Hotel verkaufen: So gelingt der Verkauf Ihrer Hotelimmobilie

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Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Ihre Vorteile beim Verkauf eines Hotels

Immobilien-Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Professionelle Preisfindung

Wir erstellen eine realistische und markt­ori­en­tier­te Bewertung, um die Immobilie zeitnah zu veräußern.

Komplettservice bis zum Notar

Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.

Klare Strategie zur Vermittlung

Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.

Persönliche Ansprechpartner

Sie wissen jederzeit, wer für Ihre Immobilie verantwortlich ist: Wir setzen auf Persönlichkeit statt Anonymität.

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Hotelverkauf: Asset Deal oder Share Deal?

Wie bereits erwähnt ist ein Hotel nicht einfach eine normale Immobilie. Meistens hängt ein ganzer Betrieb am Objekt, der beim Verkauf berücksichtigt werden muss. Eine wichtige Frage vor dem Verkaufsprozess lautet daher: Was verkaufen Sie konkret? Soll der Verkauf ein Asset Deal oder ein Share Deal sein?

Geschäftsführerin Katharina Heid

Der Share Deal spart Grund­er­werb­steu­er nur, wenn weniger als 90 Prozent der Anteile wechseln, und der Käufer übernimmt dann auch die Altrisiken der Gesellschaft. Beim Asset Deal wählt er die Wirt­schafts­gü­ter gezielt aus, zahlt aber Grund­er­werb­steu­er.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Asset Deal

Bei einem Asset Deal werden die einzelnen Wirt­schafts­gü­ter des Hotels verkauft: Immobilie, Inventar und weitere Vermögenswerte, die Käufer und Verkäufer gezielt festlegen. Anders als oft angenommen beginnt der Betrieb dabei nicht automatisch neu: Handelt es sich um einen Be­triebs­über­gang, gehen die Ar­beits­ver­hält­nis­se kraft Gesetzes auf den Käufer über.² Näheres dazu finden Sie weiter unten im Abschnitt „Was passiert mit dem Personal?“. Laufende Verträge mit Dritten gehen dagegen nicht automatisch mit über, hierfür braucht es meistens die Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner. Da die Immobilie den Eigentümer wechselt, fällt beim Asset Deal Grund­er­werb­steu­er an.

Auch wenn Käufer bestimmte Wirt­schafts­gü­ter gezielt auswählen können, entfällt die Haftung für Alt­ver­bind­lich­kei­ten nicht automatisch: Wird der Betrieb unter der bisherigen Firma fortgeführt, haftet der Käufer nach § 25 Han­dels­ge­setz­buch (HGB) grundsätzlich auch für Altschulden, und für Betriebssteuern aus dem laufenden und dem vorangegangenen Kalenderjahr kann eine Haftung nach § 75 Abgabenordnung (AO) entstehen.³ Ein vertraglicher Haf­tungs­aus­schluss ist möglich, wirkt gegenüber Dritten aber nur, wenn er im Handelsregister eingetragen oder bekannt gemacht wird.

Ein Asset Deal kann auch genutzt werden, um ein schlecht laufendes Unternehmen zu sanieren: Verkaufen Sie beispielsweise nicht die gesamte Hotelimmobilie, sondern gezielt nur bestimmte Wirt­schafts­gü­ter, kann das zusätzliche Liquidität für den verbleibenden Betrieb schaffen.

Share Deal

Bei einem Share Deal steht nicht die Hotelimmobilie im Vordergrund des Verkaufs, sondern die Be­trei­ber­ge­sell­schaft, die das Hotel hält. Wird sie komplett oder in Teilen verkauft, übernimmt der Käufer damit auch laufende Verträge, Mitarbeiter und Gäs­te­be­zie­hun­gen, ohne dass sich am rechtlichen Arbeitgeber etwas ändert. Grund­er­werb­steu­er fällt beim Share Deal seit einer Gesetzesreform 2021 nur noch dann nicht an, wenn ein Alt-Gesellschafter mindestens 10,1 Prozent der Anteile länger als zehn Jahre hält. Gehen 90 Prozent oder mehr der Anteile innerhalb von zehn Jahren an einen Käufer über, wird die Steuer ebenfalls fällig.¹

Gut zu wissen: Der Verkauf von Ge­sell­schafts­an­tei­len bei einem Share Deal löst meistens keine Umsatzsteuer aus: Das reine Halten von Anteilen gilt nicht als un­ter­neh­me­ri­sche Tätigkeit, und hilfsweise befreit § 4 Abs. 8 f Um­satz­steu­er­ge­setz (UStG) den Verkauf.⁴ Beim Asset Deal fällt Umsatzsteuer ebenfalls meistens nicht an, wenn eine sogenannte Ge­schäfts­ver­äu­ße­rung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, der Käufer den Betrieb also fortführt.

Was passiert mit dem Personal?

Jedes Hotel hat Angestellte, und als Eigentümer ist Ihnen vermutlich wichtig, wie es mit den Ar­beits­ver­hält­nis­sen weitergeht, wenn Sie das Hotel oder die Hotelimmobilie verkaufen. Auch darüber entscheidet die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal.

Entscheiden Sie sich für einen Share Deal, ändert sich für Ihre Mitarbeiter nichts, denn rechtlich gesehen bleibt der Arbeitgeber derselbe, wenn lediglich der Eigentümer der Gesellschaft wechselt.

Bei einem Asset Deal, der eine Be­triebs­über­nah­me einschließt, gehen die Ar­beits­ver­hält­nis­se nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten automatisch auf den Käufer über.

Wichtig: Bei einem Be­triebs­über­gang im Rahmen eines Asset Deals müssen Sie oder der Käufer Ihre Mitarbeiter vor dem Übergang in Textform informieren. Die Mitteilung muss unter anderem Zeitpunkt und Grund des Übergangs sowie die rechtlichen, wirt­schaft­li­chen und sozialen Folgen für die Belegschaft nennen. Ihre Mitarbeiter können innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Dann geht das Ar­beits­ver­hält­nis nicht auf den Käufer über und bleibt bei Ihnen bestehen. Fällt Ihr Betrieb weg, droht den Wi­der­spre­chen­den allerdings eine be­triebs­be­ding­te Kündigung.⁵

So ermitteln wir den Wert Ihres Hotels

Für die Wertermittlung kommen verschiedene Verfahren infrage, das Sachwert- und das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren werden jedoch eher selten genutzt. In der Praxis wird der Wert zumeist über das Er­trags­wert­ver­fah­ren ermittelt, gesetzlich geregelt in §§ 27 ff. Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV).⁶

Damit die Er­trags­wert­me­tho­de einen realistischen Marktwert liefert, ist vor allem eine gut aufbereitete Datengrundlage wichtig. Dazu gehören:

  • Mehrjährige Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen
  • RevPAR- und Aus­las­tungs­ent­wick­lung der letzten Jahre
  • Pachtverträge und Lie­fe­ran­ten­ver­trä­ge
  • Auflistung eines gegebenenfalls vorhandenen In­ves­ti­ti­ons­staus

Unsere Makler mit Sachverstand wissen, auf welche Daten es ankommt, und begleiten Sie gern bei der Zu­sam­men­stel­lung der Unterlagen. Wir übernehmen für Sie die Wertermittlung Ihres Hotels und helfen Ihnen dabei, einen marktgerechten Preis festzulegen.

Diese Käufer gibt es für Hotelimmobilien

Wer als Käufer für Ihr Hotel infrage kommt, richtet sich unter anderem nach der Wirt­schaft­lich­keit, der Lage und der Größe Ihres Betriebs. Zwar gibt es eine Reihe verschiedener Kauf­in­ter­es­sen­ten, doch nicht für jeden ist Ihr Objekt gleichermaßen interessant.

  • Ein­zel­in­ves­to­ren und Privatpersonen: Diese Käufer interessieren sich oft für kleinere, individuell geführte Häuser. Sie planen meist, das Hotel für den Start in die Selbst­stän­dig­keit zu kaufen und den Betrieb weiterzuführen.
  • Hotelketten und Be­trei­ber­ge­sell­schaf­ten: Sie suchen Objekte, die sich in das bestehende Konzept der Kette gut einbetten lassen. Das bedeutet, dass sie mit einer klaren Strategie vorgehen und genau prüfen, ob der Betrieb in die Reihe der bestehenden Häuser passt.
  • Pro­jekt­ent­wick­ler: Ein Hotel muss nicht zwingend ein Hotel bleiben. Das Gebäude an sich kann auch für Pro­jekt­ent­wick­ler interessant sein, die eine Umnutzung planen. Für sie ist besonders interessant, welche Nutzungsformen die Chance auf eine Genehmigung haben.

Welche Hotelart verkaufen Sie? Das prüfen Käufer

Interessenten legen je nach Hotelart Wert auf un­ter­schied­li­che Punkte. Wenn Sie Ihre Hotelimmobilie verkaufen, ist es daher wichtig zu wissen, welche Nachweise für Ihren Fall und die Zielgruppe wichtig sind.

Hotelart Vorbereitung des Verkaufs
Bed & Breakfast Zeigen Sie, wie der Betrieb organisiert ist und zu welchem Grad sein Erfolg von Ihrer persönlichen Mitarbeit abhängt. Dokumentierte Abläufe, ein eingespieltes Team und nach­voll­zieh­ba­re Geschäftszahlen erleichtern Käufern die Einschätzung. Bestehen Marken-, Franchise- oder Pachtverträge, legen Sie deren Konditionen und die Voraussetzungen für eine Fortführung offen.
Boardinghouse Legen Sie die Baugenehmigung und gegebenenfalls genehmigte Nut­zungs­än­de­run­gen vor. Käufer prüfen, ob das bestehende Betriebskonzept einschließlich Auf­ent­halts­dau­er und Serviceangebot von der genehmigten Nutzung gedeckt ist. Die Bezeichnung „Boardinghouse“ allein gibt darüber keine Auskunft.⁷
Businesshotel Schlüsseln Sie auf, welchen Anteil Firmenkunden an Übernachtungen und Umsatz haben und wie stark der Betrieb von einzelnen Unternehmen abhängt. Legen Sie bestehende Rahmenverträge mit Laufzeiten und Konditionen vor. Zeigen Sie außerdem, wie sich Auslastung und Zimmererlöse zwischen Werktagen und Wochenenden unterscheiden.
Hostel Dokumentieren Sie die genehmigte Bettenzahl und die Auslastung. Stellen Sie außerdem die für das Objekt erforderlichen Brand­schutz­un­ter­la­gen und Prüfberichte zusammen. Käufer interessieren sich insbesondere für Rettungswege, die zulässige Belegung und mögliche Kosten für noch ausstehende Maßnahmen.
Kurhotel Dokumentieren Sie den aktuellen An­er­ken­nungs­sta­tus des Standorts als Heilbad oder Kurort sowie bekannte Auflagen oder anstehende Überprüfungen. Zeigen Sie außerdem, welche Bedeutung Kurgäste für den Betrieb haben und welche Kooperationen mit Kur- und The­ra­pie­ein­rich­tun­gen bestehen.⁸
Serviced Apartments Weisen Sie nach, welche Nutzung genehmigt ist und ob das bestehende Vermietungs- und Servicekonzept davon gedeckt ist. Legen Sie die Eigentums- und Be­trei­ber­struk­tur sowie relevante Miet-, Pacht- oder Be­trei­ber­ver­trä­ge offen. Bei aufgeteiltem Woh­nungs­ei­gen­tum sind zusätzlich die Tei­lungs­er­klä­rung und mögliche Nut­zungs­be­schrän­kun­gen wichtig.
Strandhotel Strandhotels sind innerhalb der Saison üblicherweise ausgebucht. Wichtig ist, dass Ihr Haus auch außerhalb des Sommers eine gute Auslastung hat.
Stellen Sie Auslastung und Zimmererlöse im Jahresverlauf dar, damit Käufer die Sai­son­ab­hän­gig­keit beurteilen können. Dokumentieren Sie den Gebäudezustand, durchgeführte In­stand­hal­tun­gen und absehbare Investitionen. An Küs­ten­stand­or­ten sind zudem mögliche Schäden durch Salzluft und Sturm sowie der Ver­si­che­rungs­schutz einschließlich relevanter Ausschlüsse von Interesse.
Wellnesshotel Dokumentieren Sie Zustand, Wartung und Betriebskosten der Wellnessanlagen, insbesondere von Schwimmbecken, Was­ser­auf­be­rei­tung, Lüftung und Haustechnik. Halten Sie bei vorhandenen Schwimm- oder Badebecken aktuelle Was­ser­un­ter­su­chun­gen und Unterlagen zu behördlichen Kontrollen bereit. Zeigen Sie außerdem, welche Reparaturen oder Mo­der­ni­sie­run­gen anstehen.
Badewasser in Ge­wer­be­be­trie­ben muss gesundheitlich unbedenklich sein und wird vom Gesundheitsamt überwacht.⁹

Weitere Hotelarten wie Stadthotel, Familienhotel oder Landhotel finden Sie in der Übersicht unserer Hotelmakler. Unsere Hotelmakler prüfen mit Ihnen vorab, welche Nachweise Käufer bei Ihrer Hotelart erwarten.

Diskretion beim Verkaufsprozess

Gerade bei laufenden Betrieben ist vielen Verkäufern Diskretion besonders wichtig, damit weder Mitarbeiter noch Gäste vorzeitig vom geplanten Verkauf erfahren. Statt einer öffentlichen Vermarktung sprechen unsere Hotelmakler mögliche Interessenten gezielt und persönlich an und geben wichtige Informationen zum Hotel erst nach Unterzeichnung einer Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung heraus. So erfahren Gäste und Personal erst zum passenden Zeitpunkt vom Verkauf.

So läuft der Verkauf eines Hotels ab

Unsere Makler begleiten Sie vom Erstgespräch bis zur Übergabe. Eine pauschale Dauer lässt sich nicht nennen, denn sie hängt von Objekt, Ver­kaufs­struk­tur und Käuferinteresse ab.

1. Erstgespräch: Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir beraten Sie zu Asset Deal und Share Deal und den nächsten Schritten.

2. Wertermittlung: Gemeinsam stellen wir die wirtschaftliche Datengrundlage zusammen und ermitteln den Wert Ihres Hotels über das Er­trags­wert­ver­fah­ren.

3. Ver­kaufs­stra­te­gie: Wir legen fest, ob ein Asset Deal oder ein Share Deal sinnvoller ist, klären den Verkaufsumfang samt Inventar und betrieblicher Ausstattung und bereiten einen Datenraum für Interessenten vor.

4. Diskrete Käufersuche: Wir sprechen gezielt passende Interessenten an, ohne Ihren Betrieb öffentlich auszuschreiben.

5. Besichtigung: Wir stellen Ihnen die Interessenten vor und vereinbaren Besichtigungen, die wir auf Wunsch auch für Sie durchführen.

6. Ver­trags­ver­hand­lung: Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen zum Kaufvertrag, im besten Fall gemeinsam mit einem Anwalt für Gesellschafts- und Immobilienrecht.

7. Notartermin und Übergabe: Beim Notartermin unterzeichnen Sie den Kaufvertrag, anschließend begleiten wir Sie zur Übergabe.

So begleitet Sie Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler beim Verkauf Ihrer Hotelimmobilie

Sie möchten Ihr Hotel verkaufen und suchen einen erfahrenen Ansprechpartner für den gesamten Prozess? Wir unterstützen Sie bei Bewertung, Vermarktung und Käufersuche und begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss. Das zeichnet unsere Hotelmakler aus:

  • Bewertung von Immobilie und Betrieb: Unsere Sach­ver­stän­di­gen ermitteln den Wert Ihres Hotels über das Er­trags­wert­ver­fah­ren und berücksichtigen Kennzahlen wie RevPAR und Auslastung.
  • Ver­kaufs­stra­te­gie nach Ihrer Struktur: Wir stimmen Vermarktung und Unterlagen auf Asset Deal oder Share Deal ab und erstellen hochwertige Exposés.
  • Diskrete Off-Market-Vermarktung: Wir bieten Ihr Hotel auf Wunsch ohne öffentliche Inserate an und prüfen Interessenten, bevor sensible Zahlen den Datenraum verlassen.
  • Begleitung bis zum Notar: Wir organisieren Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne, unterstützen Sie bei den Kauf­preis­ver­hand­lun­gen und begleiten Sie bis zum Ver­trags­ab­schluss.

Lassen Sie sich persönlich beraten und besprechen Sie mit uns die Möglichkeiten für den Verkauf Ihrer Hotelimmobilie.

Das ist wichtig, um ein Hotel erfolgreich zu verkaufen

Beim Hotelverkauf kommt es zuallererst darauf an, die richtige Ver­kaufs­struk­tur festzulegen: Soll es ein Share Deal oder ein Asset Deal sein? Außerdem ist eine gute Datengrundlage wichtig, um den Wert des Hotels mit der Er­trags­wert­me­tho­de zu ermitteln. Gerade bei laufenden Betrieben spielt Diskretion eine wichtige Rolle: Unsere Makler sprechen gezielt passende Interessenten an, sodass Gäste und Personal nicht vorzeitig vom geplanten Verkauf erfahren. Ob Boardinghouse, Wellnesshotel oder Kurhotel: Bereiten Sie die Nachweise Ihrer Hotelart früh vor. Planen Sie stattdessen, ein Hotel zu erwerben, lesen Sie mehr dazu unter Hotel kaufen.

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Häufige Fragen an unsere Hotelmakler

In diesem Abschnitt geben unsere Hotelmakler getreu des Mottos „Wissen, das verkauft“ Antworten auf oft gestellte Fragen von Interessenten, die ein Hotel verkaufen oder kaufen möchten. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns unter 0158 – 884 916 68.

Wie viel ist mein Hotel wert?

Eine pauschale Antwort darauf lässt sich nicht geben, da der konkrete Wert nur mit Blick auf die Wirt­schafts­zah­len ermittelt werden kann. Dazu kommt das Er­trags­wert­ver­fah­ren zum Einsatz, bei dem unter anderem Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen, die RevPAR- und Aus­las­tungs­ent­wick­lung der letzten Jahre, Pachtverträge und ein etwaiger In­ves­ti­ti­ons­stau berücksichtigt werden.

Was ist für mich der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?

Beim Asset Deal verkaufen Sie einzelne Wirt­schafts­gü­ter des Hotels, etwa die Immobilie und das Inventar. Beim Share Deal verkaufen Sie stattdessen die Anteile an der Gesellschaft, die das Hotel hält. Der Betrieb als solcher bleibt dabei unverändert bestehen und wechselt nur den Eigentümer. Welche Variante sich besser eignet, hängt unter anderem von steuerlichen und ar­beits­recht­li­chen Fragen ab, die wir gemeinsam mit Ihnen klären.

Was passiert mit meinen Mitarbeitern beim Verkauf des Hotels?

Bei einem Asset Deal, der den ganzen Betrieb einschließt, gehen die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter an den neuen Eigentümer über. Sie müssen diese allerdings frühzeitig schriftlich informieren, da ein Wi­der­spruchs­recht besteht. Bei einem Share Deal ändert sich am Arbeitgeber rechtlich nichts.

Kann ich mein Hotel diskret verkaufen, ohne dass die Belegschaft vorzeitig davon erfährt?

Ja, Sie können Ihr Hotel auch direkt verkaufen. Unsere Makler sprechen gezielt Interessenten an und verzichten auf die öffentliche Ausschreibung. Wichtige Daten zum Hotel bekommen Interessenten erst nach Unterzeichnung einer Ver­schwie­gen­heits­ver­ein­ba­rung. So stellen unsere Makler sicher, dass weder Ihre Mitarbeiter noch Gäste und Wettbewerber vorzeitig vom geplanten Verkauf erfahren.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkaufsprozess?

Dazu gehören unter anderem der Grundbuchauszug, aktuelle Baupläne und der Energieausweis der Immobilie sowie die be­triebs­wirt­schaft­li­chen Auswertungen und Jah­res­ab­schlüs­se der letzten Jahre. Je nachdem, ob Sie einen Asset Deal oder einen Share Deal planen, kommen weitere Unterlagen hinzu, etwa Pachtverträge, die Gast­stät­ten­er­laub­nis, eine Mit­ar­bei­ter­lis­te oder, beim Share Deal, der Ge­sell­schafts­ver­trag und ein aktueller Han­dels­re­gis­ter­aus­zug.