Pflegeheim verkaufen und die Immobilie diskret vermarkten

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Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Ihre Vorteile beim Verkauf eines Pflegeheims mit Heid

Kompetente Betreuung

Unsere Makler unterstützen Sie rund um Kauf & Verkauf sämtlicher Immobilienarten.

Professionelle Preisfindung

Wir erstellen eine realistische und markt­ori­en­tier­te Bewertung, um die Immobilie zeitnah zu veräußern.

Immobilien-Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Komplettservice bis zum Notar

Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.

Klare Strategie zur Vermittlung

Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.

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Pflegeheim verkaufen und Immobilie vom Betrieb trennen

Wer ein Altenheim verkaufen möchte, meint damit entweder den Verkauf der Immobilie oder den Verkauf des Pflegebetriebs. Wir unterstützen Sie in beiden Fällen. Häufig gehen diese ohnehin Hand in Hand.

Sie wollen den Verkauf Ihrer Pflegeheim-Immobilie in die Wege leiten? Teilen Sie uns hier die wichtigsten Eckdaten mit:

Gut zu wissen: Geht es Ihnen um den Verkauf eines einzelnen Pfle­ge­ap­par­te­ments beziehungsweise einer einzelnen Einheit im Altenheim, Pflegeheim, Seniorenheim oder einer Se­nio­ren­re­si­denz, finden Sie detaillierte Informationen unter Pflegeimmobilie verkaufen. Informationen zum Erwerb einzelner Einheiten finden Kapitalanleger unter Pflegeimmobilie kaufen.

Der reine Pflegeheim-Im­mo­bi­li­en­ver­kauf

Beim Im­mo­bi­li­en­ver­kauf wechseln nur das Grundstück und das Gebäude den Eigentümer. Mit der Immobilie können zudem Rechte, Belastungen und Ver­trags­ver­hält­nis­se verbunden sein, die beim Verkauf berücksichtigt werden müssen.

Ist das Pflegeheim an einen Betreiber vermietet oder verpachtet, gehört der Vertrag zu den zentralen Informationen für Käufer. Besonders wichtig sind Pacht- oder Miethöhe, Restlaufzeit, An­pas­sungs­re­ge­lun­gen und die Verteilung von Kosten und Investitionen.

Gut zu wissen: Ein laufender Vertrag verhindert den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf grundsätzlich nicht. Bei vermieteten Grundstücken und nicht zu Wohnzwecken vermieteten Räumen gelten die Vorschriften über den Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis entsprechend. Über § 581 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden die mietrechtlichen Vorschriften grundsätzlich auch auf Pacht­ver­hält­nis­se übertragen.4

Infografik: Abgrenzung zwischen Eigentümer einer Pflegeimmobilie und Betreiber eines Pflegeheims mit Miet- oder Pachtvertrag
Beim Verkauf einer Pflegeheim-Immobilie wechseln Grundstück und Gebäude den Eigentümer. Der Pflegebetrieb sowie ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis sind davon getrennt zu betrachten.

Pflegebetrieb bleibt ein eigener Bereich

Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum und Pflegebetrieb sind rechtlich nicht dasselbe. So wird der Ver­sor­gungs­ver­trag nach § 72 des Elften Buches So­zi­al­ge­setz­buch (SGB XI) mit dem Träger der Pfle­ge­ein­rich­tung geschlossen und nicht allein aufgrund des Eigentums am Gebäude.³

Wir vermitteln auf Wunsch auch Un­ter­neh­mens­an­tei­le sowie den Pflegebetrieb. Ist neben dem Im­mo­bi­li­en­ver­kauf auch eine Übertragung des Betriebs geplant, sind unsere Makler also ebenfalls die Ansprechpartner Ihrer Wahl!

Wert der Pflegeheim-Immobilie realistisch ermitteln

Pflegeheime werden anders als klassische Ein­fa­mi­li­en­häu­ser bewertet. Bei einer vermieteten oder verpachteten Pflegeheim-Immobilie steht häufig das Er­trags­po­ten­zi­al im Mittelpunkt der Bewertung.

Im Er­trags­wert­ver­fah­ren wird der Wert nach der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) auf Grundlage marktüblicher Erträge ermittelt.5 Die aktuelle Miete oder Pacht allein bestimmt den Immobilienwert deshalb nicht.

Gut zu wissen: Welche Be­wer­tungs­ver­fah­ren es gibt und wann sie zum Einsatz kommen, erklären wir ausführlicher in unserem Ratgeber zum Marktwert einer Immobilie.

Erträge und Be­trei­ber­ver­trag

Für die Preisfindung beziehen wir neben der aktuellen Miete oder Pacht auch die Restlaufzeit des Vertrags und Ver­län­ge­rungs­op­tio­nen, Indexierung, Regelungen zu Instandhaltung und Investitionen sowie festgelegte Sicherheiten ein.

Ein Beispiel: Bei 600.000 Euro jährlicher Pacht und einem Kaufpreis von 10 Millionen Euro ergibt sich rechnerisch eine anfängliche Brutto-Pachtrendite von 6 Prozent.

Diese Zahl allein sagt allerdings noch wenig aus. Denn eine hohe Pacht bedeutet nicht automatisch einen hohen Immobilienwert. Liegt sie deutlich über dem marktüblichen Niveau oder stehen größere Investitionen an, kann das den Kaufpreis aber beeinflussen.

Für die Einschätzung des Immobilienwerts eines Pflegeheims spielt auch die Wirt­schaft­lich­keit des Pflegeheim-Betreibers eine Rolle. Seine wirtschaftliche Stabilität und die Verlässlichkeit der vereinbarten Miet- oder Pachterträge beeinflussen die Einschätzung aus Käufersicht.

Soweit entsprechende Un­ter­neh­mens­da­ten veröffentlicht sind, lassen sich beispielsweise Jah­res­ab­schlüs­se und weitere Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen im Un­ter­neh­mens­re­gis­ter einsehen.6

Geschäftsführerin Katharina Heid

Käufer schauen bei einem Pflegeheim nicht nur auf die Pacht. Auch anstehende Investitionen, der Ruf des Hauses und des Betreibers sowie dessen Solvenz spielen eine Rolle. Deshalb lohnt es sich, diese Punkte schon vor der Vermarktung genau anzusehen.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Standort und Nutzung

Der Pflegebedarf entwickelt sich regional sehr unterschiedlich. Bei konstanten Pflegequoten erwartet das Statistische Bundesamt bis 2055 beispielsweise für Bayern 56 Prozent mehr Pfle­ge­be­dürf­ti­ge als 2021, für Sachsen-Anhalt dagegen nur rund 7 Prozent mehr.7

Käufer betrachten deshalb die Situation am konkreten Standort. Regionale Versorgung, Wettbewerb, Erreichbarkeit, Mikrolage und demografische Entwicklung beeinflussen ihre Einschätzung der Immobilie.

Auch das Nutzungskonzept spielt eine Rolle. Käufer bewerten ein Pflegeheim mit vollstationärer Dauerpflege nach anderen Kriterien als eine Immobilie mit einem anderen Pflege- oder Wohnkonzept (z. B. Betreutes Wohnen für Senioren).

Gebäudezustand und In­ves­ti­ti­ons­be­darf

Potenzielle Käufer achten besonders auf anstehende Investitionen. Sie prüfen daher genau, wo das Pflegeheim bereits modernisiert wurde und welche Maßnahmen in den nächsten Jahren anstehen könnten.

Sie untersuchen dafür unter anderem:

  • Baujahr und Mo­der­ni­sie­rungs­stand,
  • technische und energetische Ausstattung,
  • Brandschutz,
  • den Zustand der Bewohnerzimmer und Ge­mein­schafts­flä­chen,
  • geplante In­stand­hal­tun­gen und
  • die Ge­neh­mi­gungs­si­tua­ti­on.

Auch der konkrete Zustand des Gebäudes kann laut ImmoWertV den Immobilienwert beeinflussen. Baumängel, Bauschäden oder ein erheblicher In­stand­hal­tungs­be­darf fließen deshalb in eine sachverständige Wertermittlung ein.5

So finden Sie passende Käufer für Pflegeheim-Immobilien

Für Pflegeheim-Immobilien kommen vor allem professionelle Käufer mit entsprechendem Hintergrund infrage. Wer als Käufer passt, hängt unter anderem von Standort, Größe, Betreiber und Ver­trags­struk­tur der Immobilie ab.

Uns geht es deshalb nicht um möglichst viele Anfragen, sondern um Interessenten, für die die Immobilie tatsächlich infrage kommt.

Im­mo­bi­li­en­in­ves­to­ren und Bestandshalter

Zu den typischen Käufern gehören spezialisierte Im­mo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten, Asset- und Fondsmanager, institutionelle Investoren, Bestandshalter und teilweise Family Offices.

Diese Käufer achten insbesondere auf Erträge, Ver­trags­lauf­zeit, Betreiber, Gebäudezustand und anstehende Investitionen.

Wir gleichen die Pflegeheim-Immobilie mit passenden Suchprofilen aus unserer Kundenkartei ab und stellen die für die Prüfung wichtigen Objekt- und Vertragsdaten zusammen.

Betreiber und weitere strategische Käufer

Auch Pfle­ge­un­ter­neh­men können ein Altenheim kaufen, etwa um einen bestehenden Standort langfristig zu sichern.

Welche Käufergruppe für Ihr Pflegeheim infrage kommt, hängt vor allem von der Immobilie, ihrem Standort und der bestehenden Ver­trags­struk­tur ab.

Pflegeheim diskret verkaufen und Off-Market nutzen

Bei einem Pflegeheim kann eine früh veröffentlichte Verkaufsabsicht während des laufenden Betriebs Fragen bei Betreiber, Mitarbeitenden, Bewohnern, deren Angehörige oder Ge­schäfts­part­nern auslösen. Eine Off-Market-Vermarktung begrenzt den Käuferkreis zunächst auf ausgewählte Interessenten.

Verkaufsabsicht vertraulich behandeln

Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht werden. Statt die Immobilie sofort auf öffentlichen Portalen anzubieten, sprechen wir gezielt nur passende Interessenten an.

Eine öffentliche Vermarktung schließen wir damit nicht aus. Je nach Immobilie, Käuferkreis und Marktsituation kann sie zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein.

Informationen stufenweise weitergeben

Diskretion betrifft nicht nur das Inserat. Miet- oder Pachtverträge, Ertragsdaten und technische Unterlagen enthalten Informationen, die nicht jeder Interessent von Beginn an benötigt.

Potenzielle Käufer erhalten zunächst die Angaben für eine erste Einschätzung. Detaillierte Unterlagen geben wir erst nach Prüfung des Kaufinteresses und in Abstimmung mit Ihnen weiter.

Off-Market bedeutet dabei nicht, nur einen Käufer anzusprechen. Wir können mehrere ausgewählte Interessenten parallel kontaktieren, ohne die Verkaufsabsicht öffentlich auszuschreiben.

Unterlagen für den Pflegeheim-Verkauf vorbereiten

Bei einem Pflegeheim reichen die üblichen Im­mo­bi­li­en­un­ter­la­gen allein nicht aus. Käufer benötigen zusätzlich Informationen zum Miet- oder Pachtverhältnis sowie zu Erträgen und Kos­ten­re­ge­lun­gen.

Liegen diese Dokumente früh vor, lassen sich Rückfragen im weiteren Verkaufsprozess schneller klären.

Unterlagen zur Immobilie

Zu den grundlegenden Dokumenten gehören je nach Objekt Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Grundrisse, Flä­chen­be­rech­nun­gen und Genehmigungen. Hinzu kommen Nachweise über Mo­der­ni­sie­run­gen sowie Unterlagen zu technischen Anlagen und zum Brandschutz.

Auch der Energieausweis gehört früh auf die Checkliste. Nach § 80 des Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes (GModG) ist beim Verkauf eines bebauten Grundstücks grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich. Legen Sie ihn Kauf­in­ter­es­sen­ten spätestens bei der Besichtigung vor. Ein Energieausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre ab Ausstellung.⁸

Gut zu wissen: En­er­gie­recht­lich zählt ein Pflegeheim zu den Wohngebäuden, nicht zu den Nicht­wohn­ge­bäu­den. Der Gesetzgeber rechnet Alten- und Pflegeheime ausdrücklich dem Wohnen zu.⁸

Unterlagen zu Vertrag und Ertrag

Bei einem vermieteten oder verpachteten Pflegeheim gehört der Miet- oder Pachtvertrag zu den wichtigsten Unterlagen für Käufer.

Neben den aktuellen Zahlungen interessieren sie vor allem Ver­trags­lauf­zeit, An­pas­sungs­re­geln und die Verteilung der laufenden Kosten, aber auch weitere Unterlagen können relevant sein.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Dokumente:

Unterlage Warum Käufer sie prüfen
Mietvertrag oder Pachtvertrag Enthält die zentralen Vereinbarungen zu Zahlungen, Laufzeit sowie Rechten und Pflichten
Ver­trags­nach­trä­ge Zeigen, ob und wie die ursprünglichen Vereinbarungen später geändert wurden
Übersicht über Miete oder Pacht Gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Einnahmen aus der Immobilie
Restlaufzeit und Optionen Zeigen, wie lange der Vertrag noch läuft und welche Verlängerungen darin festgelegt sind
In­de­xie­rungs­re­geln Regeln, wann und wie sich Miete oder Pacht anpassen können
Regelungen zur Instandhaltung Daraus geht hervor, welche Arbeiten und Kosten beim Eigentümer liegen
Be­trei­ber­in­for­ma­tio­nen Geben Aufschluss über den Vertragspartner und seine wirtschaftliche Situation
Mo­der­ni­sie­rungs­nach­wei­se Belegen, welche Arbeiten am Gebäude bereits erfolgt sind
Energieausweis Gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes
Genehmigungs- und Brand­schutz­un­ter­la­gen Zeigen, welche Genehmigungen und Nachweise für die bestehende Nutzung vorliegen

Welche Dokumente Sie konkret benötigen, hängt von Immobilie und Ver­trags­ver­hält­nis ab. Wir prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen bereits vorliegen und was für Vermarktung und Käuferprüfung noch fehlt.

So läuft der Verkauf eines Pflegeheims mit uns ab

Der Verkauf beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung. Wir besprechen Details zu Ihrer Immobilie, Ihre Ziele und die Aus­gangs­si­tua­ti­on und klären, welche nächsten Schritte für Ihren Fall sinnvoll sind.

Danach folgen Bewertung, Ver­kaufs­stra­te­gie, Käuferansprache und schließlich der Notartermin. Weitere Informationen zum Verkauf gewerblich genutzter Immobilien finden Sie unter Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen.

Erstberatung, Bewertung und Ver­kaufs­stra­te­gie

In der kostenlosen Erstberatung sprechen wir über Ihr Pflegeheim, den geplanten Verkauf und die bestehenden Miet- oder Pacht­ver­hält­nis­se. So können wir einschätzen, welche Vermarktung für Ihre Immobilie am sinnvollsten ist.

Im nächsten Schritt prüfen wir die vorhandenen Unterlagen und beziehen Markt-, Objekt- und Vertragsdaten in die Preisfindung ein. Beauftragen Sie uns exklusiv für mindestens ein Jahr, ist die Bewertung durch unsere sach­ver­stän­di­gen Kollegen im Haus für Sie kostenlos.

Auf dieser Grundlage legen wir fest, welche Käufer zum Objekt passen und ob wir die Immobilie diskret, öffentlich oder über eine Kombination beider Wege vermarkten.

Käuferansprache und Prüfung

Je nach Strategie sprechen wir passende Interessenten direkt an oder bieten die Immobilie öffentlich an.

Zeigt ein Interessent konkretes Kaufinteresse, koordinieren wir Besichtigungen und stellen in Abstimmung mit Ihnen die weiteren Unterlagen für die Käuferprüfung zur Verfügung.

Verhandlung und Notartermin

Liegen konkrete Angebote vor, begleiten wir die Verhandlungen und koordinieren offene Fragen zwischen den Beteiligten.

Der Kauf einer Immobilie muss nach § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) notariell beurkundet werden.4 Vor dem Notartermin sollten deshalb Preis, Ver­trags­ge­gen­stand und wesentliche Besonderheiten der Immobilie geklärt sein. Wir begleiten den Prozess bis zur Vorbereitung und Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Notarkosten beim Im­mo­bi­li­en­ver­kauf.

Fazit: Pflegeheim-Verkauf frühzeitig vorbereiten

Sie möchten die Immobilie Ihres Pflegeheims verkaufen? Sprechen Sie mit uns über Wert, Käuferkreis und eine Ver­kaufs­stra­te­gie, die zu Ihrer Situation passt. Unsere Makler übernehmen die Vermarktung, Käu­fer­kom­mu­ni­ka­ti­on und Koordination bis zum Notartermin.

Wissen, das verkauft

Dafür stehen unsere Makler. Wir stellen Ihnen unser umfangreiches Know-how in der Bewertung und Vermarktung von Pflegeheim-Immobilien zur Verfügung.

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André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Häufige Fragen zum Verkauf eines Pflegeheims

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Verkauf von Altenheimen.

Was ist mein Pflegeheim wert?

Die Ermittlung des Immobilienwerts ist komplex und hängt mitunter von Grundstück und Gebäude, Standort, marktüblichen Erträgen, Ver­trags­lauf­zeit, Be­trei­ber­struk­tur und In­ves­ti­ti­ons­be­darf ab.

Garantiert eine hohe Pacht oder Miete einen hohen Kaufpreis für mein Pflegeheim?

Eine hohe aktuelle Pacht ist kein Garant für einen hohen Kaufpreis. Im Gegenteil: Ist die vereinbarte Pacht im Verhältnis zu Auslastung und Erträgen zu hoch und gefährdet dadurch die wirtschaftliche Stabilität des Betreibers, kann dies auch den Immobilienwert negativ beeinflussen.

Kann ich nur die Immobilie verkaufen und den Pflegebetrieb fortführen lassen?

Ja, wenn Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum und Pflegebetrieb entsprechend getrennt sind. Ein Betreiber kann das Pflegeheim grundsätzlich auch nach einem Ei­gen­tü­mer­wech­sel der Immobilie weiterführen.

Kann ich mein Pflegeheim trotz laufendem Mietvertrag oder Pachtvertrag verkaufen?

Ein laufendes Miet- oder Pachtverhältnis schließt einen Im­mo­bi­li­en­ver­kauf grundsätzlich nicht aus. Bei Miet­ver­hält­nis­sen über Grundstücke und Gewerberäume gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis entsprechend. Über § 581 BGB finden die mietrechtlichen Vorschriften grundsätzlich auch auf Pachtverträge Anwendung.4 Der konkrete Vertrag sollte vor dem Verkauf geprüft werden, da individuelle Abmachungen für die Transaktion wichtig sein können.

Wie finde ich einen Käufer für mein Pflegeheim?

Als Käufer kommen je nach Objekt spezialisierte Im­mo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten, Asset- und Fondsmanager, Bestandshalter, Betreiber oder weitere professionelle Interessenten infrage. Wir bestimmen den Käuferkreis anhand Ihrer Immobilie und gleichen das Objekt mit passenden Suchprofilen aus unserer Kundenkartei ab.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf meines Pflegeheims?

Klassische Unterlagen sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bau- und Flä­chen­un­ter­la­gen, Genehmigungen sowie Informationen zu Mo­der­ni­sie­run­gen und Gebäudezustand. Bei einer vermieteten oder verpachteten Pflegeheim-Immobilie kommen Miet- oder Pachtvertrag, Nachträge, zusätzliche Angaben zu Miete oder Pacht, Restlaufzeit des Vertrags, An­pas­sungs­re­geln und weitere für das Ver­trags­ver­hält­nis wichtige Dokumente hinzu.

Kann ich mein Seniorenheim diskret verkaufen?

Ja. Bei einer Off-Market-Vermarktung muss die Immobilie nicht sofort öffentlich ausgeschrieben werden. Stattdessen können wir zunächst ausgewählte Käufer direkt ansprechen und so den Kreis der Personen begrenzen, die von der Verkaufsabsicht erfahren. Detaillierte Vertrags-, Ertrags- und Objektdaten geben wir erst nach Prüfung des Kaufinteresses und in Abstimmung mit Ihnen weiter. Falls es für den Verkauf sinnvoll ist, kann später zusätzlich eine öffentliche Vermarktung folgen.

Wie lange dauert der Verkauf meines Pflegeheims?

Eine fester Zeitrahmen für den Verkauf eines Altenheims kann niemand seriös nennen, da viel zu viele Faktoren – vom lokalen Bedarf an Pflegeplätzen über den Ruf des Seniorenheims oder Betreibers bis hin zu dessen wirt­schaft­li­cher Situation – die Marktlage beeinflussen. Vollständige Ver­kaufs­un­ter­la­gen, ein marktgerechter Angebotspreis und ein früh festgelegter Käuferkreis helfen allerdings dabei, unnötige Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf meines Pflegeheims mit Heid?

Wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, fällt die Maklerprovision erst bei erfolgreichem Abschluss an. Ihre Höhe hängt von Art und Lage der Immobilie ab. Bei einem exklusiven Maklerauftrag über mindestens ein Jahr erhalten Sie außerdem eine kostenlose Bewertung durch unsere Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen. Je nach Ausgangslage können weitere Kosten entstehen, etwa für die Beschaffung fehlender Unterlagen oder die Löschung von Grund­buch­rech­ten.

Quellen

¹ Pflegemarkt.com: „Ambiente Holding GmbH ist insolvent“, Daten der Pflegedatenbank, Stand 06.05.2026. https://www.pflegemarkt.com/news/veraenderungen/ambiente-care-sued-insolvent/ (Abruf: 26.08.2026)

² Pflegemarkt.com: „Anzahl und Statistik der Altenheime in Deutschland“, Daten der Pflegedatenbank, Stand 05.09.2025. https://www.pflegemarkt.com/fachartikel/anzahl-und-statistik-der-altenheime-in-deutschland/ (Abruf: 24.08.2026)

³ So­zi­al­ge­setz­buch (SGB): Elftes Buch (XI), insbesondere § 72 Abs. 1 und 2: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__72.html (Abruf: 21.08.2026)

4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): insbesondere §§ 566, 578, 581 und 311b, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ (Abruf: 21.08.2026)

5 Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV): insbesondere §§ 2, 8, 27, 31 und 32: https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/ (Abruf: 21.08.2026)

6 Un­ter­neh­mens­re­gis­ter: Suche nach Jah­res­ab­schlüs­sen, weiteren Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen und Un­ter­neh­mens­be­rich­ten. https://www.un­ter­neh­mens­re­gis­ter.de/de/so-gehts/suche (Abruf: 24.08.2026)

7 Statistisches Bundesamt: „Pfle­ge­vor­aus­be­rech­nung: 1,8 Millionen mehr Pfle­ge­be­dürf­ti­ge bis zum Jahr 2055 zu erwarten“, Pres­se­mit­tei­lung Nr. 124 vom 30.03.2023, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pres­se­mit­tei­lun­gen/2023/03/PD23_124_12.html (Abruf: 24.08.2026)

Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG): insbesondere § 3 Abs. 1 Nr. 33, § 79 Abs. 3 sowie § 80 Abs. 3 und 4: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf (Abruf: 21.08.2026)

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