Pflegeimmobilie verkaufen: Wert prüfen und passende Käufer finden
Sie möchten Ihre Pflegeimmobilie verkaufen und einen möglichst guten Preis erzielen? Der Markt für Pflegeheime bleibt in Bewegung: 2025 kamen durch Neueröffnungen 6.392 vollstationäre Pflegeplätze hinzu, während zugleich 5.711 Plätze durch Schließungen wegfielen. Für den Wiederverkauf am Zweitmarkt zählt daher besonders die Situation am konkreten Standort. Wir prüfen Erträge, Betreibervertrag und Restlaufzeit, ermitteln für Ihr Pflegeappartement einen realistischen Verkaufspreis und sprechen passende Kapitalanleger an.
Wissen, das verkauft:
Wir verbinden unsere Bewertungskompetenz mit dem Blick auf die Besonderheiten von Pflegeimmobilien. Betreibervertrag, Erträge, Restlaufzeit, Eigentümerkosten und Standort fließen deshalb nicht nur in die Preisfindung, sondern auch in die Ansprache passender Käufer ein.
Ihre Vorteile beim Verkauf einer Pflegeimmobilie mit Heid
Kundenkartei
Wir verfügen über Kontakte zu geprüften Interessenten, für die Ihr Objekt infrage kommen könnte.
Mehrwert bei Exklusiv-Auftrag
Bei exklusivem Auftrag für mind. 1 Jahr erhalten Sie eine kostenlose Bewertung durch unsere Sachverständigen.
Immobilien-Expertise
Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.
Klare Strategie zur Vermittlung
Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.
Komplettservice bis zum Notar
Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Gezielt am Zweitmarkt verkaufen: Typische Käufer einzelner Pflegeappartements sind Kapitalanleger.¹ Wir sprechen passende Interessenten aus unserer Kundenkartei an und vermarkten Ihre Pflegeimmobilie bei Bedarf auch ohne Inserat diskret Off-Market.
- Verkaufszeitpunkt und Preis prüfen: Für den heutigen Verkaufspreis zählen vor allem Erträge, Restlaufzeit des Betreibervertrags, Standort und Zustand des Pflegeheims. Je älter die Einrichtung ist und je näher das Vertragsende rückt, desto schwieriger kann laut Stiftung Warentest ein Verkauf zu einem guten Preis werden.¹ Unsere Makler beziehen diese Faktoren in Preisfindung und Verkaufsstrategie ein.
- Eigentumsform prüfen: Anders als eine klassische Eigentumswohnung kann ein Pflegeappartement auch als Teileigentum ausgestaltet sein. Grundbuch und Teilungserklärung zeigen, welche Eigentumsform vorliegt und ob für den Verkauf eine Zustimmung erforderlich ist.² Wir prüfen für Sie die Besonderheiten Ihrer Einheit und die benötigten Verkaufsunterlagen.
- Verkauf trotz Betreibervertrag: Ein laufender Miet- oder Pachtvertrag steht dem Verkauf grundsätzlich nicht entgegen.³ Für Kapitalanleger zählen vor allem Ertrag, Vertragsbedingungen und Restlaufzeit. Diese Angaben machen wir für Interessenten transparent.
- Bewertung und Verkauf aus einer Hand: Bei einem exklusiven Maklerauftrag ab einem Jahr bewerten unsere zertifizierten Sachverständigen Ihre Pflegeimmobilie kostenlos. Unsere Makler entwickeln darauf aufbauend die Vermarktungsstrategie, führen die Verhandlungen und begleiten Sie bis zum Notartermin.
Was beim Verkauf einer Pflegeimmobilie am Zweitmarkt anders ist
Eine bereits erworbene Pflegeimmobilie gelangt beim Wiederverkauf auf den sogenannten Zweitmarkt. Typischerweise geht es dabei um den Verkauf eines einzelnen Pflegeappartements, also einer rechtlich eigenständigen Einheit innerhalb einer Pflegeeinrichtung wie einem Pflege- oder Seniorenheim.
Gut zu wissen: Möchten Sie statt eines einzelnen Pflegeappartements ein komplettes Pflegeheim beziehungsweise eine gesamte Pflegeimmobilie veräußern, gelten andere Bewertungs- und Käuferkriterien. Informationen dazu finden Sie unter Pflegeheim verkaufen.
Pflegeimmobilie als Eigentumswohnung verkaufen: Eigentumsform prüfen
Nicht jedes Pflegeappartement ist rechtlich automatisch eine klassische Eigentumswohnung. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterscheidet zwischen Wohnungseigentum an einer Wohnung und Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Welche Form bei Ihrer Einheit vorliegt, zeigen vor allem Grundbuch und Teilungserklärung.2
Für den Verkauf bedeutet das: Wir prüfen zunächst, welches konkrete Eigentum übertragen wird und welche Regelungen der Teilungserklärung gelten. So lassen sich Exposé, Käuferansprache und Vertragsunterlagen von Anfang an individuell auf Ihre Einheit abstimmen.
Sie möchten wissen, welche Angaben wir für eine erste Einschätzung benötigen? Hier können Sie direkt die Eckdaten zu Ihrer Einheit in der Seniorenresidenz eintragen:
Verkauf trotz laufenden Betreibervertrags möglich
Sie müssen mit dem Verkauf Ihrer Pflegeimmobilie grundsätzlich nicht warten, bis der Vertrag mit dem Betreiber endet.
Bei einem bestehenden Mietverhältnis tritt der Käufer mit dem Eigentumsübergang grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Diese Regel gilt nach §§ 566 und 578 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend auch für Mietverhältnisse über andere Räume. Für Pachtverträge verweist § 581 BGB grundsätzlich auf die Vorschriften des Mietrechts.3 Entscheidend bleibt jedoch, welche Details im Betreibervertrag konkret festgehalten sind.
Welche Punkte für Käufer vor dem Erwerb besonders wichtig sind, erfahren Sie unter Pflegeimmobilie kaufen.
Wie sich der Wert Ihrer Pflegeimmobilie ermitteln lässt
Der ursprüngliche Kaufpreis sagt nur begrenzt aus, welchen Preis Ihre Pflegeimmobilie heute am Zweitmarkt erzielt. Entscheidend ist, wie Käufer die Einheit zum Verkaufszeitpunkt wirtschaftlich einschätzen.
Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) fließen unter anderem Marktverhältnisse, Erträge, Lage, baulicher Zustand sowie Rechte und Belastungen in die Wertermittlung ein.4 Unsere Makler berücksichtigen deshalb Vertrags-, Objekt- und Marktdaten bei der Preisfindung. Bei Bedarf unterstützen unsere zertifizierten Immobiliensachverständigen die Bewertung.
Gut zu wissen: Für eine Pflegeimmobilie ist nicht automatisch ein bestimmtes Bewertungsverfahren vorgeschrieben. Je nach Objekt und Datenlage kommen nach der ImmoWertV das Vergleichswert-, Ertragswert- oder in Ausnahmefällen das Sachwertverfahren sowie eine Kombination mehrerer Verfahren infrage.4
Erträge, Vertragslaufzeit und Betreiber beeinflussen den Preis
Kapitalanleger achten vor allem darauf, welche Einnahmen die Einheit erzielt und welche Vertragsbedingungen gelten. Sie prüfen insbesondere:
- aktuelle Miet- oder Pachtzahlung
- Restlaufzeit des Betreibervertrags
- vertraglich vereinbarte Anpassungen
- laufende Kosten, die weiterhin beim Eigentümer liegen
- wirtschaftliche Situation des Betreibers
Ein Beispiel: Erhalten Sie jährlich 7.200 Euro Miete oder Pacht, entsprechen diese bei einem Kaufpreis von 180.000 Euro rechnerisch einer Bruttorendite von 4,0 Prozent. Bei 160.000 Euro Kaufpreis wären es 4,5 Prozent.
Die Bruttorendite allein bestimmt den Immobilienwert jedoch nicht. In einer Finanztest-Untersuchung von 2020 lag die anfängliche Rendite der untersuchten Pflegeappartements nach Kauf- und laufenden Nebenkosten im Schnitt rund 0,5 Prozentpunkte unter der Bruttorendite.¹
Auch die Restlaufzeit spielt eine wichtige Rolle: Je kürzer sie ist und je älter die Pflegeeinrichtung, desto schwieriger kann es laut Stiftung Warentest werden, einen guten Verkaufspreis zu erzielen.¹ Käufer prüfen dann genauer, zu welchen Konditionen sich das Vertragsverhältnis fortführen lässt.
Zur wirtschaftlichen Situation des Betreibers können, soweit veröffentlicht, beispielsweise Jahresabschlüsse und weitere Rechnungslegungsunterlagen im Unternehmensregister eingesehen werden.5
Beim Wiederverkauf eines Pflegeappartements zählt für Anleger nicht nur der Zustand und die Ausstat-tung der Einheit. Sie rechnen Ertrag, Vertragsrestlaufzeit, Eigentümerkosten und Zustand der Gesamtan-lage zusammen. Hinzu kommt der Ruf des Hauses und des Betreibers – und dessen Solvenz. Diese Käu-ferperspektive sollte schon in die Preisfindung einfließen.
Geschäftsführerin Katharina Heid
Standort, Gebäude und Eigentümergemeinschaft zählen
Das Angebot an Pflegeimmobilien verändert sich laufend: Allein 2025 entstanden deutschlandweit mehr als 6.300 neue vollstationäre Pflegeplätze, zugleich gingen mehr als 5.700 durch Schließungen verloren.6 7
Wie unterschiedlich die Situation vor Ort ausfallen kann, zeigt auch ein Vergleich der Städte München und Bielefeld:
- In München waren Ende 2024 rund 97 Prozent der belegbaren vollstationären Pflegeplätze ausgelastet. Zugleich geht die aktuelle Bedarfsplanung davon aus, dass bis zu 700 zusätzliche Plätze benötigt werden.8
- In Bielefeld lag die durchschnittliche Auslastung der an der Erhebung teilnehmenden Pflegeheime 2024 bei rund 93 Prozent. Für 2027 errechnet die Stadt allerdings einen Überschuss von 203 stationären Pflegeplätzen.9
Wie sich Angebot, Nachfrage und geplante Kapazitäten am jeweiligen Standort entwickeln, spielt eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Hinzu kommen der Zustand der Gesamtanlage und geplante Instandsetzungen oder Modernisierungen.
Ist die Pflegeeinrichtung nach dem WEG aufgeteilt, sind zudem Rücklagen, Beschlüsse und die wirtschaftliche Situation der Eigentümergemeinschaft einzubeziehen. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht liefern hierzu wichtige Informationen.²
Auch die aktuellen Marktdaten zeigen Bewegung: In seiner Pflegestatistik 2025 nennt Pflegemarkt.com11.666 vollstationäre Pflegeheime mit insgesamt 915.309 Plätzen.10 Gegenüber den amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2023 sind das rund 400 Einrichtungen und gut 40.000 Plätze mehr.11 Die durchschnittliche Größe blieb mit rund 78 Plätzen je Pflegeheim hingegen nahezu gleich.
| Kennzahl | 2023 | 2025 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege | 11.250 | 11.666 | +416 / +3,7 % |
| Plätze in der vollstationären Pflege | 874.562 | 915.309 | +40.747 / +4,7 % |
| Durchschnittliche Plätze je Pflegeheim | rund 78 | rund 78 | nahezu unverändert |
Hinweis: Die Zahlen für 2023 und 2025 stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und sind daher nur eingeschränkt direkt vergleichbar.
Deutlich wird aber trotzdem: Für Käufer bleibt entscheidend, wie sich Bedarf und Kapazitäten konkret am jeweiligen Standort entwickeln.
Diese Faktoren beeinflussen den Wert einer Pflegeimmobilie
Hier sehen Sie die wichtigsten Wertfaktoren im Überblick:
| Faktoren der Wertermittlung | Darauf kommt es bei der Bewertung an |
|---|---|
| Betreiber | Wie ist der Betreiber wirtschaftlich aufgestellt? |
| Miet- oder Pachtzahlung | Welche Einnahmen erzielt die Einheit? |
| Restlaufzeit des Betreibervertrags | Wie lange gelten die aktuellen Vertragsbedingungen noch? |
| Anpassungsregelungen | Wann und wie können sich Zahlungen ändern? |
| Kosten des Eigentümers | Welche laufenden oder zusätzlichen Kosten bleiben bestehen? |
| Standort und Marktumfeld | Wie sind Nachfrage, Angebot und Wettbewerb vor Ort? |
| Zustand des Gesamtgebäudes | Stehen größere Maßnahmen an? |
| Eigentümergemeinschaft und Rücklagen | Wie sind Rücklagen, Abrechnungen und Beschlusslage? |
| Rechte und vertragliche Bindungen | Welche vertraglichen Besonderheiten wirken sich auf die Einheit aus? |
Aus diesen Faktoren leiten wir einen realistischen Angebotspreis und die Positionierung am Markt ab.
Bei einem exklusiven Maklerauftrag ab einem Jahr bewerten unsere Sachverständigen Ihre Pflegeimmobilie kostenlos.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf Ihrer Pflegeimmobilie
Je früher die Unterlagen vorliegen, desto schneller können wir Ihre Pflegeimmobilie und die Vertragslage prüfen. Neben klassischen Objektunterlagen benötigen Sie als Verkäufer eines Pflegeappartements Informationen zur Immobilie und zur Eigentümergemeinschaft sowie zum Betreiber und zu den Einnahmen.
Unterlagen zur Immobilie und Eigentümergemeinschaft
Wir prüfen mit Ihnen, welche Dokumente Sie für Ihre konkrete Einheit benötigen und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls noch beschaffen müssen.
Typischerweise gehören dazu:
- aktueller Grundbuchauszug
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
- Grundriss
- ursprünglicher Kaufvertrag
- Energieausweis
- aktueller Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht
- relevante Beschlüsse oder Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Bau- und Ausstattungsbeschreibung der Pflegeeinrichtung und des Appartements
- ursprünglicher Verkaufsprospekt und Angaben zum Bauträger, sofern vorhanden
- Unterlagen zur Gebäudeversicherung
- vorhandene Gutachten oder Prüfberichte
Besteht noch eine laufende Finanzierung, können zusätzlich Darlehensunterlagen für die Verkaufsabwicklung erforderlich sein.
Gut zu wissen: In der Teilungserklärung beziehungsweise Gemeinschaftsordnung kann festgelegt sein, dass für die Veräußerung die Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers oder eines Dritten erforderlich ist.2 Wir prüfen für Sie frühzeitig, ob eine entsprechende Regelung für Ihre Pflegeimmobilie besteht.
Auch der Energieausweis sollte früh vorliegen. Bei einem Verkauf müssen Sie dem Kaufinteressenten einen vorhandenen Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Findet keine Besichtigung statt, gelten die Vorgaben des § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).12
Unterlagen zu Betreibervertrag und Einnahmen
Für Kapitalanleger sind außerdem die Unterlagen wichtig, aus denen Einnahmen und Vertragsbedingungen hervorgehen. Dazu zählen insbesondere:
- Miet- oder Pachtvertrag mit dem Betreiber
- relevante Vertragsnachträge
- Nachweise über aktuelle Miet- oder Pachtzahlungen
- Angaben zu Restlaufzeit und Anpassungsregelungen
- Vereinbarungen zu Rechten, Pflichten oder Kosten des Eigentümers
- gegebenenfalls Vereinbarungen zu Belegungs- oder Vorrechten
Wir prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihre Einheit benötigt werden, und bereiten die Informationen professionell für Kaufinteressenten auf.
Diese Steuern und Kosten können beim Verkauf eines Pflegeappartements entstehen
Je nach Ausgangslage mindern Steuern und weitere Kosten Ihren Verkaufserlös.
Zehnjahresfrist bei privaten Immobilienverkäufen
Gehört die Pflegeimmobilie zu Ihrem Privatvermögen, kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig sein. Die dabei mögliche Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn wird umgangssprachlich häufig als Spekulationssteuer bezeichnet. Die Vorschrift nennt ausdrücklich auch Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume.13
Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist jedoch nicht automatisch jeder Verkauf steuerfrei. Entscheidend sind die steuerliche Zuordnung und Ihre individuelle Situation. Gehört die Immobilie beispielsweise zum Betriebsvermögen, gelten andere Regeln.
Lassen Sie die steuerlichen Folgen im Zweifel vor dem Verkauf durch einen Steuerberater prüfen. Mehr zum Thema Steuern erfahren Sie auch in unserem Ratgeber Steuern beim Hausverkauf.
Weitere Kosten beim Pflegeimmobilien-Verkauf
Neben möglichen Steuern sollten Sie folgende Kosten in Ihre Kalkulation einbeziehen:
- Maklerprovision und gegebenenfalls Kosten für ein Wertgutachten (falls Sie uns nicht exklusiv für 1 Jahr mit dem Verkauf Ihres Pflegeappartements beauftragen)
- Beschaffung fehlender Unterlagen
- Löschung einer eingetragenen Grundschuld
- anteilige Kosten, falls das Gesamtgebäude einen neuen Energieausweis benötigt
- gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung einer Finanzierung
- Notarkosten und Grundbuchkosten, soweit sie den Verkäufer betreffen, insbesondere für die Löschung bestehender Belastungen wie einer Grundschuld
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens mit gebundenem Sollzinssatz kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.3
Gut zu wissen: Der Energieausweis wird bei Pflegeimmobilien grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt und gilt für zehn Jahre. Klären Sie frühzeitig mit der Hausverwaltung, ob ein gültiges Exemplar vorliegt. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft tragen die Eigentümer die Kosten dafür grundsätzlich gemeinsam nach dem geltenden Verteilungsschlüssel.2 12
Welche Maklerprovision für Ihren Auftrag anfällt, hängt unter anderem von Art und Lage der Immobilie ab. Wir besprechen die Kosten unserer Vermittlung vor einer Auftragserteilung transparent mit Ihnen.
Bei uns erhalten Sie geballte Kompetenz unter einem Dach: Langjähriges und aktuelles Fachwissen rund um Immobilien und deren Verkauf, gepaart mit praxiserprobtem Know-how von zertifizierten Sachverständigen, Energieberatern und Maklern.
Entscheiden Sie sich für einen exklusiven Maklerauftrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr, erhalten Sie bei Heid ein kostenloses Kurzgutachten Ihres Objekts.
So läuft der Verkauf Ihrer Pflegeimmobilie mit uns ab
Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zum Verkaufsabschluss:
- Ausgangslage klären: Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir die Besonderheiten Ihrer Pflegeimmobilie, Ihre Verkaufsziele und den gewünschten Zeitrahmen für den Verkauf.
- Unterlagen und Wert prüfen: Wir sichten die nötigen Objekt- und Vertragsdaten und leiten daraus einen realistischen Angebotspreis ab. Wenn nötig, greifen wir zudem auf die Bewertungskompetenz unserer zertifizierten Immobiliensachverständigen im Haus zurück.
- Verkauf vorbereiten: Wir erstellen die Verkaufsunterlagen und bereiten die Informationen zur Einheit, Betreibervertrag und Eigentümergemeinschaft professionell für Interessenten auf.
- Kapitalanleger am Zweitmarkt ansprechen: Wir finden für Sie passende Käufer in unserer Kundenkartei. Je nach Objekt, Käuferkreis und Verkaufsziel vermarkten wir Ihre Pflegeimmobilie auch diskret Off-Market.
- Verhandlungen und Abschluss begleiten: Wir koordinieren die Kommunikation mit Interessenten und begleiten die Verhandlungen sowie den Prozess bis zum Notartermin. Während des gesamten Verkaufs haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Checkliste: Pflegeimmobilie verkaufen
Beim Verkauf einer Pflegeimmobilie müssen mehrere Faktoren zusammenspielen. Mit unserer Checkliste behalten Sie Betreibervertrag, Restlaufzeit, Verkaufsunterlagen, Wertermittlung und die Vorbereitung des Verkaufs im Blick.
Fazit: Pflegeimmobilie zum realistischen Preis verkaufen
Der erfolgreiche Wiederverkauf einer Pflegeimmobilie beginnt mit drei Fragen: Was ist die Einheit heute wert, welche Vertragsbedingungen übernimmt der Käufer und welche Anleger kommen dafür infrage? Wir prüfen diese Punkte, entwickeln eine passende Verkaufsstrategie und begleiten Sie von der kostenlosen Erstberatung über die Bewertung bis zum Notartermin.
Häufige Fragen zum Verkauf einer Pflegeimmobilie
In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen von Eigentümern, die eine Pflegeimmobilie verkaufen möchten.
Wann lohnt sich der Verkauf meiner Pflegeimmobilie?
Einen pauschal besten Zeitpunkt gibt es nicht, denn sowohl der aktuelle Marktwert als auch laufende Einnahmen, die verbleibende Vertragslaufzeit, mögliche Instandhaltungen, eine bestehende Finanzierung sowie steuerliche Folgen spielen eine Rolle. Gerade bei älteren Anlagen kann es sinnvoll sein, die aktuelle Verkaufschance früh zu prüfen, statt allein auf einen späteren höheren Preis zu hoffen.1 Wir prüfen die aktuelle Markt- und Vertragslage Ihrer Pflegeimmobilie, bevor wir eine Verkaufsstrategie entwickeln.
Kann ich meine Pflegeimmobilie jederzeit verkaufen?
Grundsätzlich können Sie eine Pflegeimmobilie auch während eines laufenden Miet- oder Pachtvertrags verkaufen. Vor dem Verkauf sollten jedoch der Betreibervertrag, mögliche Veräußerungsbeschränkungen der Eigentümergemeinschaft, eine bestehende Finanzierung und steuerliche Folgen geprüft werden. Welche Regelungen im Einzelfall greifen, hängt von Ihren Verträgen und der Eigentumsform ab.2 3
Wie finde ich einen Käufer für meine Pflegeimmobilie?
Pflegeappartements richten sich beim Wiederverkauf vor allem an Kapitalanleger. Für die Käuferansprache sollten Sie aus diesem Grund nicht nur Lage und Größe, sondern auch Ertrag, Restlaufzeit des Betreibervertrags, Eigentümerkosten und Informationen zur Gesamtanlage aufbereiten. Wir greifen auf unsere Kundenkartei zurück und beziehen je nach Objekt und Verkaufsziel auch eine diskrete Off-Market-Vermarktung ein.
Kann ich mein Pflegeappartement an Selbstnutzer verkaufen?
Die Investition in einer Pflegeimmobilie bleibt üblicherweise Kapitalanlegern vorbehalten. Der Verkauf an Selbstnutzer ist bei dieser Anlageklasse üblicherweise nicht vorgesehen.
Was ist meine Pflegeimmobilie wert?
Der aktuelle Wert entspricht nicht automatisch Ihrem damaligen Kaufpreis. Relevant sind unter anderem Miet- oder Pachteinnahmen, Vertragsbedingungen, Betreiber, Standort, Zustand, Eigentümergemeinschaft und Marktsituation.
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich meine Pflegeimmobilie verkaufen möchte?
Wichtige Unterlagen sind je nach Einheit beispielsweise Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Grundriss, Energieausweis sowie Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Bei Pflegeimmobilien kommen der Miet- oder Pachtvertrag mit dem Betreiber, Vertragsnachträge und Nachweise über aktuelle Zahlungen hinzu. Wir prüfen mit Ihnen, welche Dokumente für Ihre Einheit erforderlich sind.
Muss ich beim Verkauf meiner Pflegeimmobilie Steuern zahlen?
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei Immobilien im Privatvermögen kann ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Ob tatsächlich Steuern entstehen, sollten Sie im Einzelfall steuerlich prüfen lassen.
Welche Kosten können beim Verkauf meiner Pflegeimmobilie entstehen?
Je nach Ausgangslage können beispielsweise Maklerprovision, Kosten für fehlende Unterlagen, die Löschung einer Grundschuld oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer bestehenden Finanzierung entstehen. Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, kann unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.3
Brauche ich eine Zustimmung, um meine Pflegeimmobilie zu verkaufen?
Das hängt von den Regelungen Ihrer Einheit ab. Nach § 12 Wohnungseigentumsgesetz kann vereinbart sein, dass ein anderer Wohnungseigentümer oder ein Dritter dem Verkauf zustimmen muss.² Besteht eine solche Veräußerungsbeschränkung, ist sie ausdrücklich im Grundbuch einzutragen. Wir prüfen deshalb Grundbuch und Teilungserklärung bereits bei der Verkaufsvorbereitung.
1 Stiftung Warentest: „Pflegeapartments als Geldanlage: Wie riskant ist der Kauf einer Pflegeimmobilie?“, veröffentlicht am 10.02.2020. https://www.test.de/Pflegeapartments-als-Geldanlage-Wie-riskant-ist-der-Kauf-einer-Pflegeimmobilie-5562373-0/ (Abruf: 18.08.2026)
2 Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: insbesondere §§ 1, 7, 12, 16 und 28. https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/index.html (Abruf: 19.08.2026)
3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): insbesondere §§ 502, 566, 578 und 581. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ (Abruf: 19.08.2026)
4 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): insbesondere §§ 2, 5–8 und 46 sowie die Vorschriften zu den Wertermittlungsverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/ (Abruf: 20.08.2026)
5 Unternehmensregister: Suche nach Jahresabschlüssen und weiteren Rechnungslegungsunterlagen sowie Unternehmensberichten. https://www.unternehmensregister.de/de/so-gehts/suche (Abruf: 18.08.2026)
6 Pflegemarkt.com: „Neugründungen in der Pflege 2025 – Ihr Überblick über neu gegründete Pflegedienste, Pflegeheime und Tagespflegen“, veröffentlicht am 24.02.2025, aktualisiert 2026. https://www.pflegemarkt.com/news/anzahl-statistik-neugruendungen-pflege-2025/ (Abruf: 24.08.2026)
7 Pflegemarkt.com: „Schließungen in der Pflege 2025 – Ihr Überblick über geschlossene und insolvente Pflegedienste, Pflegeheime und Tagespflegen“, veröffentlicht am 24.02.2025, aktualisiert 2026. https://www.pflegemarkt.com/news/anzahl-statistik-schliessungen-insolvenzen-pflege-2025/ (Abruf: 24.08.2026)
8 Landeshauptstadt München, Sozialreferat: „15. Marktbericht Pflege des Sozialreferats – Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung“, Datenstand 15.12.2024, veröffentlicht 2025. https://stadt.muenchen.de/infos/marktbericht-pflege.html (Abruf: 24.08.2026)
9 Stadt Bielefeld: „Verbindliche Bedarfsplanung für die stationären und teilstationären Pflegeplätze 2025 bis 2027“, insbesondere Kapitel 5 „Vollstationäre Versorgung in Bielefeld“ und Tabelle 6 zum rechnerischen Bedarf. https://www.bielefeld.de/sites/default/files/datei/2025/Pflegebedarfsplanung-2025-2027.pdf (Abruf: 24.08.2026)
10 Pflegemarkt.com: Die Pflegestatistik 2025 – Analyse der Altenpflege in Deutschland, https://www.pflegemarkt.com/fachartikel/die-pflegestatistik-2025-analyse-der-altenpflege-in-deutschland/#Vollstationaere_Altenpflege (Abruf: 25.08.2026)
11 Statistisches Bundesamt (Destatis): GENESIS-Online, „Pflegeheime, Verfügbare Plätze, Pflegebedürftige: Deutschland, Stichtag, Art der Pflegeleistung“, Tabelle 22412-0001, https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/22412/table/22412-0001 (Abruf: 25.08.2026)
12 Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, insbesondere §§ 79 und 80. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf (Abruf: 20.08.2026)
13 Einkommensteuergesetz (EStG): § 23 Private Veräußerungsgeschäfte. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html (Abruf: 19.08.2026)
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