Pension verkaufen: Nachfolger finden mit dem Profi
Kleine Pension oder ehemalige Pension: Die Gründe für einen Verkauf reichen vom Ruhestand über eine berufliche Neuausrichtung bis zum Wohnortwechsel. Falls ersterer ansteht: Ab dem 55. Geburtstag können Sie beim Verkauf einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn beantragen.¹ Unsere Makler begleiten Sie beim Verkauf Ihrer Pension, bereiten den Betrieb mit Ihnen vor und suchen diskret den passenden Käufer.
Ihre Vorteile beim Verkauf einer Pension
Immobilien-Expertise
Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.
Klare Strategie zur Vermittlung
Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.
Komplettservice bis zum Notar
Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.
Professionelle Preisfindung
Wir erstellen eine realistische und marktorientierte Bewertung, um die Immobilie zeitnah zu veräußern.
Persönliche Ansprechpartner
Sie wissen jederzeit, wer für Ihre Immobilie verantwortlich ist: Wir setzen auf Persönlichkeit statt Anonymität.
Das Wichtigste in Kürze
- Verkaufsgrund bestimmt die Strategie: Ob Alter, Gesundheit oder Neuausrichtung, der Anlass beeinflusst Zeitrahmen und Vorgehen.
- Privatbereich und Betrieb trennen: Bei vielen Pensionen gehört die Wohnung der Betreiber zum Gebäude. Das regeln Sie im Kaufvertrag klar.
- Steuerliche Vorteile ab 55 nutzen: Ein einmaliger Freibetrag von bis zu 45.000 Euro mindert auf Antrag den Veräußerungsgewinn.
- Wert realistisch einschätzen: Neben der Immobilie zählen Auslastung, Stammgäste und der Ruf des Hauses. Wer sich rechtzeitig aus dem Tagesgeschäft zurückzieht, senkt den Abschlag für die persönliche Bindung an den Inhaber.
- Diskretion wahren: Gäste, Personal und Lieferanten erfahren erst zum passenden Zeitpunkt vom Verkauf.
- Finanzierungsoptionen prüfen: Einmalzahlung, Ratenzahlung oder Rente. Klären Sie schon vor der Käufersuche, welches Modell zu Ihnen passt.
Das müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Pension verkaufen
Die eigene Pension zu verkaufen ist für viele Inhaber ein großer Schritt: Es geht nicht nur um eine Immobilie oder einen Betrieb, sondern um ein Lebenswerk. Die Pension war vielleicht Dreh- und Angelpunkt Ihres Lebens und das Ihrer Familie. Beginnen Sie früh. Das erleichtert die Suche nach einem geeigneten Nachfolger und sorgt für eine geordnete Übergabe.
- Rechtzeitig beginnen: Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg empfiehlt zwei bis fünf Jahre Vorlauf.² Diese Zeit brauchen Sie, um den Betrieb auf Ihren Austritt vorzubereiten und einen geeigneten Nachfolger zu finden, besonders wenn die Pension nicht in der Familie bleibt. Laut DIHK-Report 2025 bereiten 38 Prozent der Alt-Inhaber die Übergabe zu spät vor, oft nur ein bis zwei Jahre vorher.³
- Den Betrieb aus Käufersicht sehen: Betrachten Sie Ihre Pension als Unternehmen, das Sie verkaufen möchten. Welche besonderen Merkmale machen Ihre Pension wertvoll? Welches Angebot finden Gäste nur bei Ihnen? Welche Leistungen nutzen Ihre Gäste am häufigsten? Beantworten Sie diese Fragen, bevor Sie nach einem Nachfolger suchen.
- Übergabeziel planen: Legen Sie vor der Käufersuche fest, welches Ziel die Übergabe hat. Möchten Sie den Nachfolger beispielsweise eine Zeit lang einarbeiten und den Gästen vorstellen? Oder bevorzugen Sie einen klaren Schnitt, um schnell in den Ruhestand zu starten? Danach richten sich Käufersuche und Vertrag.
- Dokumentation: Fangen Sie möglichst früh an, bestehende Strukturen und Abläufe zu dokumentieren. Das erleichtert Ihrem künftigen Nachfolger den Einstieg.
- Privatbereich und Betrieb trennen: Sollten Sie auf dem gleichen Grundstück oder in der gleichen Immobilie private Räume nutzen oder bewohnen, müssen Sie eine klare Trennung vornehmen. Das gilt nur, wenn Sie die privaten Räume weiterhin nutzen möchten.
- Finanzielle Optionen abwägen: Entscheiden Sie, ob Sie nach einem Käufer suchen, der Ihnen auf einen Schlag die ganze Kaufsumme zahlt, oder ob Sie Regelungen wie eine Ratenzahlung oder Rente bevorzugen.
Bevor Sie mit dem eigentlichen Verkauf starten, nehmen Sie sich Zeit für diese Themen. Unsere Makler begleiten Sie bei der Entscheidungsfindung und verschaffen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Lesetipp: Sie möchten verkaufen, um in den verdienten Ruhestand zu gehen? In unserem Artikel zum Thema Pension aus Altersgründen abzugeben finden Sie mehr Informationen rund um die Nachfolgeregelung.
Kleine oder ehemalige Pension: Darauf kommt es beim Verkauf an
Wenn Sie eine kleine Pension zu verkaufen haben, spielt die persönliche Bindung der Gäste an Sie eine besonders große Rolle. Häuser mit weniger als zehn Gästebetten erscheinen zudem nicht in der amtlichen Beherbergungsstatistik.⁴ Vergleichszahlen für die Preisfindung sind deshalb rar, umso wichtiger ist eine individuelle Bewertung. Beim Brandschutz sieht die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) erst ab mehr als zwölf Gastbetten besondere Regeln vor.⁵ Welche Anforderungen für Ihr Haus gelten, regelt das Landesrecht.
Haben Sie eine ehemalige Pension zu verkaufen, die Sie nicht mehr betreiben, entfallen Auslastung, Stammgäste und Firmenwert als Wertfaktoren. Der Wert hängt dann vor allem an Gebäude und Grundstück. Entscheidend ist, wofür Käufer die Immobilie künftig nutzen dürfen, etwa als Pension, als Wohnhaus oder für Ferienwohnungen. Das richtet sich nach der bestehenden Baugenehmigung. Solche Fragen greifen unsere Makler bei Bedarf gemeinsam mit den passenden Fachleuten auf und klären den weiteren Prüfbedarf.
Wie wird der Wert einer Pension ermittelt?
Der Wert einer Pension setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Ein Sachverständiger ermittelt ihn, damit Ihr Preis einerseits am Markt Chancen hat und Sie andererseits nicht unter Wert verkaufen. Der Markt für Nachfolger ist eng: In der IHK-Beratung stehen laut DIHK-Report 2025 fast dreieinhalb Mal so viele Hotel- und Gastronomiebetriebe zur Übergabe bereit wie Nachfolgeinteressenten.³ Käufer haben also die Wahl.
Relevant für die Wertbestimmung sind:
- Wert der Gebäude und Grundstücke (Substanzwert)
- Ertragswert: die kapitalisierten Erträge, die sich nachhaltig erzielen lassen
- Goodwill beziehungsweise immaterieller Firmenwert: Kundenstamm, Ruf und Bekanntheit der Pension
Vor allem die wirtschaftliche Ertragskraft ist für potenzielle Käufer interessant. Sie möchten wissen, welche Erträge sie langfristig erzielen können. Diese Erträge sind oftmals allerdings an einen wichtigen Faktor gebunden, der gerade kleinen Betrieben den Verkauf erschweren kann: die sogenannte Personenbezogenheit. Haben Sie als Inhaber jahrelang den Betrieb selbst geführt und eine persönliche Bindung zu den Gästen aufgebaut, war das für Sie ein Vorteil.
Für die Bewertung der Pension ist das allerdings negativ: Hängt der Erfolg des Unternehmens vor allem an Ihrer Person, mindert das den Wert. Sachverständige berücksichtigen diese persönliche Verflechtung des Inhabers bei der Bewertung.⁶
Tipp: Sie steigern den Wert Ihrer Pension, indem Sie sich schrittweise aus dem Betrieb zurückziehen und nachweisen, dass die Anzahl zahlender Gäste trotz Ihrer Abwesenheit erhalten bleibt. Um sich sukzessive aus verschiedenen Bereichen des Tagesgeschäfts herauszunehmen, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig mit der Verkaufsplanung beginnen.
Steuerliche Vorteile beim Verkauf
Beim Verkauf einer Pension ergeben sich steuerliche Vergünstigungen, wenn Sie den Betrieb als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt haben und die Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung nach § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt sind.
- Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG: Haben Sie das 55. Lebensjahr vollendet oder sind dauerhaft berufsunfähig, können Sie auf Antrag einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn erhalten. Der Freibetrag wird nur einmal gewährt. Ab einem Veräußerungsgewinn von 136.000 Euro verringert er sich schrittweise und entfällt bei einem Gewinn von 181.000 Euro oder mehr vollständig.²
- Ermäßigter Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für den Veräußerungsgewinn außerdem einen ermäßigten Steuersatz beantragen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass Sie mindestens 55 Jahre alt oder dauerhaft berufsunfähig sind. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ohne die begünstigten Veräußerungseinkünfte ergeben würde, mindestens jedoch 14 Prozent. Diese Vergünstigung können Sie ebenfalls nur einmal im Leben in Anspruch nehmen.³
Wichtig: Die konkreten steuerlichen Auswirkungen hängen unter anderem von der Rechtsform, der Gestaltung des Verkaufs und Ihrer persönlichen Situation ab. Die genannten Regelungen sind gesetzliche Möglichkeiten und keine individuelle Steuerberatung. Ob und in welchem Umfang die Vergünstigungen beim Verkauf Ihrer Pension greifen, sollte vor dem Verkauf ein Steuerberater prüfen.
Bei uns erhalten Sie gebündelte Kompetenz unter einem Dach: Langjähriges und aktuelles Fachwissen rund um Immobilien und deren Verkauf, gepaart mit praxiserprobtem Know-how von zertifizierten Sachverständigen, Energieberatern und Maklern.
Entscheiden Sie sich für einen exklusiven Maklerauftrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr, erhalten Sie bei Heid ein kostenloses Kurzgutachten Ihres Objekts
So läuft der Verkauf einer Pension ab
1. Erstgespräch: Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen zum Verkauf. Wir beraten Sie dazu, welche Möglichkeiten Sie haben. Außerdem klären wir, wie wir weiter vorgehen.
2. Wertermittlung: Ein Sachverständiger aus unserem Haus ermittelt den Wert Ihrer Pension über das Ertragswertverfahren.⁴ Dazu stellen wir zuerst mit Ihnen die wirtschaftliche Datengrundlage zusammen.
3. Trennung Privatbereich und Betrieb: Falls Sie Räume im Betrieb oder auf dem Grundstück auch privat nutzen, klären wir mit Ihnen, welche Bereiche zur Verkaufsmasse gehören.
4. Diskrete Käufersuche: Unsere Makler verzichten auf öffentliche Ausschreibungen und sprechen gezielt passende Interessenten an. Wichtige Daten zum Betrieb erhalten Kaufinteressenten erst nach Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung.
5. Besichtigung: Wir stellen Ihnen die Interessenten vor und vereinbaren eine Besichtigung, die wir auf Wunsch auch für Sie durchführen.
6. Vertragsverhandlung: Haben wir den passenden Interessenten gefunden, unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen zum Kaufvertrag, gerne gemeinsam mit einem Anwalt für Gesellschafts- und Immobilienrecht.
7. Notartermin und Übergabe: Beim Notartermin unterzeichnen Sie den Kaufvertrag, anschließend begleiten wir Sie zur Übergabe. Dabei fertigen wir auf Wunsch das Übergabeprotokoll an und unterzeichnen als Zeugen.
Was unsere Hotelmakler auszeichnet: Das gilt auch für Ihre Pension
Auch wenn der Name zunächst an große Hotelbetriebe denken lässt: Unsere Hotelmakler sind auf die Beherbergungsbranche spezialisiert, von der internationalen Hotelkette bis zur kleinen, familiengeführten Pension. Gerade die Besonderheiten kleinerer Betriebe kennen wir genau. Betreiben Sie ein größeres Haus, finden Sie weitere Informationen dazu auf unserer Seite zum Thema Hotel verkaufen.
- Erfahrung mit kleineren, familiengeführten Beherbergungsbetrieben: Wir wissen, dass eine Pension anders bewertet und vermarktet wird als ein großes Hotel, etwa weil die persönliche Bindung an Inhaber und Gäste eine deutlich größere Rolle spielt.
- Sensibler Umgang mit der Trennung von Privat- und Gewerbebereich: Viele Pensionsinhaber wohnen auf demselben Grundstück oder im selben Gebäude wie ihr Betrieb. Wir helfen Ihnen, Privates und Geschäftliches klar zu trennen, ohne dass Ihnen dabei etwas verloren geht.
- Diskrete, gezielte Käufersuche: Gerade in kleineren Orten oder bei einem festen Gästekreis ist Diskretion besonders wichtig. Wir sprechen passende Interessenten gezielt an, statt Ihren Betrieb öffentlich auszuschreiben.
Vorbereitung ist die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Pension
Eine realistische Wertermittlung und eine frühe Vorbereitung entscheiden darüber, wie reibungslos die Übergabe gelingt. Starten Sie bestenfalls zwei bis fünf Jahre vor dem Verkauf mit der Dokumentation Ihrer Abläufe und ziehen Sie sich, wenn möglich, schrittweise aus dem Tagesgeschäft zurück. Sind Sie 55 Jahre oder älter oder dauerhaft berufsunfähig, prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater die Vergünstigungen beim Verkauf. Ob kleine oder ehemalige Pension: Unsere Makler mit Sachverstand unterstützen Sie bei der Suche nach dem passenden Käufer.
Häufige Fragen an unsere Hotelmakler
In diesem Abschnitt geben unsere Hotelmakler getreu des Mottos „Wissen, das verkauft“ Antworten auf oft gestellte Fragen von Interessenten, die eine Pension kaufen oder verkaufen möchten. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns unter 0158 – 884 916 68.
Wie viel ist meine Pension wert?
Den Wert Ihrer Pension beziffert nur eine individuelle Bewertung. Ein Sachverständiger berücksichtigt dabei den Wert von Immobilie und Grundstück, den Ertragswert des Betriebs und immaterielle Werte wie Stammgäste oder den Ruf Ihres Hauses. Realistische Preisvorstellungen sind wichtig: Laut DIHK-Report 2025 erwarten 36 Prozent der Alt-Inhaber einen überhöhten Kaufpreis.³ Unsere Sachverständigen übernehmen gern die Wertermittlung Ihrer Pension.
Muss ich meine private Wohnung mitverkaufen?
Nein, Sie müssen Ihre private Wohnung nicht mitverkaufen. Wohnen Sie auf dem Grundstück oder im selben Gebäude, ist es allerdings wichtig, die betrieblichen und privaten Vermögenswerte voneinander zu trennen, bevor Sie verkaufen. Unsere Makler beraten Sie gerne dazu, welche Maßnahmen Sie zur Trennung vornehmen müssen.
Welche Steuervorteile habe ich beim Verkauf ab 55 Jahren?
Haben Sie das 55. Lebensjahr vollendet oder sind Sie dauerhaft berufsunfähig, stehen Ihnen zwei Entlastungen offen: ein Freibetrag und ein ermäßigter Steuersatz. Beide nutzen Sie nur einmal im Leben. Wie stark sie bei Ihrer Pension greifen, zeigt das Rechenbeispiel im Abschnitt zu den steuerlichen Vorteilen. Lassen Sie sich vor dem Verkauf von einem Steuerberater beraten.
Kann ich meine Pension diskret verkaufen?
Ja, das ist möglich. Gerade bei laufendem Betrieb wünschen sich Inhaber den diskreten Verkauf, um weder Angestellte noch Gäste zu verunsichern. Unsere Makler verzichten auf öffentliche Inserate, sprechen gezielt passende Interessenten an und bieten Ihre Pension auf Wunsch als Off-Market-Angebot an. Sensible Informationen geben Sie erst nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung heraus.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Dazu gehören unter anderem der Grundbuchauszug, aktuelle Baupläne und der Energieausweis der Immobilie sowie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Jahresabschlüsse der letzten Jahre. Haben Sie Personal beschäftigt, benötigen wir zudem eine Übersicht der Arbeitsverträge, und für den Ausschank von Alkohol oder die Gastronomie ist Ihre gaststättenrechtliche Erlaubnis relevant. Nutzen Sie Teile der Immobilie privat, ist zusätzlich eine klare Aufstellung hilfreich, welche Räume zur Verkaufsmasse gehören sollen. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.
Worauf kommt es beim Verkauf einer kleinen Pension an?
Bei einer kleinen Pension zählt vor allem die persönliche Bindung der Stammgäste an Sie. Deshalb lohnt es sich, den Nachfolger früh einzuführen und den Betrieb zu dokumentieren. Für die Preisfindung gibt es kaum amtliche Vergleichszahlen, weil die Beherbergungsstatistik Häuser erst ab zehn Gästebetten erfasst.⁴ Unsere Makler mit Sachverstand bewerten Ihre Pension deshalb individuell.
Kann ich eine ehemalige Pension verkaufen, die ich nicht mehr betreibe?
Ja. Ohne laufenden Betrieb hängt der Wert vor allem an Gebäude und Grundstück. Entscheidend ist die zulässige Nutzung: Ob Käufer die Immobilie als Pension weiterführen oder zum Wohnen nutzen dürfen, richtet sich nach der Baugenehmigung. Unsere Makler klären das bei Bedarf gemeinsam mit den passenden Fachleuten und suchen passende Käufer für Ihre Immobilie.
¹ Haufe: Freibetrag bei Veräußerung eines Betriebs optimal nutzen (Abruf: 27.09.2026)
² DEHOGA Baden-Württemberg: Nachfolge im Gastgewerbe (Abruf: 30.09.2026)
³ DIHK: Unternehmensnachfolge-Report 2025 (Abruf: 30.09.2026)
⁴ Hessisches Statistisches Landesamt: Glossar Tourismus (Abruf: 30.09.2026)
⁵ § 1 MBeVO – Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Bauministerkonferenz) (Abruf: 30.09.2026)
⁶ Erbrecht Kanzlei Rostock: Bewertungsgrundsätze für die Bewertung von Nachlassgegenständen (Abruf: 30.09.2026)
⁷ § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs (Abruf: 27.09.2026)
⁸ § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte (Abruf: 27.09.2026)
⁹ §§ 27 ff. ImmoWertV – Ertragswertverfahren (Abruf: 27.09.2026)
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