Pflegeheim verkaufen und die Immobilie diskret vermarkten
Sie möchten Ihr Pflegeheim verkaufen, ohne die Verkaufsabsicht während des laufenden Betriebs unnötig öffentlich zu machen? Oder sind Sie Insolvenzverwalter und auf der Suche nach einem Käufer für ein Altenheim?
Immer wieder öffnen neue Seniorenresidenzen ihre Pforten, denn der Pflegebedarf steigt weiter. Dennoch müssen immer wieder Seniorenheime schließen oder brauchen einen neuen Betreiber. Dieses Jahr hat die Insolvenz zum Beispiel die 27 Pflege-Standorte der Ambiente Holding GmbH betroffen. Lösungen zur Fortführung der Altenheime wurden gefunden. ¹
Ihre Vorteile beim Verkauf eines Pflegeheims mit Heid
Kompetente Betreuung
Unsere Makler unterstützen Sie rund um Kauf & Verkauf sämtlicher Immobilienarten.
Professionelle Preisfindung
Wir erstellen eine realistische und marktorientierte Bewertung, um die Immobilie zeitnah zu veräußern.
Immobilien-Expertise
Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.
Komplettservice bis zum Notar
Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.
Klare Strategie zur Vermittlung
Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Markt verändert sich: 2025 gab es rund 914.000 vollstationäre Pflegeplätze. Gleichzeitig ist die Zahl der Pflegeheimstandorte zwischen 2018 und 2025 um 1,4 Prozent gesunken.² Für den Verkauf eines Pflegeheims ist der konkrete Standort relevant. Unsere Makler berücksichtigen unter anderem Lage, Erträge und Vertragsstruktur bei der Preisfindung.
- Immobilie und Pflegebetrieb trennen: Die Immobilie eines Pflegeheims kann einem anderen Eigentümer gehören als dem Unternehmen, welches das Heim betreibt.
- Verkauf trotz laufendem Betreibervertrag möglich: Ein laufender Miet- oder Pachtvertrag steht dem Verkauf grundsätzlich nicht entgegen. Der Käufer tritt beim Eigentumsübergang in der Regel in das bestehende Vertragsverhältnis ein.⁴
- Für den Wert zählt mehr als die aktuelle Pacht: Entscheidend sind unter anderem marktübliche Erträge, Vertragslaufzeit und -inhalt, Standort, Gebäudezustand und Investitionsbedarf.5 Entscheiden Sie sich für einen exklusiven Maklerauftrag über mindestens ein Jahr, übernehmen die Sachverständigen in unserer Firma die Bewertung Ihrer Immobilie ohne Kosten für Sie.
- Passende Käufer finden – auch bei Insolvenz: Je nach Seniorenheim kommen als Käufer zum Beispiel Immobilieninvestoren, Bestandshalter oder Betreiber infrage. Wir sprechen gezielt Interessenten an, für die das Altenheim aufgrund seiner Lage, Größe und Vertragskonstellation infrage kommt.
- Diskreter Verkauf: Bei einer Off-Market-Vermarktung stellen wir die Immobilie zunächst nur ausgewählten Interessenten vor. So bleibt die Verkaufsabsicht zunächst vertraulich.
Pflegeheim verkaufen und Immobilie vom Betrieb trennen
Wer ein Altenheim verkaufen möchte, meint damit entweder den Verkauf der Immobilie oder den Verkauf des Pflegebetriebs. Wir unterstützen Sie in beiden Fällen. Häufig gehen diese ohnehin Hand in Hand.
Sie wollen den Verkauf Ihrer Pflegeheim-Immobilie in die Wege leiten? Teilen Sie uns hier die wichtigsten Eckdaten mit:
Gut zu wissen: Geht es Ihnen um den Verkauf eines einzelnen Pflegeappartements beziehungsweise einer einzelnen Einheit im Altenheim, Pflegeheim, Seniorenheim oder einer Seniorenresidenz, finden Sie detaillierte Informationen unter Pflegeimmobilie verkaufen. Informationen zum Erwerb einzelner Einheiten finden Kapitalanleger unter Pflegeimmobilie kaufen.
Der reine Pflegeheim-Immobilienverkauf
Beim Immobilienverkauf wechseln nur das Grundstück und das Gebäude den Eigentümer. Mit der Immobilie können zudem Rechte, Belastungen und Vertragsverhältnisse verbunden sein, die beim Verkauf berücksichtigt werden müssen.
Ist das Pflegeheim an einen Betreiber vermietet oder verpachtet, gehört der Vertrag zu den zentralen Informationen für Käufer. Besonders wichtig sind Pacht- oder Miethöhe, Restlaufzeit, Anpassungsregelungen und die Verteilung von Kosten und Investitionen.
Gut zu wissen: Ein laufender Vertrag verhindert den Immobilienverkauf grundsätzlich nicht. Bei vermieteten Grundstücken und nicht zu Wohnzwecken vermieteten Räumen gelten die Vorschriften über den Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis entsprechend. Über § 581 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden die mietrechtlichen Vorschriften grundsätzlich auch auf Pachtverhältnisse übertragen.4
Pflegebetrieb bleibt ein eigener Bereich
Immobilieneigentum und Pflegebetrieb sind rechtlich nicht dasselbe. So wird der Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit dem Träger der Pflegeeinrichtung geschlossen und nicht allein aufgrund des Eigentums am Gebäude.³
Wir vermitteln auf Wunsch auch Unternehmensanteile sowie den Pflegebetrieb. Ist neben dem Immobilienverkauf auch eine Übertragung des Betriebs geplant, sind unsere Makler also ebenfalls die Ansprechpartner Ihrer Wahl!
Bei uns erhalten Sie geballte Kompetenz unter einem Dach: Langjähriges und aktuelles Fachwissen rund um Immobilien und deren Verkauf, gepaart mit praxiserprobtem Know-how von zertifizierten Sachverständigen, Energieberatern und Maklern.
Entscheiden Sie sich für einen exklusiven Maklerauftrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr, erhalten Sie bei Heid ein kostenloses Kurzgutachten Ihres Objekts.
Wert der Pflegeheim-Immobilie realistisch ermitteln
Pflegeheime werden anders als klassische Einfamilienhäuser bewertet. Bei einer vermieteten oder verpachteten Pflegeheim-Immobilie steht häufig das Ertragspotenzial im Mittelpunkt der Bewertung.
Im Ertragswertverfahren wird der Wert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf Grundlage marktüblicher Erträge ermittelt.5 Die aktuelle Miete oder Pacht allein bestimmt den Immobilienwert deshalb nicht.
Gut zu wissen: Welche Bewertungsverfahren es gibt und wann sie zum Einsatz kommen, erklären wir ausführlicher in unserem Ratgeber zum Marktwert einer Immobilie.
Erträge und Betreibervertrag
Für die Preisfindung beziehen wir neben der aktuellen Miete oder Pacht auch die Restlaufzeit des Vertrags und Verlängerungsoptionen, Indexierung, Regelungen zu Instandhaltung und Investitionen sowie festgelegte Sicherheiten ein.
Ein Beispiel: Bei 600.000 Euro jährlicher Pacht und einem Kaufpreis von 10 Millionen Euro ergibt sich rechnerisch eine anfängliche Brutto-Pachtrendite von 6 Prozent.
Diese Zahl allein sagt allerdings noch wenig aus. Denn eine hohe Pacht bedeutet nicht automatisch einen hohen Immobilienwert. Liegt sie deutlich über dem marktüblichen Niveau oder stehen größere Investitionen an, kann das den Kaufpreis aber beeinflussen.
Für die Einschätzung des Immobilienwerts eines Pflegeheims spielt auch die Wirtschaftlichkeit des Pflegeheim-Betreibers eine Rolle. Seine wirtschaftliche Stabilität und die Verlässlichkeit der vereinbarten Miet- oder Pachterträge beeinflussen die Einschätzung aus Käufersicht.
Soweit entsprechende Unternehmensdaten veröffentlicht sind, lassen sich beispielsweise Jahresabschlüsse und weitere Rechnungslegungsunterlagen im Unternehmensregister einsehen.6
Käufer schauen bei einem Pflegeheim nicht nur auf die Pacht. Auch anstehende Investitionen, der Ruf des Hauses und des Betreibers sowie dessen Solvenz spielen eine Rolle. Deshalb lohnt es sich, diese Punkte schon vor der Vermarktung genau anzusehen.
Geschäftsführerin Katharina Heid
Standort und Nutzung
Der Pflegebedarf entwickelt sich regional sehr unterschiedlich. Bei konstanten Pflegequoten erwartet das Statistische Bundesamt bis 2055 beispielsweise für Bayern 56 Prozent mehr Pflegebedürftige als 2021, für Sachsen-Anhalt dagegen nur rund 7 Prozent mehr.7
Käufer betrachten deshalb die Situation am konkreten Standort. Regionale Versorgung, Wettbewerb, Erreichbarkeit, Mikrolage und demografische Entwicklung beeinflussen ihre Einschätzung der Immobilie.
Auch das Nutzungskonzept spielt eine Rolle. Käufer bewerten ein Pflegeheim mit vollstationärer Dauerpflege nach anderen Kriterien als eine Immobilie mit einem anderen Pflege- oder Wohnkonzept (z. B. Betreutes Wohnen für Senioren).
Gebäudezustand und Investitionsbedarf
Potenzielle Käufer achten besonders auf anstehende Investitionen. Sie prüfen daher genau, wo das Pflegeheim bereits modernisiert wurde und welche Maßnahmen in den nächsten Jahren anstehen könnten.
Sie untersuchen dafür unter anderem:
- Baujahr und Modernisierungsstand,
- technische und energetische Ausstattung,
- Brandschutz,
- den Zustand der Bewohnerzimmer und Gemeinschaftsflächen,
- geplante Instandhaltungen und
- die Genehmigungssituation.
Auch der konkrete Zustand des Gebäudes kann laut ImmoWertV den Immobilienwert beeinflussen. Baumängel, Bauschäden oder ein erheblicher Instandhaltungsbedarf fließen deshalb in eine sachverständige Wertermittlung ein.5
So finden Sie passende Käufer für Pflegeheim-Immobilien
Für Pflegeheim-Immobilien kommen vor allem professionelle Käufer mit entsprechendem Hintergrund infrage. Wer als Käufer passt, hängt unter anderem von Standort, Größe, Betreiber und Vertragsstruktur der Immobilie ab.
Uns geht es deshalb nicht um möglichst viele Anfragen, sondern um Interessenten, für die die Immobilie tatsächlich infrage kommt.
Immobilieninvestoren und Bestandshalter
Zu den typischen Käufern gehören spezialisierte Immobiliengesellschaften, Asset- und Fondsmanager, institutionelle Investoren, Bestandshalter und teilweise Family Offices.
Diese Käufer achten insbesondere auf Erträge, Vertragslaufzeit, Betreiber, Gebäudezustand und anstehende Investitionen.
Wir gleichen die Pflegeheim-Immobilie mit passenden Suchprofilen aus unserer Kundenkartei ab und stellen die für die Prüfung wichtigen Objekt- und Vertragsdaten zusammen.
Betreiber und weitere strategische Käufer
Auch Pflegeunternehmen können ein Altenheim kaufen, etwa um einen bestehenden Standort langfristig zu sichern.
Welche Käufergruppe für Ihr Pflegeheim infrage kommt, hängt vor allem von der Immobilie, ihrem Standort und der bestehenden Vertragsstruktur ab.
Pflegeheim diskret verkaufen und Off-Market nutzen
Bei einem Pflegeheim kann eine früh veröffentlichte Verkaufsabsicht während des laufenden Betriebs Fragen bei Betreiber, Mitarbeitenden, Bewohnern, deren Angehörige oder Geschäftspartnern auslösen. Eine Off-Market-Vermarktung begrenzt den Käuferkreis zunächst auf ausgewählte Interessenten.
Verkaufsabsicht vertraulich behandeln
Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht werden. Statt die Immobilie sofort auf öffentlichen Portalen anzubieten, sprechen wir gezielt nur passende Interessenten an.
Eine öffentliche Vermarktung schließen wir damit nicht aus. Je nach Immobilie, Käuferkreis und Marktsituation kann sie zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein.
Informationen stufenweise weitergeben
Diskretion betrifft nicht nur das Inserat. Miet- oder Pachtverträge, Ertragsdaten und technische Unterlagen enthalten Informationen, die nicht jeder Interessent von Beginn an benötigt.
Potenzielle Käufer erhalten zunächst die Angaben für eine erste Einschätzung. Detaillierte Unterlagen geben wir erst nach Prüfung des Kaufinteresses und in Abstimmung mit Ihnen weiter.
Off-Market bedeutet dabei nicht, nur einen Käufer anzusprechen. Wir können mehrere ausgewählte Interessenten parallel kontaktieren, ohne die Verkaufsabsicht öffentlich auszuschreiben.
Unterlagen für den Pflegeheim-Verkauf vorbereiten
Bei einem Pflegeheim reichen die üblichen Immobilienunterlagen allein nicht aus. Käufer benötigen zusätzlich Informationen zum Miet- oder Pachtverhältnis sowie zu Erträgen und Kostenregelungen.
Liegen diese Dokumente früh vor, lassen sich Rückfragen im weiteren Verkaufsprozess schneller klären.
Unterlagen zur Immobilie
Zu den grundlegenden Dokumenten gehören je nach Objekt Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Grundrisse, Flächenberechnungen und Genehmigungen. Hinzu kommen Nachweise über Modernisierungen sowie Unterlagen zu technischen Anlagen und zum Brandschutz.
Auch der Energieausweis gehört früh auf die Checkliste. Nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist beim Verkauf eines bebauten Grundstücks grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich. Legen Sie ihn Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vor. Ein Energieausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre ab Ausstellung.⁸
Gut zu wissen: Energierechtlich zählt ein Pflegeheim zu den Wohngebäuden, nicht zu den Nichtwohngebäuden. Der Gesetzgeber rechnet Alten- und Pflegeheime ausdrücklich dem Wohnen zu.⁸
Unterlagen zu Vertrag und Ertrag
Bei einem vermieteten oder verpachteten Pflegeheim gehört der Miet- oder Pachtvertrag zu den wichtigsten Unterlagen für Käufer.
Neben den aktuellen Zahlungen interessieren sie vor allem Vertragslaufzeit, Anpassungsregeln und die Verteilung der laufenden Kosten, aber auch weitere Unterlagen können relevant sein.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Dokumente:
| Unterlage | Warum Käufer sie prüfen |
|---|---|
| Mietvertrag oder Pachtvertrag | Enthält die zentralen Vereinbarungen zu Zahlungen, Laufzeit sowie Rechten und Pflichten |
| Vertragsnachträge | Zeigen, ob und wie die ursprünglichen Vereinbarungen später geändert wurden |
| Übersicht über Miete oder Pacht | Gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Einnahmen aus der Immobilie |
| Restlaufzeit und Optionen | Zeigen, wie lange der Vertrag noch läuft und welche Verlängerungen darin festgelegt sind |
| Indexierungsregeln | Regeln, wann und wie sich Miete oder Pacht anpassen können |
| Regelungen zur Instandhaltung | Daraus geht hervor, welche Arbeiten und Kosten beim Eigentümer liegen |
| Betreiberinformationen | Geben Aufschluss über den Vertragspartner und seine wirtschaftliche Situation |
| Modernisierungsnachweise | Belegen, welche Arbeiten am Gebäude bereits erfolgt sind |
| Energieausweis | Gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes |
| Genehmigungs- und Brandschutzunterlagen | Zeigen, welche Genehmigungen und Nachweise für die bestehende Nutzung vorliegen |
Welche Dokumente Sie konkret benötigen, hängt von Immobilie und Vertragsverhältnis ab. Wir prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen bereits vorliegen und was für Vermarktung und Käuferprüfung noch fehlt.
So läuft der Verkauf eines Pflegeheims mit uns ab
Der Verkauf beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung. Wir besprechen Details zu Ihrer Immobilie, Ihre Ziele und die Ausgangssituation und klären, welche nächsten Schritte für Ihren Fall sinnvoll sind.
Danach folgen Bewertung, Verkaufsstrategie, Käuferansprache und schließlich der Notartermin. Weitere Informationen zum Verkauf gewerblich genutzter Immobilien finden Sie unter Gewerbeimmobilie verkaufen.
Erstberatung, Bewertung und Verkaufsstrategie
In der kostenlosen Erstberatung sprechen wir über Ihr Pflegeheim, den geplanten Verkauf und die bestehenden Miet- oder Pachtverhältnisse. So können wir einschätzen, welche Vermarktung für Ihre Immobilie am sinnvollsten ist.
Im nächsten Schritt prüfen wir die vorhandenen Unterlagen und beziehen Markt-, Objekt- und Vertragsdaten in die Preisfindung ein. Beauftragen Sie uns exklusiv für mindestens ein Jahr, ist die Bewertung durch unsere sachverständigen Kollegen im Haus für Sie kostenlos.
Auf dieser Grundlage legen wir fest, welche Käufer zum Objekt passen und ob wir die Immobilie diskret, öffentlich oder über eine Kombination beider Wege vermarkten.
Käuferansprache und Prüfung
Je nach Strategie sprechen wir passende Interessenten direkt an oder bieten die Immobilie öffentlich an.
Zeigt ein Interessent konkretes Kaufinteresse, koordinieren wir Besichtigungen und stellen in Abstimmung mit Ihnen die weiteren Unterlagen für die Käuferprüfung zur Verfügung.
Verhandlung und Notartermin
Liegen konkrete Angebote vor, begleiten wir die Verhandlungen und koordinieren offene Fragen zwischen den Beteiligten.
Der Kauf einer Immobilie muss nach § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) notariell beurkundet werden.4 Vor dem Notartermin sollten deshalb Preis, Vertragsgegenstand und wesentliche Besonderheiten der Immobilie geklärt sein. Wir begleiten den Prozess bis zur Vorbereitung und Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Notarkosten beim Immobilienverkauf.
Fazit: Pflegeheim-Verkauf frühzeitig vorbereiten
Sie möchten die Immobilie Ihres Pflegeheims verkaufen? Sprechen Sie mit uns über Wert, Käuferkreis und eine Verkaufsstrategie, die zu Ihrer Situation passt. Unsere Makler übernehmen die Vermarktung, Käuferkommunikation und Koordination bis zum Notartermin.
Wissen, das verkauft
Dafür stehen unsere Makler. Wir stellen Ihnen unser umfangreiches Know-how in der Bewertung und Vermarktung von Pflegeheim-Immobilien zur Verfügung.
Häufige Fragen zum Verkauf eines Pflegeheims
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Verkauf von Altenheimen.
Was ist mein Pflegeheim wert?
Die Ermittlung des Immobilienwerts ist komplex und hängt mitunter von Grundstück und Gebäude, Standort, marktüblichen Erträgen, Vertragslaufzeit, Betreiberstruktur und Investitionsbedarf ab.
Garantiert eine hohe Pacht oder Miete einen hohen Kaufpreis für mein Pflegeheim?
Eine hohe aktuelle Pacht ist kein Garant für einen hohen Kaufpreis. Im Gegenteil: Ist die vereinbarte Pacht im Verhältnis zu Auslastung und Erträgen zu hoch und gefährdet dadurch die wirtschaftliche Stabilität des Betreibers, kann dies auch den Immobilienwert negativ beeinflussen.
Kann ich nur die Immobilie verkaufen und den Pflegebetrieb fortführen lassen?
Ja, wenn Immobilieneigentum und Pflegebetrieb entsprechend getrennt sind. Ein Betreiber kann das Pflegeheim grundsätzlich auch nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie weiterführen.
Kann ich mein Pflegeheim trotz laufendem Mietvertrag oder Pachtvertrag verkaufen?
Ein laufendes Miet- oder Pachtverhältnis schließt einen Immobilienverkauf grundsätzlich nicht aus. Bei Mietverhältnissen über Grundstücke und Gewerberäume gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis entsprechend. Über § 581 BGB finden die mietrechtlichen Vorschriften grundsätzlich auch auf Pachtverträge Anwendung.4 Der konkrete Vertrag sollte vor dem Verkauf geprüft werden, da individuelle Abmachungen für die Transaktion wichtig sein können.
Wie finde ich einen Käufer für mein Pflegeheim?
Als Käufer kommen je nach Objekt spezialisierte Immobiliengesellschaften, Asset- und Fondsmanager, Bestandshalter, Betreiber oder weitere professionelle Interessenten infrage. Wir bestimmen den Käuferkreis anhand Ihrer Immobilie und gleichen das Objekt mit passenden Suchprofilen aus unserer Kundenkartei ab.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf meines Pflegeheims?
Klassische Unterlagen sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bau- und Flächenunterlagen, Genehmigungen sowie Informationen zu Modernisierungen und Gebäudezustand. Bei einer vermieteten oder verpachteten Pflegeheim-Immobilie kommen Miet- oder Pachtvertrag, Nachträge, zusätzliche Angaben zu Miete oder Pacht, Restlaufzeit des Vertrags, Anpassungsregeln und weitere für das Vertragsverhältnis wichtige Dokumente hinzu.
Kann ich mein Seniorenheim diskret verkaufen?
Ja. Bei einer Off-Market-Vermarktung muss die Immobilie nicht sofort öffentlich ausgeschrieben werden. Stattdessen können wir zunächst ausgewählte Käufer direkt ansprechen und so den Kreis der Personen begrenzen, die von der Verkaufsabsicht erfahren. Detaillierte Vertrags-, Ertrags- und Objektdaten geben wir erst nach Prüfung des Kaufinteresses und in Abstimmung mit Ihnen weiter. Falls es für den Verkauf sinnvoll ist, kann später zusätzlich eine öffentliche Vermarktung folgen.
Wie lange dauert der Verkauf meines Pflegeheims?
Eine fester Zeitrahmen für den Verkauf eines Altenheims kann niemand seriös nennen, da viel zu viele Faktoren – vom lokalen Bedarf an Pflegeplätzen über den Ruf des Seniorenheims oder Betreibers bis hin zu dessen wirtschaftlicher Situation – die Marktlage beeinflussen. Vollständige Verkaufsunterlagen, ein marktgerechter Angebotspreis und ein früh festgelegter Käuferkreis helfen allerdings dabei, unnötige Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden.
Welche Kosten entstehen beim Verkauf meines Pflegeheims mit Heid?
Wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, fällt die Maklerprovision erst bei erfolgreichem Abschluss an. Ihre Höhe hängt von Art und Lage der Immobilie ab. Bei einem exklusiven Maklerauftrag über mindestens ein Jahr erhalten Sie außerdem eine kostenlose Bewertung durch unsere Immobiliensachverständigen. Je nach Ausgangslage können weitere Kosten entstehen, etwa für die Beschaffung fehlender Unterlagen oder die Löschung von Grundbuchrechten.
¹ Pflegemarkt.com: „Ambiente Holding GmbH ist insolvent“, Daten der Pflegedatenbank, Stand 06.05.2026. https://www.pflegemarkt.com/news/veraenderungen/ambiente-care-sued-insolvent/ (Abruf: 26.08.2026)
² Pflegemarkt.com: „Anzahl und Statistik der Altenheime in Deutschland“, Daten der Pflegedatenbank, Stand 05.09.2025. https://www.pflegemarkt.com/fachartikel/anzahl-und-statistik-der-altenheime-in-deutschland/ (Abruf: 24.08.2026)
³ Sozialgesetzbuch (SGB): Elftes Buch (XI), insbesondere § 72 Abs. 1 und 2: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__72.html (Abruf: 21.08.2026)
4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): insbesondere §§ 566, 578, 581 und 311b, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ (Abruf: 21.08.2026)
5 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): insbesondere §§ 2, 8, 27, 31 und 32: https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/ (Abruf: 21.08.2026)
6 Unternehmensregister: Suche nach Jahresabschlüssen, weiteren Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten. https://www.unternehmensregister.de/de/so-gehts/suche (Abruf: 24.08.2026)
7 Statistisches Bundesamt: „Pflegevorausberechnung: 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige bis zum Jahr 2055 zu erwarten“, Pressemitteilung Nr. 124 vom 30.03.2023, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_124_12.html (Abruf: 24.08.2026)
⁸ Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): insbesondere § 3 Abs. 1 Nr. 33, § 79 Abs. 3 sowie § 80 Abs. 3 und 4: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf (Abruf: 21.08.2026)
Erfahren Sie mehr über unsere redaktionellen Richtlinien.