Lagerhalle verkaufen: Makler mit Sachverstand an Ihrer Seite

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Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Ihre Vorteile beim Verkauf einer Lagerhalle

Immobilien-
Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Professionelle Preisfindung

Wir erstellen eine realistische und markt­ori­en­tier­te Bewertung, um die Immobilie zeitnah zu veräußern.

Klare Strategie zur Vermittlung

Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.

Große Kundenkartei

Wir verfügen über Kontakte zu geprüften Interessenten, für die Ihr Objekt infrage kommen könnte.

Mehrwert bei Exklusiv-Auftrag

Bei exklusivem Auftrag für mind. 1 Jahr erhalten Sie eine kostenlose Bewertung durch unsere Sach­ver­stän­di­gen.

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Lagerhalle verkaufen: Diese Faktoren bestimmen den Preis

Beim Verkauf einer Lagerhalle treffen Sie auf zwei Käufergruppen mit un­ter­schied­li­chen Maßstäben.

  • Investoren kaufen eine vermietete Halle als Kapitalanlage und rechnen mit Mieteinnahmen und Rendite.
  • Unternehmen suchen Fläche für den eigenen Betrieb und achten auf Abläufe, Platz und Er­wei­te­rungs­mög­lich­kei­ten.

Welche Gruppe Sie ansprechen, entscheidet über Preis, Vermarktung und Verkaufsdauer.

Lage und Ver­kehrs­an­bin­dung

Bei Lagerhallen ist die Ver­kehrs­an­bin­dung eines der wichtigsten Preiskriterien. Unsere Makler prüfen dafür, wie schnell Lkws die nächste Autobahn, einen Güterbahnhof oder einen Hafen erreichen und ob die Zufahrt für Sattelzüge geeignet ist. Eine gute Anbindung vergrößert den Kreis möglicher Käufer und stärkt Ihre Position in der Preis­ver­hand­lung.

Auch der Bebauungsplan spielt eine Rolle. Ein Standort im Gewerbe- oder Industriegebiet erlaubt in der Regel Lkw-Verkehr und Schichtbetrieb. In Mischgebieten schränken Lärm­schutz­auf­la­gen die Nutzung dagegen oft ein, vor allem nachts.

Lesetipp: Gehören zu Ihrer Halle unbebaute Flächen, die Sie separat verkaufen möchten? Worauf es dabei ankommt, lesen Sie auf unserer Seite Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen.

Hallenhöhe, Bodentraglast, Tore und Rampen

Die technische Ausstattung entscheidet, wie viele Nutzer Ihre Halle ohne Umbau verwenden können. Ein zentrales Kriterium ist die lichte Höhe bis zur Unterkante Binder (UKB). Moderne Logistikhallen erreichen 10 bis 12 Meter. Darin finden fünf bis sechs Palettenebenen übereinander Platz. Eine ältere Halle mit 6 Metern UKB bietet auf derselben Grundfläche deutlich weniger Stellplätze, je nach Regalsystem oft nur etwa die Hälfte.

Ebenso wichtig ist die Bodentraglast. Für Hochregale und Staplerverkehr sind häufig 5 Tonnen pro Quadratmeter gefragt.

Unsere Makler erfassen außerdem Anzahl und Art der Tore, Überladebrücken und Rangierflächen für Sattelzüge. Auch eine Sprinkleranlage ist für viele Logistiknutzer Voraussetzung, weil sie größere Brandabschnitte und eine höhere Lagerung erlaubt.

Ver­mie­tungs­stand und Restlaufzeit

Bei vermieteten Lagerhallen bewerten Investoren vor allem den Mietvertrag. Entscheidend sind Miethöhe, Bonität des Mieters und Restlaufzeit.

Ein Vertrag mit acht Jahren Restlaufzeit und einem etablierten Logistiker ist für Käufer oft deutlich mehr wert als ein Vertrag, der in 18 Monaten endet.

Steht Ihre Halle leer, richtet sich der Verkauf vor allem an Eigennutzer. Viele Unternehmen möchten eine Lagerhalle kaufen, um unabhängig von Mietverträgen zu planen. Für sie zählen Zustand, Ausstattung und ein zeitnaher Einzug.

Geschäftsführerin Katharina Heid

Viele Eigentümer kündigen ihrem Mieter vor dem Verkauf, weil sie glauben, eine leere Halle verkaufe sich besser. Das ist oft ein teurer Fehler. Rechnen Sie vorher beide Varianten durch: Ein laufender Mietvertrag mit solventem Mieter ist für Investoren häufig mehr wert als jede freie Fläche.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Wert der Lagerhalle vor dem Verkauf ermitteln

Ein realistischer Angebotspreis ist die Grundlage für einen zügigen Verkauf. Liegt der Preis zu hoch, bleibt die Halle lange am Markt und verliert an Attraktivität. Liegt er zu niedrig, verschenken Sie Geld. Deshalb ermitteln bei uns zertifizierte Sachverständige den Wert Ihrer Lagerhalle.

Die Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) kennt drei Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sach­wert­ver­fah­ren.² Welches beim Verkauf Ihrer Lagerhalle passt, zeigt diese Übersicht:

Ver­fah­ren Wann es passt Wor­auf es an­kommt
Er­trags­wert­ver­fah­ren ver­mie­te­te Halle, Ver­kauf an In­ves­to­ren Miet­hö­he, Rest­lauf­zeit, Bo­ni­tät des Mie­ters, Lie­gen­schafts­zins­satz
Sach­wert­ver­fah­ren ei­gen­ge­nutz­te oder spe­zi­el­le Halle Bo­den­wert, Bau­jahr, Bau­zu­stand, Her­stel­lungs­kos­ten
Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren Grund­stücks­an­teil, Stand­or­te mit vie­len Hal­len­ver­käu­fen Kauf­preis­samm­lung des Gut­ach­ter­aus­schus­ses, Bo­den­richt­wert

Lesetipp: Wie sich Marktwert und Verkehrswert unterscheiden, erklären wir im Ratgeber zum Marktwert beim Im­mo­bi­li­en­ver­kauf.

Ertragswert bei vermieteten Lagerhallen

Bei vermieteten Hallen steht der Ertrag im Mittelpunkt der Bewertung. Investoren rechnen dafür meist vereinfacht: Sie nehmen den Reinertrag, also die Jahresmiete abzüglich der Kosten, die der Eigentümer nicht auf den Mieter umlegen kann. Diesen Betrag teilen sie durch die Rendite, die sie für Standort und Risiko erwarten.

Schon kleine Unterschiede bei der Rendite verändern den Kaufpreis um mehrere Hunderttausend Euro. Unsere beiden Bei­spiel­sze­na­ri­en:

  • Lange Miet­ver­trags­lauf­zeit, solventer Mieter: Die Einnahmen sind gut planbar. Käufer akzeptieren deshalb eine niedrigere Rendite von beispielsweise 6 Prozent und zahlen einen höheren Preis.
  • Mietvertrag endet bald: Es drohen Leerstand, Kosten für die Neuvermietung oder eine niedrigere Anschlussmiete. Als Ausgleich für dieses Risiko verlangen Käufer beispielsweise 7 Prozent Rendite. Bei gleichen Einnahmen zahlen sie deshalb weniger.

Rechenbeispiel (vereinfachte In­ves­to­ren­rech­nung, Beispielwerte)

Lagerhalle mit 4.000 m² Hallenfläche, vermietet für 5,50 € pro m² und Monat.

Jah­res­net­to­kalt­mie­te: 4.000 m² × 5,50 € × 12 = 264.000 €

Abzüglich nicht umlegbarer Kosten (angenommen 10 %): Reinertrag rund 237.600 €

Bei 6,0 % Rendite (lange Restlaufzeit, solventer Mieter): 237.600 € ÷ 0,06 = rund 3,96 Mio. €

Bei 7,0 % Rendite (Mietvertrag endet bald): 237.600 € ÷ 0,07 = rund 3,39 Mio. €

Ergebnis: Ein Prozentpunkt Rendite macht in diesem Beispiel rund 566.000 € Unterschied. Der Mietvertrag ist damit oft der größte Hebel für Ihren Verkaufspreis.

Unsere Sach­ver­stän­di­gen gehen beim Er­trags­wert­ver­fah­ren nach ImmoWertV genauer vor. Sie berücksichtigen zusätzlich den Lie­gen­schafts­zins­satz des örtlichen Gut­ach­ter­aus­schus­ses, die Rest­nut­zungs­dau­er des Gebäudes und ob­jekt­spe­zi­fi­sche Besonderheiten. So erhalten Sie einen Wert, der auch der Prüfung durch professionelle Käufer standhält.

Sachwert und Vergleichswert bei eigengenutzten Hallen

Nutzen Sie Ihre Halle selbst, fehlt ein Mietvertrag als Rechengrundlage. Hier greift das Sach­wert­ver­fah­ren: Es setzt beim Bodenwert und bei den Her­stel­lungs­kos­ten des Gebäudes an, berücksichtigt die Al­ters­wert­min­de­rung und passt das Ergebnis an die regionale Marktlage an. Ergänzend lohnt der Blick auf die Miete, denn auch Unternehmen wägen den Kauf gegen die Alternative Mieten ab.

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren liefert vor allem den Wert Ihres Grundstücks. Für das Gebäude ist es nur in Märkten mit regelmäßigen Hallenverkäufen aussagekräftig.

Ablauf beim Lagerhallen-Verkauf in 6 Schritten

Der Verkauf einer Lagerhalle dauert erfahrungsgemäß drei bis neun Monate. Den größten Einfluss auf die Dauer haben die Vollständigkeit der Unterlagen und die Prüfung durch den Käufer. So begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zum Notartermin:

  1. Erstgespräch und Besichtigung: Unsere Makler nehmen Halle, Technik, Außenflächen und Miet­ver­hält­nis­se vor Ort auf.
  2. Bewertung: Unsere Sach­ver­stän­di­gen ermitteln einen marktgerechten Angebotspreis. Bei exklusivem Maklerauftrag über 12 Monate ist das Gutachten für Sie kostenlos.
  3. Unterlagen und Exposé: Wir stellen die Ver­kaufs­un­ter­la­gen zusammen und erstellen das Exposé mit allen Kennzahlen, die Käufer erwarten.
  4. Vermarktung: Wir sprechen geprüfte Investoren und Unternehmen aus unserer Kundenkartei an. Auf Wunsch bieten wir Ihre Halle zunächst diskret off-market an, danach auch über reich­wei­ten­star­ke Portale.
  5. Besichtigungen und Prüfung: Ernsthafte Interessenten prüfen die Unterlagen in einem digitalen Datenraum. Wir beantworten Rückfragen und koordinieren die Termine.
  6. Kaufvertrag und Notartermin: Wir verhandeln für Sie mit dem Käufer, stimmen den Vertragsentwurf mit dem Notar ab und begleiten die Übergabe.

Unterlagen und rechtliche Punkte beim Verkauf einer Lagerhalle

Käufer gewerblicher Hallen prüfen gründlicher als Käufer von Wohnungen. Viele lassen vor dem Kauf eine technische und rechtliche Prüfung durchführen, die sogenannte Due Diligence. Mit vollständigen Unterlagen verkürzen Sie diese Phase und stärken Ihre Position in der Verhandlung.

Diese Unterlagen braucht der Käufer

Käufer von Lagerhallen fordern diese Dokumente in der Regel an. Je früher sie vorliegen, desto schneller verläuft die Prüfung.

Dokument Wo Sie es er­hal­ten Wa­rum der Käu­fer es braucht
Grund­buch­aus­zug Grund­buch­amt Ei­gen­tum, Grund­schul­den, Rech­te Drit­ter
Bau­ge­neh­mi­gung mit Nut­zungs­art Ei­ge­ne Ak­ten oder Bau­auf­sichts­be­hör­de Zu­läs­si­ge Nut­zung als La­ger
Bau­las­ten­aus­kunft Bau­auf­sichts­be­hör­de (nicht in Bay­ern) We­ge­rech­te, Ab­stands­flä­chen, Stell­plät­ze
Alt­las­ten­aus­kunft Un­te­re Bo­den­schutz­be­hör­de Haf­tungs- und Sa­nie­rungs­ri­si­ko
Miet­ver­trä­ge mit Nach­trä­gen Ei­ge­ne Ak­ten Er­trag, Rest­lauf­zeit, Form­feh­ler
Brand­schutz­kon­zept und Prüf­be­rich­te Ei­ge­ne Ak­ten, Prüf­sach­ver­stän­di­ge Zu­läs­si­ge La­ger­gü­ter, Ver­si­che­rung

Altlasten, Baugenehmigung und Nutzungsart

Bei Hallen mit gewerblicher Vorgeschichte fragen Käufer fast immer nach Altlasten. Eine Auskunft aus dem Alt­las­ten­ka­tas­ter der Unteren Bo­den­schutz­be­hör­de schafft hier schnell Klarheit. Bekannte Belastungen sollten Sie offenlegen. Bei arglistigem Verschweigen schützt Sie auch ein vertraglicher Haf­tungs­aus­schluss nicht (§ 444 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).³

Prüfen Sie vor dem Verkauf außerdem, ob Ihre Halle so genutzt wird, wie sie genehmigt ist. Käufer und ihre Banken gleichen die Baugenehmigung mit der tatsächlichen Nutzung ab. Wird in einer als Lager genehmigten Halle heute produziert, kann dafür eine eigene Genehmigung nötig sein. Fehlt sie, führt das in der Verhandlung meist zu einem Preisabschlag.

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie beantragen die Nut­zungs­än­de­rung vor dem Verkauf, oder Sie legen die Abweichung offen und berücksichtigen sie im Preis. Was sich für Ihre Halle mehr lohnt, hängt davon ab, welche Auflagen etwa beim Brandschutz oder bei den Stellplätzen hinzukommen. Das klären wir mit Fachleuten aus unserem Haus vor dem Ver­mark­tungs­start.

Umgekehrt ist eine Genehmigung, die mehrere Nutzungen abdeckt, ein Ver­kaufs­ar­gu­ment: Sie öffnet Ihre Halle für Käufer aus Logistik, Handel und Produktion.

Energieausweis bei Lagerhallen

Beim Verkauf müssen Sie dem Käufer grundsätzlich einen Energieausweis vorlegen. Das Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG) gilt aber nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ 2 GModG).⁴

Ausgenommen sind unter anderem Betriebsgebäude, die auf weniger als 12 °C beheizt werden. Für eine unbeheizte Lagerhalle brauchen Sie deshalb häufig keinen Energieausweis. Kühlhallen und beheizte Büro- oder Sozialtrakte sind dagegen in der Regel aus­weis­pflich­tig. Unsere Energieberater prüfen vor dem Ver­mark­tungs­start, welche Pflichten für Ihr Objekt gelten.

Sonderfälle beim Verkauf einer Lagerhalle

Neben dem klassischen Verkauf gibt es drei Konstellationen, die besondere Vorbereitung brauchen: den Verkauf mit anschließender Rückmiete, den Mitverkauf von Ausstattung und den diskreten Verkauf ohne öffentliches Inserat.

Sale-and-Lease-back: Halle verkaufen und weiter nutzen

Beim Sale-and-Lease-back verkaufen Sie Ihre Halle an einen Investor und mieten sie direkt zurück. Ihr Unternehmen erhält Kapital, behält aber seinen Standort. Für Investoren ist das Modell attraktiv, weil sie vom ersten Tag an Mieteinnahmen haben.

Dabei kommt es auf drei Punkte an:

  • Laufzeit: Der Mietvertrag sollte zu Ihrer Un­ter­neh­mens­pla­nung passen. Eine lange Laufzeit gibt Ihnen Pla­nungs­si­cher­heit und erhöht zugleich den Kaufpreis.
  • Miethöhe: Eine höhere Miete steigert den Verkaufserlös, belastet Ihr Unternehmen aber über die gesamte Laufzeit.
  • Bonität: Da Ihr Unternehmen Mieter wird, prüft der Investor dessen wirtschaftliche Stabilität. Sie beeinflusst die Rendite, die er verlangt, und damit den Preis.

Inventar, Regale und Hallenkran mitverkaufen

Beim Verkauf einer Lagerhalle stellt sich oft die Frage, was mit der Ausstattung passiert. Je nach Objekt und vereinbartem Verkaufsumfang beziehen wir vorhandenes Inventar und betriebliche Ausstattung in die Vermarktung ein. Fest integrierte Hallenkräne bleiben in der Regel im Objekt. Bei Regalanlagen oder Fördertechnik kommt es darauf an, ob der Käufer sie weiterverwenden möchte.

Gut zu wissen: Krananlagen, Hochregale und ähnliche Einbauten gelten steuerlich oft als Be­triebs­vor­rich­tun­gen, auch wenn sie fest mit der Halle verbunden sind. Für sie fällt keine Grund­er­werb­steu­er an, das regelt § 2 des Grund­er­werb­steu­er­ge­set­zes (GrEStG).⁵ Ob eine Anlage dazu zählt, entscheidet der Einzelfall. Weisen Sie diese Anlagen und mitverkauftes Inventar deshalb im Kaufvertrag mit einem eigenen, angemessenen Preis aus. Das senkt die Nebenkosten des Käufers und macht Ihr Angebot attraktiver.

Off-Market-Verkauf: diskret an geprüfte Käufer

Nicht jeder Eigentümer möchte seine Halle öffentlich im Portal sehen, etwa wenn Mitarbeiter, Mieter oder Wettbewerber noch nichts erfahren sollen. Unsere Makler bieten Ihre Lagerhalle auf Wunsch zunächst ausgewählten Interessenten aus unserer Kundenkartei an. Diese erhalten anfangs ein anonymisiertes Kurzexposé und erst nach einer Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung alle Details.

Ein diskreter Verkauf erreicht weniger Interessenten als eine offene Vermarktung. Deshalb besprechen wir mit Ihnen vorab einen Zeitrahmen. Führt die Ansprache bis dahin nicht zum Ziel, lohnt es sich, an den offenen Markt zu gehen.

Lesetipp: Gehören zu Ihrem Bestand neben der Lagerhalle weitere Gewerbeobjekte wie Büros oder Ladenflächen? Worauf es bei deren Verkauf ankommt, lesen Sie auf unserer Seite Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen.

Was unsere Makler beim Verkauf von Lagerhallen auszeichnet

Unsere Makler arbeiten mit über 220 zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen der Heid-Un­ter­neh­mens­grup­pe zusammen. Bewertung und Vermarktung kommen bei uns aus einer Hand. Fragen zu Statik, Altlasten oder Energieausweis klären wir mit den passenden Fachleuten aus dem eigenen Haus.

Für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en kennen wir beide Käufergruppen: Investoren, die auf Rendite und Mietvertrag schauen, und Unternehmen, die eine Halle für den eigenen Betrieb suchen. Als Gewerbemakler vermitteln wir Hallen bundesweit, auch off market. Was unsere Makler kosten, erklären wir transparent in unserem Ratgeber zur Maklerprovision.

Fazit: Lagerhalle verkaufen mit klarer Preisstrategie

Beim Verkauf einer Lagerhalle zählen harte Kennzahlen: Lage, lichte Höhe, Bodentraglast, Mietvertrag und Rendite. Wer diese Daten sauber aufbereitet und alle Unterlagen früh zusammenstellt, erreicht mehr Käufer und verhandelt aus einer stärkeren Position. Schon ein Prozentpunkt Rendite kann mehrere Hunderttausend Euro ausmachen.

Sie möchten Ihre Lagerhalle verkaufen? Sprechen Sie uns an. Bei einem exklusiven Maklerauftrag über 12 Monate erhalten Sie die Bewertung durch unsere Sach­ver­stän­di­gen kostenlos.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.
0158 - 884 916 68 oder Formular abschicken:
André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Häufige Fragen zum Verkauf einer Lagerhalle

Steuern, Mietvertrag, Verkaufsdauer: Diese Fragen stellen uns Eigentümer von Lagerhallen am häufigsten, bevor sie verkaufen.

Muss ich den Gewinn aus dem Verkauf meiner Lagerhalle versteuern?

Das hängt davon ab, ob die Halle zu Ihrem Privat- oder Be­triebs­ver­mö­gen gehört. Im Privatvermögen ist der Gewinn nach § 23 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen.⁶

Gehört die Halle zum Be­triebs­ver­mö­gen, versteuern Sie den Gewinn immer. War die Halle mindestens sechs Jahre im Anlagevermögen, können Sie den Gewinn unter Umständen nach § 6b EStG auf eine Reinvestition übertragen.⁷ Sprechen Sie vor dem Verkauf am besten mit Ihrem Steuerberater.

Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ich meine vermietete Lagerhalle verkaufe?

Der Käufer tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Kauf bricht nicht Miete, das regeln §§ 566⁸ und 578 BGB⁹ auch für Gewerbeflächen.

Wichtig ist die Form des Mietvertrags. Ge­wer­be­miet­ver­trä­ge mit mehr als einem Jahr Laufzeit brauchen nach §§ 550¹⁰ und 578 BGB⁹ eine bestimmte Form. Seit 2025 genügt bei neuen Verträgen die Textform, seit 2026 auch bei älteren. Fehlt diese Form, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und lässt sich vorzeitig kündigen, auch vom Käufer. Investoren prüfen das genau. Wir sehen uns Ihre Mietverträge deshalb vor der Vermarktung an.

Verkaufe ich meine Lagerhalle besser leer oder vermietet?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Eine Halle mit langer Restlaufzeit und solventem Mieter erzielt bei Investoren meist den höheren Preis, weil sie sichere Einnahmen kaufen.

Endet der Mietvertrag bald oder liegt die Miete deutlich unter Marktniveau, kann ein Verkauf an einen Eigennutzer mehr bringen. Unternehmen zahlen für eine passende, sofort freie Halle oft einen Aufschlag. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.

Wie lange dauert es, bis meine Lagerhalle verkauft ist?

Rechnen Sie mit drei bis neun Monaten vom Ver­mark­tungs­start bis zum Notartermin. Allein die Prüfung durch einen in­sti­tu­tio­nel­len Käufer nimmt oft mehrere Wochen in Anspruch.

Schneller geht es, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Preis zum Markt passt. Über unsere Kundenkartei erreichen wir passende Käufer häufig schon vor dem öffentlichen Inserat.

Kann ich meine Lagerhalle verkaufen, wenn Anbauten nicht genehmigt sind?

Ja, wenn Sie den Mangel offenlegen. Die Bauaufsicht kann bei nicht genehmigten Anbauten eine Nut­zungs­un­ter­sa­gung oder sogar den Rückbau anordnen. Banken finanzieren solche Flächen deshalb oft nicht mit.

Klären Sie vor dem Verkauf, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Ist das nicht der Fall, berücksichtigen Sie den Mangel im Preis. Unsere Sach­ver­stän­di­gen helfen Ihnen bei der Einordnung.

Quellen

¹ BNP Paribas Real Estate (via onvista): „Logistik-Flächenumsatz steigt weiter an, besonders hohes Volumen im dritten Quartal“, veröffentlicht am 12.10.2026 (Abruf: 19.10.2026)

² Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) (Abruf: 19.10.2026)

³ § 444 BGB, Haf­tungs­aus­schluss (Abruf: 19.10.2026)

⁴ § 2 GModG, An­wen­dungs­be­reich (Abruf: 19.10.2026)

⁵ § 2 GrEStG, Grundstücke (Abruf: 19.10.2026)

⁶ § 23 EStG, Private Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te (Abruf: 19.10.2026)

⁷ § 6b EStG, Übertragung stiller Reserven (Abruf: 19.10.2026)

⁸ § 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete (Abruf: 19.10.2026)

⁹ § 578 BGB, Miet­ver­hält­nis­se über Grundstücke und Räume (Abruf: 19.10.2026)

¹⁰ § 550 BGB, Form des Mietvertrags (Abruf: 19.10.2026)

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