Sie haben über Jahre Gäste empfangen, bewirtet, ein Unternehmen aufgebaut und an einem gewissen Punkt stellt sich die Frage: Wie geht es weiter? Viele Inhaber von Pensionen und kleinen familiengeführten Hotels tun sich mit der Übergabe ihres Lebenswerkes an einen Nachfolger schwer. Doch schon allein die Suche nach der passenden Person kann Schwierigkeiten verursachen, denn nicht immer möchten die eigenen Kinder in die Fußstapfen ihrer Eltern treten. Doch wer übernimmt dann die Geschäfte, wenn die Pension aus Altersgründen abzugeben ist? Laut dem Unternehmensnachfolge-Report der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) stehen rein rechnerisch dreieinhalb Betriebe, die einen Nachfolger suchen, einer Person gegenüber, die eine Pension übernehmen möchte.1 Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um willige Nachfolger zu begeistern, welche Möglichkeiten Sie generell haben, um die Nachfolge zu regeln, und wie die Übergabe reibungslos funktioniert.
- Frühzeitig planen: Eine erfolgreiche Nachfolge ist in den meisten Fällen langfristig planbar – im Schnitt sollten ein bis zwei Jahre Vorlauf eingeplant werden.
- Übergabefähigkeit herstellen: Bilanzen bereinigen und nicht betriebsnotwendiges Vermögen aus dem Betrieb herauslösen, um den Betrieb für Käufer attraktiv zu machen.
- Nachfolgerkreis breit denken: Familie, Mitarbeitende oder Externe kommen gleichermaßen infrage.
- Wert realistisch einschätzen: Bei kleineren, stark inhabergeführten Betrieben wirkt sich die persönliche Bindung an den Eigentümer auf den erzielbaren Wert aus.
- Diskretion wahren: (Stamm-)Gäste, Personal und Lieferanten sollten erst zum passenden Zeitpunkt informiert werden.
- Alternativen zum Verkauf prüfen: Verpachtung, Vermietung oder flexible Finanzierungsmodelle wie Rentenzahlungen ermöglichen einen Ausstieg, auch wenn Sie sich noch nicht endgültig von Ihrem Eigentum trennen möchten.
Pension aus Altersgründen abzugeben: Ein wichtiger Schritt im Leben
Die eigene Pension aufzugeben ist ein Ereignis, das die meisten Inhaber nur einmal im Leben erleben. Wahrscheinlich haben Sie die Pension viele Jahre oder Jahrzehnte Ihres Lebens aufgebaut und zahlreiche Stammgäste über ebenso lange Zeit betreut.
Jetzt geht es darum, einen möglichst guten Übergang zu finden – sei es, weil Sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen oder aus anderen Gründen nicht mehr selbst am Empfang stehen möchten. Wichtig ist: Die Übergabe will gut vorbereitet sein, denn es gibt steuerlich, rechtlich und auch organisatorisch viel zu beachten.
Sie benötigen Hilfe bei der Planung und der Suche nach einem Nachfolger? Unsere Makler unterstützen Sie gern.
Frühzeitig planen und Nachfolge sichern
Der laufende Betrieb macht gerade in einer inhabergeführten Pension genug Arbeit. Wer soll sich dazwischen noch um das Thema Nachfolge kümmern? Auch wenn Sie sicher genug zu tun haben, lohnt es sich, das Thema früh anzugehen. Das gilt besonders dann, wenn Sie wissen, dass Sie das Unternehmen nicht innerhalb der Familie übergeben können.
Nach Einschätzung von Branchenberatern ist eine Unternehmensnachfolge in rund 90 Prozent der Fälle langfristig planbar.2 Für eine gelungene Übergabe ist ein früher Start oft entscheidend. Idealerweise beginnen Sie mit der Vorbereitung ein bis zwei Jahre vor der geplanten Übergabe. Haben Sie noch keinen Nachfolger im Blick, lohnt es sich, auch schon früher zu beginnen.
Mehr als jeder vierte altersbedingt ausscheidende Unternehmer erwägt laut DIHK sogar eine Betriebsschließung, wenn er keine Nachfolge findet.1 Wenn Sie die Schließung Ihres Lebenswerkes vermeiden möchten, lohnt es sich, schon mehrere Jahre vor dem Ausscheiden einen Nachfolger zu suchen und ihn in das Unternehmen einzuarbeiten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA empfiehlt zwei bis fünf Jahre Vorlauf.3
Nachfolge regeln: Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie die Pension aus Altersgründen abgeben
Zu früheren Zeiten war es verglichen mit heute wirklich einfach: Die eigenen Kinder haben im Betrieb mitgearbeitet und die Pension irgendwann übernommen. Das ist heute in vielen Fällen nicht mehr so. Aus diesem Grund sollten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie grundsätzlich haben, um die Nachfolge zu regeln.
- Familieninterne Übergabe: Sie ist nicht mehr der Regelfall, aber es gibt sie noch. Wenn Sie die Pension innerhalb der Familie abgeben möchten, zum Beispiel an Ihre Kinder, ist es vor allem wichtig, dass Sie Ihren Nachwuchs früh an den Betrieb heranführen. Kinder sollten im besten Fall schon einige Jahre in der Pension gearbeitet haben, damit Sie sie in alle Abläufe einarbeiten und ihnen Stück für Stück Verantwortung übergeben können. Gerade bei einer Übergabe an die eigenen Kinder sollten Sie sich auf betriebliche und emotionale Herausforderungen gefasst machen – denn viele Kinder möchten frischen Wind in das Unternehmen bringen und nicht den alten Leitlinien ihrer Eltern folgen. Kommunikation, Vertrauen und Verständnis beider Seiten füreinander sind hier absolut notwendig.
- Übernahme durch Mitarbeitende: Der im Fachjargon auch als Management-Buy-out bekannte Fall ist eine naheliegende Option bei einem eingespielten Team. Diese Art der Nachfolge hat unter anderem den Vorteil, dass der Nachfolger die Abläufe kennt und auch den Gästen häufig schon bekannt ist. Zudem wissen Sie auch in diesem Fall sicher, dass Sie Ihre Pension in gute Hände abgeben.
- Externe Käufer: Gibt es weder Familienmitglieder noch Mitarbeitende, die sich vorstellen können, die Pension zu übernehmen, können Sie nach externen Käufern suchen. Das können Einzelpersonen sein, die sich selbstständig machen möchten, oder kleinere Betreibergesellschaften, die nach neuen Objekten suchen.
Gut zu wissen: Es kann vorkommen, dass Sie bei der familieninternen Übernahme und bei der Übergabe an Mitarbeitende häufig auch über Ihren Austritt hinaus um Rat gefragt werden. Das kann guttun und den Übergang in den Ruhestand erleichtern. Allerdings ist es auch durchaus möglich, dass Sie sich einen Abschluss mit dem Thema wünschen. Das kann bei externen Käufern leichter sein. Wichtig ist vor allem, dass Sie klar kommunizieren, was Sie sich wünschen, aber auch die Pläne Ihres Nachfolgers respektieren und ihm Vertrauen schenken.
Übergabe der Pension planen und umsetzen
Bevor Sie die Pension übergeben, müssen Sie einige Dinge vorbereiten. Schon vor der Suche nach einem Nachfolger lohnt es sich, den Betrieb einmal aus Käufersicht zu betrachten.
- Bilanzpositionen bereinigen: Alte Pensionszusagen oder privat angeschafftes, nicht betriebsnotwendiges Vermögen werden von Käufern meist nicht übernommen.4 Je klarer die Zahlen den tatsächlichen Betrieb widerspiegeln, desto leichter fällt es einem Nachfolger, dessen Ertragskraft realistisch einzuschätzen.
- Team vorbereiten: Ein motiviertes, eingespieltes Team erleichtert die Übergabe. Ihr Nachfolger profitiert also davon, wenn erfahrene Mitarbeitende nach dem Eigentümerwechsel im Betrieb bleiben. Für ihn sinkt das Risiko, dass Gäste und Abläufe mit Ihrem Ausscheiden verloren gehen. Bereiten Sie daher Ihr Team auf den Übergang vor. Das klappt am besten, wenn sie den Nachfolger selbst einarbeiten können.
- Dokumentierte Abläufe: Machen Sie sich entbehrlich. Notieren Sie alle Informationen zu Lieferanten, Reinigungspläne, Daten zu Buchungssystemen oder Hausrezepte. Das erleichtert nicht nur die Einarbeitung Ihres Nachfolgers, sondern erhöht auch den Firmenwert, weil weniger Erfahrung mit Ihrem Austritt verloren geht.
Nehmen Sie sich für diese Vorbereitung bewusst Zeit, statt sie nebenbei zu erledigen. Ein Betrieb, der für eine Übergabe vorbereitet ist, lässt sich leichter verkaufen und übersteht die Übergangsphase selbst deutlich reibungsloser.
Wie wird der Wert einer Pension ermittelt?
Die Wertermittlung eines Betriebes berücksichtigt verschiedene Faktoren. Dazu zählen besonders:
- Wert der Gebäude und Grundstücke (Substanzwert)
- Ertragswert: die kapitalisierten, nachhaltig erzielbaren Erträge des Betriebs
- Goodwill beziehungsweise immaterieller Firmenwert: Kundenstamm, Ruf und Bekanntheit der Pension
Wie bei größeren Hotelbetrieben steht die wirtschaftliche Ertragskraft im Vordergrund. Bei kleineren, inhabergeführten Pensionen kommt jedoch ein weiterer Faktor hinzu: die persönliche Bindung von Gästen und Ruf an den bisherigen Betreiber. Denn was bringt es einem Nachfolger, wenn ihm nach Ihrem Austritt die Gäste weglaufen?
Diesen Faktor bezeichnen Experten als Personenbezogenheit und berücksichtigen sie bei der Bewertung: Hängt der Erfolg eines Betriebs stark vom bisherigen Inhaber ab, muss das in die Bewertung einfließen. Schließlich ist unsicher, ob Ihr Nachfolger dieselben Erträge erwirtschaften kann. Sachverständige schätzen den personenbezogenen Anteil des Firmenwerts gesondert ein.5 Er ist für potenzielle Käufer besonders interessant.
Das bedeutet ganz konkret: Der Wert Ihrer Pension steigt, wenn Sie sich frühzeitig und schrittweise aus dem Betrieb zurückziehen. Je eher ein Nachfolger eingebunden wird und Gäste, Stammpersonal und Lieferanten sich an das neue Gesicht gewöhnen, desto geringer fällt der Abschlag für die Personenbezogenheit aus – und desto sicherer lässt sich die vorhandene Ertragskraft auch für die Zukunft ansetzen.
Viele Inhaber warten mit dem Rückzug, um den Betrieb möglichst lange in der eigenen Hand zu behalten – dabei kostet genau dieses Zögern am Ende Geld. Je länger der Erfolg einer Pension an eine einzige Person geknüpft bleibt, desto größer der Abschlag bei der Bewertung. Wer den Nachfolger frühzeitig einbindet, verkauft am Ende zu einem höheren Preis.
Geschäftsführerin Katharina Heid
Pension verkaufen: Diese Finanzierungsmodelle gibt es
Ziehen Sie den Verkauf Ihrer Pension in Betracht, stellt sich die Frage, welche Finanzierungsmodelle es gibt. Das wird besonders dann interessant, wenn Sie an einen Mitarbeiter oder die eigenen Kinder übergeben. Immerhin möchten Sie in diesem Fall vielleicht nicht, dass Ihr Nachfolger einen hohen Kredit aufnehmen muss, um Sie auszubezahlen. Es gibt verschiedene Modelle, die Sie mit dem Käufer vereinbaren können, um die Finanzierung zu regeln.
- Einmalzahlung: Die klassische Variante ist natürlich eine einmalige Zahlung. Sie bekommen kurzfristig einen hohen Betrag für den Verkauf Ihrer Pension und ziehen damit meist auch einen Schlussstrich unter diesen Lebensabschnitt.
- Wiederkehrende Leistungen: Rente, Raten oder dauernde Lasten können ebenfalls eine Art der Bezahlung sein. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie dauerhaft ein festes Einkommen haben. Ihr Nachfolger hingegen muss keine hohe Einmalzahlung leisten und kann die Zahlungen gegebenenfalls ohne einen hohen Kredit stemmen.
- Schrittweise Übertragung: Gründet Ihr Nachfolger eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, können Sie über einen vereinbarten Zeitraum schrittweise Teile der Pension an diese Gesellschaft übergeben. In welchem Tempo und zu welchen Bedingungen Sie das tun, ist Ihnen überlassen.
- Vorweggenommene Erbfolge: Übertragen Sie Ihren Erben schon zu Lebzeiten Ihr Vermögen, handelt es sich um eine vorweggenommene Erbfolge. Diese Variante funktioniert somit nur mit Erben, also in aller Regel bei einer familieninternen Übergabe. Es handelt sich steuerrechtlich um eine Schenkung. Um diesen Fall korrekt umzusetzen und auch steuerliche Vorgaben einzuhalten, sollten Sie die vorweggenommene Erbfolge mit einem Steuerberater besprechen.
Gut zu wissen: Grundsätzlich sollten Sie bei allen Verkaufsvarianten mit einem Steuerberater über Ihre Pläne sprechen. Er kann Ihnen sagen, welche Steuern für Sie anfallen, was Käufer wissen müssen und welcher Weg für Ihren Fall am besten geeignet ist.
Immobilie verschenken? Was Sie wissen sollten, wenn Sie über eine Schenkung nachdenken, erklärt unsere Expertin Katharina Heid im Video:
Pension abgeben aber nicht verkaufen: Alternativen
Sind Sie schon bereit für den Verkauf Ihres Eigentums? Lautet die Antwort auf diese Frage „nein“, gibt es passende Alternativen. Nur weil die Pension aus Altersgründen abzugeben ist, heißt das nicht, dass Sie auch Ihre Vermögenswerte abtreten müssen. Stattdessen können Sie auch verpachten oder vermieten.
- Pension vermieten: Bei der Vermietung überlassen Sie einem Mieter lediglich die Immobilie zur Nutzung, ohne den eigentlichen Pensionsbetrieb mit zu übertragen. Ihr Mieter kann die Räume dann so nutzen wie er möchte, beispielsweise als Wohnraum, Ferienwohnungen oder für eine andere gewerbliche Nutzung. Sie bekommen planbare Mieteinnahmen, allerdings ohne die Möglichkeit, weiterhin am wirtschaftlichen Erfolg eines fortgeführten Gastgewerbebetriebs teilzuhaben. Den Betrieb, den Sie zuvor geführt haben, müssen Sie in diesem Fall schließen.
- Pension verpachten: Bei der Verpachtung überlassen Sie einem Pächter dagegen den gesamten Betrieb einschließlich des Rechts, ihn auf eigene Rechnung fortzuführen. Das schließt in der Regel auch das vorhandene Inventar ein.6 Der Pächter profitiert davon, dass die Pension bereits betriebsbereit ist und er von Beginn an Gäste empfangen kann, ohne selbst sehr große Summen investieren zu müssen. Für Sie als Verpächter bedeutet das ein regelmäßiges Einkommen durch die Pachtzahlungen, während Sie Immobilie und Grundstück behalten und weiterhin von deren Wertentwicklung profitieren. Anders als beim Verkauf bleibt die Entscheidung, den Betrieb später doch zu verkaufen oder selbst wieder zu übernehmen, grundsätzlich offen.
Checkliste: Pension aus Altersgründen abgeben
Die folgende Checkliste kann Ihnen helfen, die Übergabe Ihrer Pension zu planen:
- Übergabe frühzeitig planen: idealerweise zwei bis fünf Jahre vor dem gewünschten Übergabetermin
- Nachfolgerkreis breit denken: Familie, Mitarbeitende und externe Käufer gleichermaßen in Betracht ziehen
- Bilanz bereinigen und nicht betriebsnotwendiges Vermögen aus dem Betrieb herauslösen
- Abläufe, Rezepte und Lieferantenkontakte dokumentieren
- Wert der Pension professionell ermitteln lassen
- Finanzierungsmodell mit dem Nachfolger und einem Steuerberater klären
- Alternativen wie Verpachtung oder Vermietung prüfen, falls ein Verkauf noch nicht infrage kommt
- Diskretion wahren und Gäste, Personal sowie Lieferanten erst zum passenden Zeitpunkt informieren
Pension aus Altergründen abgeben: Frühe Planung zahlt sich aus
Wer frühzeitig plant, legt damit den Grundstein für die erfolgreiche Übergabe des Lebenswerkes. Starten Sie im besten Fall zwei bis fünf Jahre vor dem geplanten Übergabetermin mit der Planung. Bereiten Sie Unterlagen, Verträge und betriebliche Abläufe auf Ihren Austritt vor und beziehen Sie Ihren Nachfolger so früh wie möglich ein. Vertrauen Sie dem neuen Inhaber, lassen Sie Neues zu und bereiten Sie sich darauf vor, sich komplett aus dem Geschäft zurückzuziehen. Nachfolger für Pension gesucht? Unsere Makler unterstützen Sie gern bei der Suche nach der passenden Person.
Häufige Fragen zum Thema Pension aus Altersgründen abzugeben
In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Abgabe einer Pension aus Altersgründen.
Wie viel ist meine Pension wert?
Wie hoch der konkrete Wert Ihrer Pension ist, können unsere Sachverständigen individuell ermitteln. Grundsätzlich setzt sich der Wert aus dem Wert der Gebäude und Grundstücke, dem Ertragswert des Betriebes und dem immateriellen Firmenwert, wie Kundenstamm, Ruf und Bekanntheit der Pension, zusammen.
Wie lange dauert die Suche nach einem geeigneten Nachfolger?
Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann sehr lange dauern, weshalb Sie mindestens zwei bis fünf Jahre vor der geplanten Übergabe damit beginnen sollten. Laut DIHK stehen einem potenziellen Nachfolger derzeit rechnerisch dreieinhalb Betriebe gegenüber. Die Konkurrenz ist also groß. Außerdem soll Ihr Nachfolger zum Betrieb passen, und Sie benötigen ausreichend Zeit, um ihn einzuarbeiten.
Was kann ich tun, wenn sich in der Familie kein Nachfolger findet?
Gibt es innerhalb der Familie keinen Nachfolger, können auch qualifizierte Mitarbeitende oder externe Käufer den Betrieb übernehmen. Infrage kommen Einzelpersonen oder Betreibergesellschaften. Möchten Sie gezielt nach externen Käufern suchen, unterstützen unsere Hotelmakler Sie gern.
Kann ich meine Pension auch verpachten, statt zu verkaufen?
Ja, das ist möglich. Der Vorteil gegenüber dem Verkauf ist, dass Sie Immobilie und Grundstück behalten und so langfristig von deren Wertsteigerung profitieren. Zusätzlich haben Sie durch die Pacht ein regelmäßiges Einkommen.
Wie bereite ich meinen Betrieb auf die Übergabe vor?
Bereinigen Sie Ihre Bilanz von privat angeschafftem, nicht betriebsnotwendigem Vermögen und alten Pensionszusagen, damit Käufer die tatsächliche Ertragskraft Ihres Betriebs klar erkennen können. Bauen Sie zudem ein eingespieltes Team auf, das auch nach Ihrem Ausscheiden im Betrieb bleibt, und dokumentieren Sie wichtige Abläufe, Lieferantenkontakte und Rezepte. So machen Sie Ihre Pension weniger abhängig von Ihrer eigenen Person, was sich auch positiv auf den erzielbaren Wert auswirkt.