig, damit Ihnen keine passende Fläche entgeht. - Verhandlung auf Augenhöhe
Ob Laufzeit, Staffelmiete oder Nebenkosten – wir verhandeln die Vertragskonditionen für Sie mit dem Vermieter. - Marktkenntnis vor Ort
Wir kennen die üblichen Konditionen in Ihrer Region und erkennen, ob ein Angebot fair kalkuliert ist. - Begleitung bis zur Übergabe
Von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe sind wir an Ihrer Seite.
Büro mieten: Gewerbemietrecht kennen, Verordnungen beachten
Bevor die Suche startet, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, was Ihr neues Büro leisten muss: Fläche, Lage, Ausstattung und Budget. Dabei achten unsere Makler auch auf die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, etwa zu Raumgröße, Tageslicht und Belüftung. In den Verhandlungen behalten wir die Besonderheiten des Gewerbemietrechts im Blick und sorgen dafür, dass Laufzeit, Nebenkosten und Anpassungsklauseln von Anfang an klar geregelt sind. So vermeiden Sie spätere Konflikte mit dem Vermieter. Von der ersten Besichtigung bis zum unterzeichneten Mietvertrag haben Sie bei uns einen festen Ansprechpartner.
Häufige Fragen zum Thema Büro mieten
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen, die zum Thema Büro mieten gestellt werden. Gerne beantworten wir auch weitere Fragen telefonisch unter 0158 – 884 916 68.
Wie lange muss ich mich bei einem Mietvertrag für ein Büro mindestens binden?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer für die Miete eines Büros. Bei einem Gewerbemietvertrag haben Sie mehr Freiheit als bei einem Mietvertrag für eine Wohnung. Daher können Sie eine individuelle Mietdauer mit dem Vermieter vereinbaren.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich, wenn im Vertrag nichts geregelt ist?
Wenn im Vertrag nichts geregelt ist, beträgt Ihre Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende des Quartals. Das ist nach § 580a Abs. 2 BGB gesetzlich vorgeschrieben.
Muss ich als Gewerbemieter mit Mieterhöhungen rechnen?
Ja, auch als Mieter einer Gewerbeimmobilie müssen Sie mit Mieterhöhungen rechnen. Üblich ist hierbei jedoch, dass eine Staffelmiete oder Indexmiete im Mietvertrag vereinbart ist, sodass Sie nachvollziehen können, wie stark die Miete zu welchem Zeitpunkt steigt.
Was passiert, wenn mein Vermieter die Nebenkosten erst spät abrechnet?
Bei der Miete von Gewerberäumen gibt es keine Ausschlussfrist für Nachforderungen zu den Nebenkosten. Ihr Vermieter ist allerdings verpflichtet, Ihnen die Nebenkostenabrechnung ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode vorzulegen.
Wann sollte ich ein Büro mieten?
Die Miete eines Büros empfiehlt sich, wenn Sie wissen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter langfristig einen festen Arbeitsplatz für Ihre Projekte benötigen.
¹ Entwicklungsstadt: Leere Büros, fehlende Wohnungen – warum in Berlin trotzdem weiterhin Gewerbeflächen entstehen (Abruf: 21.09.2026)
² BAuA: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen (Abruf: 21.09.2026)
³ IHK Frankfurt: Gewerberaummietrecht (Abruf: 21.09.2026)
⁴ § 580a BGB – Kündigungsfrist bei Gewerbemietverträgen (Abruf: 21.09.2026)
⁵ § 550 BGB – Schriftform bei Mietverträgen über ein Jahr (Abruf: 21.09.2026)
⁶ Kanzlei Herfurtner: Staffelmiete bei Gewerbemiete (Abruf: 21.09.2026)
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