Eine Arztpraxis ist mehr als nur eine Immobilie oder eine Arbeitsstätte, sie ist ein Lebenswerk. Steht ein Verkauf der Praxis im Raum, spielt nicht nur der Preis eine Rolle, sondern auch der Wunsch, sie in gute Hände abzugeben. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Arztpraxis verkaufen, was den Wert bestimmt und welche Rolle der Kassensitz spielt.

Katharina Heid im Gespräch mit einer Ärztin in einer Arztpraxis.
Katharina Heid beim Verkauf einer Arztpraxis.
Das Wichtigste in Kürze
  • Den Verkauf Ihrer Praxis sollten Sie frühzeitig planen, im besten Fall zwei bis fünf Jahre vor Ihrem gewünschten Übergabetermin.
  • Den Wert der Praxis bestimmen unter anderem die materielle Ausstattung, die Lage und der Patientenstamm. Er sollte immer professionell ermittelt werden.
  • Wenn Sie Ihre Arztpraxis verkaufen, gehören die Einrichtung, Geräte, aber auch Verträge, Mitarbeiter und Patientenakten dazu.
  • Die Bedarfsplanung in Ihrem Planungsbereich bestimmt, ob Sie die Praxis an einen Arzt mit Kassensitz übergeben müssen oder Ihr Nachfolger sie in eine reine Privatpraxis umwandeln darf.
  • Steuerliche und rechtliche Fragen sollten Sie frühzeitig mit Experten klären, damit der Verkauf reibungslos abläuft.
Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Arztpraxis verkaufen: Ein wichtiger Schritt im Leben eines Arztes

Die eigene Arztpraxis aufzugeben ist ein Ereignis, das die meisten Ärzte nur einmal im Leben erleben. Wahrscheinlich haben Sie die Praxis viele Jahre oder Jahrzehnte Ihres Lebens aufgebaut und verschiedene Patienten fast ebenso lang betreut.

Jetzt geht es darum, einen möglichst guten Übergang zu finden – sei es, weil Sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen oder aus anderen Gründen nicht mehr in einer eigenen Praxis praktizieren. Wichtig ist: Der Verkauf will gut vorbereitet sein, denn es gibt steuerlich, rechtlich und auch organisatorisch viel zu beachten.

Sie benötigen Hilfe bei der Planung und dem Verkauf? Wir unterstützen Sie gerne.

Arztpraxis verkaufen: Rechtzeitig vorbereiten

Wenn Sie Ihre Arztpraxis verkaufen möchten, sollten Sie diesen Schritt langfristig planen. Denn der Weg bis zum Verkauf kann lang sein. Planen Sie einen zeitlichen Rahmen von zwei bis fünf Jahren ein. Dabei ist auch relevant, ob es sich um eine Hausarztpraxis auf dem Land handelt, für die nur schwer ein Nachfolger zu finden ist, oder ob Sie eine begehrte Facharztpraxis in einem Ballungsgebiet verkaufen.

Im besten Fall haben Sie bereits einen willigen Interessenten, der eine Verbindung zur Praxis hat, zum Beispiel einen Arzt, der Sie in der Vergangenheit in der Praxis unterstützt hat. Das hat auch Vorteile für die Patienten, die den Nachfolger somit bereits kennen. Diese Regelung eignet sich vor allem für Ärzte auf dem Land, die sonst nur schwer einen Nachfolger finden.

Das gehört alles dazu, wenn Sie die Arztpraxis verkaufen

Ihre Arztpraxis umfasst deutlich mehr als nur die Einrichtung. Die folgenden Dinge gehören dazu, wenn Sie Ihre Arztpraxis verkaufen:

  • Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de: Dazu gehören die Pra­xis­ein­rich­tung, aber auch Diagnosegeräte und Material. All diese Gegenstände werden häufig als Anlage zum Kaufvertrag aufgelistet.
  • Verträge: War­tungs­ver­trä­ge, Mietverträge und Leasingverträge können Sie nicht einfach an Ihren Nachfolger übergeben, dennoch gehören sie zur Verkaufsmasse. Der Übergabe müssen die Vertragspartner zustimmen. Tun sie das nicht, müssen Sie die Verträge ordentlich kündigen und der Nachfolger neue Verträge abschließen.
  • Mitarbeiter: In § 613a BGB ist geregelt, dass die Verträge Ihrer Mitarbeiter auf den Nachfolger übergehen.
  • Ver­bind­lich­kei­ten: Das sind beispielsweise Bankdarlehen für die Praxis. Damit Sie diese übergeben können, ist die Zustimmung des Gläubigers erforderlich.
  • Patientenakten: Beim Verkauf der Arztpraxis muss die Patientenkartei übergeben werden. Zu beachten sind dabei die be­rufs­recht­li­chen und ver­trags­ärzt­li­chen Vorgaben, insbesondere die ärztliche Schweigepflicht und die Einhaltung des Datenschutzes.

Gut zu wissen: Grundsätzlich dürfen Sie Patientenakten im Rahmen eines Kaufes übergeben. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Ihr Nachfolger die Akten auch einsehen darf. Die Bun­des­ärz­te­kam­mer legt hier fest, dass Patienten der Einsicht ausdrücklich zustimmen müssen. Zudem müssen sie über die Praxisübernahme informiert werden.

Kassensitz: Diese Rolle spielt er beim Verkauf einer Arztpraxis

Die kassenärztliche Zulassung ist von hohem Wert für eine Arztpraxis, allerdings kann sie den Verkauf auch erschweren. Denn der Kassensitz selbst kann nicht einfach mit der Arztpraxis verkauft werden. Die Kassenzulassung ist schließlich nicht an die Praxis, sondern an den Arzt gebunden und damit nicht übertragbar. Der Kassensitz darf also auch nicht Gegenstand des Kaufvertrages sein.

Haben Sie eine kassenärztliche Zulassung und der Käufer möchte auch weiterhin gesetzlich versicherte Patienten behandeln, entscheidet der Zu­las­sungs­aus­schuss final darüber, wer Ihr Nachfolger wird. Es greift das gesetzliche Nach­be­set­zungs­ver­fah­ren. Sie haben damit nur in Maßen Einfluss darauf, wer Ihr Nachfolger wird. Für den Zu­las­sungs­aus­schuss sind innerhalb des Verfahrens die folgenden Kriterien von Bedeutung:

  • Eignung des Nachfolgers
  • Dauer seiner ärztlichen Tätigkeit
  • Ap­pro­ba­ti­ons­al­ter
  • Dauer der Eintragung auf der Warteliste
  • Absicht, die Praxis weiterzuführen

Bedenken Sie diese Kriterien vorab bei der Auswahl eines entsprechenden Interessenten, kann das den gesamten Prozess vereinfachen. Ziehen Sie in Betracht, Ihre Praxis an ein Medizinisches Ver­sor­gungs­zen­trum (MVZ) zu verkaufen, gilt dies als Sonderfall. MVZ dürfen unter bestimmten Umständen Kassensitze übernehmen und weiterführen.

Diese Rolle spielt die Bedarfsplanung, wenn Sie Ihre Arztpraxis verkaufen

Die Lage spielt beim Verkauf eine zentrale Rolle. Ob Sie Ihre Praxis an einen Käufer veräußern können, der nur Privatpatienten behandelt oder nicht, hängt von der Versorgung mit Kassenärzten in der Region ab, in der sie sich befindet.

Dabei gibt es sogenannte Pla­nungs­be­rei­che. Diese legen fest, ob eine Region über eine ausreichende Versorgung verfügt oder einen Mangel hat.

  • Offener Planungsbereich: Hier ist eine gute Versorgung gewährleistet, wenn auch noch Möglichkeiten zur Niederlassung bestehen.
  • Gesperrter Planungsbereich: In diesem Bereich dürfen sich keine neuen Kassenärzte ansiedeln. Eine Übernahme der Praxis ist jedoch nicht ausgeschlossen, wenn keine starke Überversorgung vorliegt. 
  • Unterversorgter Planungsbereich: Sind in einem Bereich nicht genug Ärzte für gesetzlich versicherte Patienten angesiedelt, ist die Wahr­schein­lich­keit groß, dass Sie Ihre Praxis an einen Kassenarzt übergeben müssen.

Kurz gesagt: Gibt es eine Überversorgung mit Kassenärzten, können Sie auch an Ärzte ohne Kassensitz verkaufen, besteht eine Unterversorgung, kommen mit hoher Wahr­schein­lich­keit nur Kassenärzte als Käufer in Frage. Die Festlegung basiert auf der Entscheidung des Lan­des­aus­schus­ses der Ärzte und Krankenkassen Ihres Bundeslandes. Wie es genau in Ihrem Umfeld aussieht, sehen Sie in der interaktiven Karte der Kas­sen­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung.

Im offenen Bereich mit guter Kassenarzt-Versorgung dürfen Sie den Käufer Ihrer Arztpraxis frei wählen. Im gesperrten Bereich sind keine Neuzulassungen möglich, der Verkauf der Praxis ist eventuell als Übernahme oder an Privatärzte möglich. Im unterversorgten Bereich sind meist nur Kassenärzte für die Praxisübernahme zugelassen.
Unsere Infografik zeigt, an wen Sie Ihre Arztpraxis verkaufen dürfen.

Ablauf: So können Sie Ihre Arztpraxis verkaufen

Ein erfolgreicher Praxisverkauf beginnt lange vor der eigentlichen Übergabe. Wenn Sie die einzelnen Schritte frühzeitig planen, erhöhen Sie die Chancen auf einen passenden Nachfolger und einen reibungslosen Verkaufsprozess.

1. Planungsbereich prüfen

Informieren Sie sich zunächst, ob sich Ihre Praxis in einem offenen, gesperrten oder unterversorgten Planungsbereich befindet. Davon hängt unter anderem ab, welche Möglichkeiten bei der Nachbesetzung bestehen und ob Ihre Praxis als Kassen- oder Privatpraxis weitergeführt werden kann.

2. Praxisabgabe rechtzeitig planen

Beginnen Sie idealerweise zwei bis fünf Jahre vor dem gewünschten Ver­kaufs­zeit­punkt mit der Planung. So bleibt ausreichend Zeit, einen geeigneten Nachfolger zu finden und alle or­ga­ni­sa­to­ri­schen sowie rechtlichen Fragen zu klären.

3. Praxis professionell bewerten lassen

Lassen Sie den Wert Ihrer Praxis von Experten ermitteln. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz und bildet die Grundlage für realistische Preis­ver­hand­lun­gen.

Eine professionelle Bewertung Ihrer Praxis ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Verkauf. Wir wissen, worauf es dabei ankommt und beraten Sie gern!

4. Steuerliche und rechtliche Beratung einholen

Beziehen Sie Ihre Steuerkanzlei und gegebenenfalls einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt frühzeitig ein. So lassen sich steuerliche Vorteile nutzen und Verträge rechtssicher gestalten.

5. Gläubiger und Vertragspartner informieren

Haben Sie laufende Verträge oder Ver­bind­lich­kei­ten, wie Kredite, für Ihre Praxis, müssen Sie Gläubiger und Vertragspartner über den geplanten Verkauf informieren. Der Hintergrund: Sie müssen der Übergabe der Verträge und Ver­bind­lich­kei­ten zustimmen. Stimmen sie nicht zu, können diese nicht verkauft werden und Sie müssen sich um die korrekte Abwicklung kümmern.

6. Nachfolger finden und Kaufvertrag abschließen

Suchen Sie einen geeigneten Käufer und schließen Sie mit ihm einen Kaufvertrag über die Praxis. Soll die Praxis als Kassenpraxis weitergeführt werden, folgt anschließend das gesetzliche Nach­be­set­zungs­ver­fah­ren.

7. Übergabe vorbereiten

Bereiten Sie die Übergabe sorgfältig vor. Dazu gehören unter anderem die Übernahme von Mitarbeitern, die Abstimmung mit Ver­trags­part­nern, die da­ten­schutz­kon­for­me Übergabe der Patientenakten sowie die Information Ihrer Patienten über den Inhaberwechsel.

Geschäftsführerin Katharina Heid

Viele Ärztinnen und Ärzte unterschätzen, wie lange ein Praxisverkauf dauert. Das gilt besonders, wenn ein Kassensitz erhalten bleiben soll. Wer sich früh mit dem Zu­las­sungs­aus­schuss und der Bewertung aus­ein­an­der­setzt, hat am Ende deutlich mehr Auswahl bei den Nachfolgern und einen entspannteren Übergang.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Welchen Wert hat meine Arztpraxis beim Verkauf?

Es gibt zahlreiche Punkte, die den Wert Ihrer Praxis bestimmen. Dazu gehören einerseits ideelle Werte, wie zum Beispiel der Patientenstamm, aber auch materielle, wie die Pra­xis­ein­rich­tung. Diese Dinge bestimmen den Wert:

  • Lage der Praxis: Befindet sie sich in einer Stadt oder ist sie eher ländlich gelegen?
  • Anbindung ans Verkehrsnetz: Wie leicht ist die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto zu erreichen und gibt es Parkplätze vor Ort?
  • Bar­rie­re­frei­heit: Können auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Praxis problemlos betreten und nutzen?
  • Praxisgröße und -aufteilung: Wie viele Quadratmeter und Räume stehen zur Verfügung, und wie sind diese verteilt?
  • Umfeld der Praxis: Es ist von Vorteil, wenn sich Apotheken oder andere Arzt- und Facharztpraxen in der Umgebung befinden, die Patienten überweisen können.
  • Aus­stat­tungs­stan­dard: Wie ist es um Einrichtung und medizinische Geräte bestellt? Besonders Alter und Zustand wirken sich direkt auf den Praxiswert aus.
  • Mieten: Falls Sie Geräte oder Räume gemietet haben, bestimmt auch die restliche Mietdauer den Preis.
  • Ruf und Be­kannt­heits­grad: Wie wird die Praxis online wahrgenommen? Da sich viele Patienten vorab im Internet informieren, können negative Bewertungen den Wert der Praxis mindern.
  • Zusammensetzung des Pa­ti­en­ten­stam­mes: Wie viele Patienten sind es insgesamt, wie hoch ist der Anteil gesetzlich bzw. privat Versicherter, und wie viele zahlen selbst?
  • Mitarbeiter: Da die Mitarbeiter übernommen werden müssen, steigert die Anzahl aber auch die vorhandene Kompetenz den Wert.
  • Leis­tungs­spek­trum: Welche Leistungen hat die Praxis bisher angeboten und welche sind auch weiterhin möglich?
  • Wettbewerber: Welche Wettbewerber gibt es vor Ort?

Die Bun­des­ärz­te­kam­mer und die Kassenärztliche Bun­des­ver­ei­ni­gung empfehlen die modifizierte Er­trags­wert­me­tho­de. Diese vereint, vereinfacht gesagt, den materiellen und den ideellen Wert zu einem Praxiswert. Die Methode zur Wertberechnung ist immer individuell.

Ihr Lebenswerk hat einen hohen Wert für Sie. Deshalb ist es wichtig, dass es mit Expertise bewertet wird. Wir beraten Sie gern zur Wertermittlung.

Diese Steuern fallen an, wenn Sie Ihre Arztpraxis verkaufen

Natürlich fallen, wenn Sie Ihre Arztpraxis verkaufen, Steuern an, denn Sie erzielen steuerrechtlich einen sogenannten Ver­äu­ße­rungs­ge­winn. Sie sollten also bei der Wertermittlung und der Festlegung des Preises auch steuerliche Aspekte berücksichtigen.

Grundsätzlich können Sie von einer Besteuerung zwischen 20 und 25 Prozent ausgehen. Das ist deutlich weniger als der Steuersatz von 45 Prozent, der beim normalen Betrieb der Praxis anfällt. Außerdem fällt nach § 1 Absatz 1a Um­satz­steu­er­ge­setz keine Umsatzsteuer an. Das gilt allerdings nur, wenn die gesamte Praxis samt Patientenstamm verkauft wird.

Die zweite gute Nachricht: Es gibt einen Freibetrag und der beträgt im besten Fall bis zu 45.000 Euro. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Sie sind zum Zeitpunkt des Verkaufs über 55 Jahre alt oder sind dauerhaft berufsunfähig.
  • Sie verkaufen die gesamte Praxis beziehungsweise Ihre gesamte Pra­xis­be­tei­li­gung.
  • Der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn ist nicht höher als 136.000 Euro. Liegt er darüber, wird der Freibetrag gekürzt.

Gut zu wissen: Der Freibetrag darf nur einmal im Leben geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Sie nur eine Pra­xis­be­tei­li­gung verkaufen. Ab 181.000 Euro Gewinn gibt es übrigens keinen Freibetrag mehr.

Checkliste Praxisverkauf

Die folgende Checkliste kann Ihnen helfen, den Verkauf Ihrer Arztpraxis zu planen:

  • Verkauf frühzeitig planen; idealerweise 2 bis 5 Jahre vor dem gewünschten Übergabetermin
  • Planungsbereich bei der Kas­sen­ärzt­li­chen Vereinigung prüfen
  • Be­stands­auf­nah­me der Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de, Verträge, Ver­bind­lich­kei­ten und Patientenakten machen
  • Praxiswert professionell ermitteln lassen
  • Steuerliche und rechtliche Beratung durch Steuerkanzlei und gegebenenfalls Fachanwalt für Medizinrecht einholen
  • Gläubiger und Vertragspartner informieren, um Zustimmung zur Übertragung von Krediten, Miet- und War­tungs­ver­trä­gen einzuholen
  • Nachfolger finden und Kaufvertrag abschließen; bei Kassenpraxen folgt anschließend das Nach­be­set­zungs­ver­fah­ren
  • Übergabe vorbereiten

Fazit: Eine Arztpraxis zu verkaufen gelingt mit guter Vorbereitung

Der Verkauf einer Arztpraxis sollte schon bis zu fünf Jahre im Voraus vorbereitet sein. Vor allem, wenn Sie einen Kassensitz haben und dieser erhalten bleiben soll, braucht es einen geeigneten Kandidaten, der nicht immer leicht zu finden ist. Außerdem sollten Sie sich frühzeitig zum Wert und auch zu rechtlichen wie steuerlichen Aspekten professionell beraten lassen. Dann gelingt der Verkauf und Sie können Ihre Praxis und Ihre Patienten in gute Hände abgeben.

André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Häufig gestellte Fragen zum Verkauf einer Arztpraxis

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen rund um den Verkauf einer Arztpraxis.

Was ist der Praxiswert?

Der Praxiswert muss immer individuell ermittelt werden. Dabei setzt er sich aus ideellen Werten, wie der Lage oder dem Ruf der Praxis und materiellen Werten, wie der Pra­xis­aus­stat­tung, zusammen.

Kann ich meinen Kassensitz mit meiner Arztpraxis verkaufen?

Nein, Ihren Kassensitz können Sie nicht verkaufen. Der Kassensitz ist an Sie und nicht an Ihre Praxis gebunden. Sie können allerdings einen Arzt mit Kassenzulassung als Nachfolger und somit Käufer Ihrer Praxis wählen. Die Wahr­schein­lich­keit, dass der Zu­las­sungs­aus­schuss ihn akzeptiert, ist hoch.

Kann der Zu­las­sungs­aus­schuss meinen Wunsch­kan­di­da­ten ablehnen?

Ja, der Zu­las­sungs­aus­schuss kann Ihren Wunsch­kan­di­da­ten ablehnen. Dem begegnen Sie, indem Sie die Kriterien, die der Ausschuss priorisiert, bei der Auswahl Ihres Kandidaten berücksichtigen.

Kann eine Kassenpraxis in eine Privatpraxis umgewandelt werden?

Grundsätzlich ja, allerdings ist die Lage entscheidend. Würde durch die Umwandlung die nötige Versorgung in Schieflage geraten, ist die Aufgabe der Kassenpraxis nicht möglich. Informieren Sie sich vor dem Verkauf, in welchem Planungsbereich sich Ihre Praxis befindet, um zu erfahren, ob die Umwandlung möglich ist.

Kann ich meine Arztpraxis als Privatpraxis verkaufen?

Sie sind nicht immer verpflichtet, nach Interessenten zu suchen, die mit Kassensitz weiterarbeiten möchten. In vielen Fällen können Sie auch nach Käufern suchen, die ihre Praxis nicht für gesetzlich Versicherte, sondern nur für Privatpatienten weiterführen möchten. Doch auch dann müssen Sie den Zu­las­sungs­aus­schuss darüber informieren, dass die Praxis ohne Kassensitz weitergeführt wird.

Wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Idealerweise starten Sie etwa zwei bis fünf Jahre vor dem gewünschten Verkaufsdatum mit der Planung. Wenn sich Ihre Praxis auf dem Land befindet, sollten Sie tendenziell mehr Zeit einplanen, da Ärzte hier häufig größere Probleme haben, Nachfolger zu finden.

Was passiert beim Verkauf der Arztpraxis mit der Patientenkartei?

Ihre Patientenkartei und die dazugehörigen Akten sind Teil der Praxis und werden ebenfalls dem Käufer übergeben. Allerdings müssen Ihre Patienten zustimmen, dass Ihr Nachfolger diese auch einsehen darf. Liegt eine Zustimmung von bestimmten Patienten nicht vor, verbleiben die Akten zwar in der Praxis, müssen aber in einem eigenen Schrank verwahrt werden. Der neue Arzt darf sie dann nicht einsehen.