Pflegeimmobilie verkaufen: Wert prüfen und passende Käufer finden

Wissen, das verkauft:

Wir verbinden unsere Be­wer­tungs­kom­pe­tenz mit dem Blick auf die Besonderheiten von Pfle­ge­im­mo­bi­li­en. Be­trei­ber­ver­trag, Erträge, Restlaufzeit, Ei­gen­tü­mer­kos­ten und Standort fließen deshalb nicht nur in die Preisfindung, sondern auch in die Ansprache passender Käufer ein.

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Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Ihre Vorteile beim Verkauf einer Pflegeimmobilie mit Heid

Kundenkartei

Wir verfügen über Kontakte zu geprüften Interessenten, für die Ihr Objekt infrage kommen könnte.

Mehrwert bei Exklusiv-Auftrag

Bei exklusivem Auftrag für mind. 1 Jahr erhalten Sie eine kostenlose Bewertung durch unsere Sach­ver­stän­di­gen.

Immobilien-Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Klare Strategie zur Vermittlung

Jede Immobilie wird individuell positioniert, mit sauberer Abstimmung der Vermarktung auf Zielgruppe und Preis.

Komplettservice bis zum Notar

Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.

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Was beim Verkauf einer Pflegeimmobilie am Zweitmarkt anders ist

Eine bereits erworbene Pflegeimmobilie gelangt beim Wiederverkauf auf den sogenannten Zweitmarkt. Typischerweise geht es dabei um den Verkauf eines einzelnen Pfle­ge­ap­par­te­ments, also einer rechtlich eigenständigen Einheit innerhalb einer Pfle­ge­ein­rich­tung wie einem Pflege- oder Seniorenheim.

Gut zu wissen: Möchten Sie statt eines einzelnen Pfle­ge­ap­par­te­ments ein komplettes Pflegeheim beziehungsweise eine gesamte Pflegeimmobilie veräußern, gelten andere Bewertungs- und Käuferkriterien. Informationen dazu finden Sie unter Pflegeheim verkaufen.

Pflegeimmobilie als Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen: Eigentumsform prüfen

Nicht jedes Pfle­ge­ap­par­te­ment ist rechtlich automatisch eine klassische Ei­gen­tums­woh­nung. Das Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) unterscheidet zwischen Woh­nungs­ei­gen­tum an einer Wohnung und Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Welche Form bei Ihrer Einheit vorliegt, zeigen vor allem Grundbuch und Tei­lungs­er­klä­rung.2

Für den Verkauf bedeutet das: Wir prüfen zunächst, welches konkrete Eigentum übertragen wird und welche Regelungen der Tei­lungs­er­klä­rung gelten. So lassen sich Exposé, Käuferansprache und Ver­trags­un­ter­la­gen von Anfang an individuell auf Ihre Einheit abstimmen.

Sie möchten wissen, welche Angaben wir für eine erste Einschätzung benötigen? Hier können Sie direkt die Eckdaten zu Ihrer Einheit in der Se­nio­ren­re­si­denz eintragen:

Verkauf trotz laufenden Be­trei­ber­ver­trags möglich

Sie müssen mit dem Verkauf Ihrer Pflegeimmobilie grundsätzlich nicht warten, bis der Vertrag mit dem Betreiber endet.

Bei einem bestehenden Mietverhältnis tritt der Käufer mit dem Ei­gen­tums­über­gang grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Diese Regel gilt nach §§ 566 und 578 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend auch für Miet­ver­hält­nis­se über andere Räume. Für Pachtverträge verweist § 581 BGB grundsätzlich auf die Vorschriften des Mietrechts.3 Entscheidend bleibt jedoch, welche Details im Be­trei­ber­ver­trag konkret festgehalten sind.

Welche Punkte für Käufer vor dem Erwerb besonders wichtig sind, erfahren Sie unter Pflegeimmobilie kaufen.

Wie sich der Wert Ihrer Pflegeimmobilie ermitteln lässt

Der ursprüngliche Kaufpreis sagt nur begrenzt aus, welchen Preis Ihre Pflegeimmobilie heute am Zweitmarkt erzielt. Entscheidend ist, wie Käufer die Einheit zum Ver­kaufs­zeit­punkt wirtschaftlich einschätzen.

Nach der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) fließen unter anderem Markt­ver­hält­nis­se, Erträge, Lage, baulicher Zustand sowie Rechte und Belastungen in die Wertermittlung ein.4 Unsere Makler berücksichtigen deshalb Vertrags-, Objekt- und Marktdaten bei der Preisfindung. Bei Bedarf unterstützen unsere zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen die Bewertung.

Gut zu wissen: Für eine Pflegeimmobilie ist nicht automatisch ein bestimmtes Be­wer­tungs­ver­fah­ren vorgeschrieben. Je nach Objekt und Datenlage kommen nach der ImmoWertV das Vergleichswert-, Ertragswert- oder in Ausnahmefällen das Sach­wert­ver­fah­ren sowie eine Kombination mehrerer Verfahren infrage.4

Erträge, Ver­trags­lauf­zeit und Betreiber beeinflussen den Preis

Kapitalanleger achten vor allem darauf, welche Einnahmen die Einheit erzielt und welche Ver­trags­be­din­gun­gen gelten. Sie prüfen insbesondere:

  • aktuelle Miet- oder Pachtzahlung
  • Restlaufzeit des Be­trei­ber­ver­trags
  • vertraglich vereinbarte Anpassungen
  • laufende Kosten, die weiterhin beim Eigentümer liegen
  • wirtschaftliche Situation des Betreibers

Ein Beispiel: Erhalten Sie jährlich 7.200 Euro Miete oder Pacht, entsprechen diese bei einem Kaufpreis von 180.000 Euro rechnerisch einer Bruttorendite von 4,0 Prozent. Bei 160.000 Euro Kaufpreis wären es 4,5 Prozent.

Die Bruttorendite allein bestimmt den Immobilienwert jedoch nicht. In einer Finanztest-Untersuchung von 2020 lag die anfängliche Rendite der untersuchten Pfle­ge­ap­par­te­ments nach Kauf- und laufenden Nebenkosten im Schnitt rund 0,5 Prozentpunkte unter der Bruttorendite

Auch die Restlaufzeit spielt eine wichtige Rolle: Je kürzer sie ist und je älter die Pfle­ge­ein­rich­tung, desto schwieriger kann es laut Stiftung Warentest werden, einen guten Verkaufspreis zu erzielen.¹ Käufer prüfen dann genauer, zu welchen Konditionen sich das Ver­trags­ver­hält­nis fortführen lässt.

Zur wirt­schaft­li­chen Situation des Betreibers können, soweit veröffentlicht, beispielsweise Jah­res­ab­schlüs­se und weitere Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen im Un­ter­neh­mens­re­gis­ter eingesehen werden.5

Geschäftsführerin Katharina Heid

Beim Wiederverkauf eines Pfle­ge­ap­par­te­ments zählt für Anleger nicht nur der Zustand und die Ausstat-tung der Einheit. Sie rechnen Ertrag, Ver­trags­rest­lauf­zeit, Ei­gen­tü­mer­kos­ten und Zustand der Gesamtan-lage zusammen. Hinzu kommt der Ruf des Hauses und des Betreibers – und dessen Solvenz. Diese Käu-ferperspektive sollte schon in die Preisfindung einfließen.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Standort, Gebäude und Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft zählen

Das Angebot an Pfle­ge­im­mo­bi­li­en verändert sich laufend: Allein 2025 entstanden deutschlandweit mehr als 6.300 neue vollstationäre Pflegeplätze, zugleich gingen mehr als 5.700 durch Schließungen verloren.6 7

Wie unterschiedlich die Situation vor Ort ausfallen kann, zeigt auch ein Vergleich der Städte München und Bielefeld:

  • In München waren Ende 2024 rund 97 Prozent der belegbaren vollstationären Pflegeplätze ausgelastet. Zugleich geht die aktuelle Bedarfsplanung davon aus, dass bis zu 700 zusätzliche Plätze benötigt werden.8
  • In Bielefeld lag die durch­schnitt­li­che Auslastung der an der Erhebung teilnehmenden Pflegeheime 2024 bei rund 93 Prozent. Für 2027 errechnet die Stadt allerdings einen Überschuss von 203 stationären Pflegeplätzen.9

Wie sich Angebot, Nachfrage und geplante Kapazitäten am jeweiligen Standort entwickeln, spielt eine wichtige Rolle bei der Kauf­ent­schei­dung. Hinzu kommen der Zustand der Gesamtanlage und geplante In­stand­set­zun­gen oder Mo­der­ni­sie­run­gen.

Ist die Pfle­ge­ein­rich­tung nach dem WEG aufgeteilt, sind zudem Rücklagen, Beschlüsse und die wirtschaftliche Situation der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft einzubeziehen. Wirtschaftsplan, Jah­res­ab­rech­nung und Ver­mö­gens­be­richt liefern hierzu wichtige Informationen.²

Auch die aktuellen Marktdaten zeigen Bewegung: In seiner Pflegestatistik 2025 nennt Pflegemarkt.com11.666 vollstationäre Pflegeheime mit insgesamt 915.309 Plätzen.10 Gegenüber den amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2023 sind das rund 400 Einrichtungen und gut 40.000 Plätze mehr.11 Die durch­schnitt­li­che Größe blieb mit rund 78 Plätzen je Pflegeheim hingegen nahezu gleich.

Kennzahl 2023 2025 Veränderung
Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege 11.250 11.666 +416 / +3,7 %
Plätze in der vollstationären Pflege 874.562 915.309 +40.747 / +4,7 %
Durch­schnitt­li­che Plätze je Pflegeheim rund 78 rund 78 nahezu unverändert

Hinweis: Die Zahlen für 2023 und 2025 stammen aus un­ter­schied­li­chen Erhebungen und sind daher nur eingeschränkt direkt vergleichbar.

Deutlich wird aber trotzdem: Für Käufer bleibt entscheidend, wie sich Bedarf und Kapazitäten konkret am jeweiligen Standort entwickeln.

Diese Faktoren beeinflussen den Wert einer Pflegeimmobilie

Hier sehen Sie die wichtigsten Wertfaktoren im Überblick:

Faktoren der Wertermittlung Darauf kommt es bei der Bewertung an
Betreiber Wie ist der Betreiber wirtschaftlich aufgestellt?
Miet- oder Pachtzahlung Welche Einnahmen erzielt die Einheit?
Restlaufzeit des Be­trei­ber­ver­trags Wie lange gelten die aktuellen Ver­trags­be­din­gun­gen noch?
An­pas­sungs­re­ge­lun­gen Wann und wie können sich Zahlungen ändern?
Kosten des Eigentümers Welche laufenden oder zusätzlichen Kosten bleiben bestehen?
Standort und Marktumfeld Wie sind Nachfrage, Angebot und Wettbewerb vor Ort?
Zustand des Gesamtgebäudes Stehen größere Maßnahmen an?
Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und Rücklagen Wie sind Rücklagen, Abrechnungen und Beschlusslage?
Rechte und vertragliche Bindungen Welche vertraglichen Besonderheiten wirken sich auf die Einheit aus?

Aus diesen Faktoren leiten wir einen realistischen Angebotspreis und die Positionierung am Markt ab.

Bei einem exklusiven Maklerauftrag ab einem Jahr bewerten unsere Sach­ver­stän­di­gen Ihre Pflegeimmobilie kostenlos.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf Ihrer Pflegeimmobilie

Je früher die Unterlagen vorliegen, desto schneller können wir Ihre Pflegeimmobilie und die Vertragslage prüfen. Neben klassischen Ob­jekt­un­ter­la­gen benötigen Sie als Verkäufer eines Pfle­ge­ap­par­te­ments Informationen zur Immobilie und zur Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft sowie zum Betreiber und zu den Einnahmen.

Unterlagen zur Immobilie und Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft

Wir prüfen mit Ihnen, welche Dokumente Sie für Ihre konkrete Einheit benötigen und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls noch beschaffen müssen.

Typischerweise gehören dazu:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Tei­lungs­er­klä­rung mit Ge­mein­schafts­ord­nung und Aufteilungsplan
  • Grundriss
  • ursprünglicher Kaufvertrag
  • Energieausweis
  • aktueller Wirtschaftsplan, Jah­res­ab­rech­nung und Ver­mö­gens­be­richt
  • relevante Beschlüsse oder Protokolle der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen
  • Bau- und Aus­stat­tungs­be­schrei­bung der Pfle­ge­ein­rich­tung und des Appartements
  • ursprünglicher Ver­kaufs­pro­spekt und Angaben zum Bauträger, sofern vorhanden
  • Unterlagen zur Ge­bäu­de­ver­si­che­rung
  • vorhandene Gutachten oder Prüfberichte

Besteht noch eine laufende Finanzierung, können zusätzlich Dar­le­hens­un­ter­la­gen für die Ver­kaufs­ab­wick­lung erforderlich sein.

Gut zu wissen: In der Tei­lungs­er­klä­rung beziehungsweise Ge­mein­schafts­ord­nung kann festgelegt sein, dass für die Veräußerung die Zustimmung eines anderen Woh­nungs­ei­gen­tü­mers oder eines Dritten erforderlich ist.2 Wir prüfen für Sie frühzeitig, ob eine entsprechende Regelung für Ihre Pflegeimmobilie besteht.

Auch der Energieausweis sollte früh vorliegen. Bei einem Verkauf müssen Sie dem Kauf­in­ter­es­sen­ten einen vorhandenen Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Findet keine Besichtigung statt, gelten die Vorgaben des § 80 Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG).12

Unterlagen zu Be­trei­ber­ver­trag und Einnahmen

Für Kapitalanleger sind außerdem die Unterlagen wichtig, aus denen Einnahmen und Ver­trags­be­din­gun­gen hervorgehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Miet- oder Pachtvertrag mit dem Betreiber
  • relevante Ver­trags­nach­trä­ge
  • Nachweise über aktuelle Miet- oder Pachtzahlungen
  • Angaben zu Restlaufzeit und An­pas­sungs­re­ge­lun­gen
  • Vereinbarungen zu Rechten, Pflichten oder Kosten des Eigentümers
  • gegebenenfalls Vereinbarungen zu Belegungs- oder Vorrechten

Wir prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihre Einheit benötigt werden, und bereiten die Informationen professionell für Kauf­in­ter­es­sen­ten auf.

Diese Steuern und Kosten können beim Verkauf eines Pfle­ge­ap­par­te­ments entstehen

Je nach Ausgangslage mindern Steuern und weitere Kosten Ihren Verkaufserlös.

Zehnjahresfrist bei privaten Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fen

Gehört die Pflegeimmobilie zu Ihrem Privatvermögen, kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung als privates Ver­äu­ße­rungs­ge­schäft nach § 23 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) steuerpflichtig sein. Die dabei mögliche Einkommensteuer auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn wird um­gangs­sprach­lich häufig als Spe­ku­la­ti­ons­steu­er bezeichnet. Die Vorschrift nennt ausdrücklich auch Ei­gen­tums­woh­nun­gen und im Teileigentum stehende Räume.13

Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist jedoch nicht automatisch jeder Verkauf steuerfrei. Entscheidend sind die steuerliche Zuordnung und Ihre individuelle Situation. Gehört die Immobilie beispielsweise zum Be­triebs­ver­mö­gen, gelten andere Regeln.

Lassen Sie die steuerlichen Folgen im Zweifel vor dem Verkauf durch einen Steuerberater prüfen. Mehr zum Thema Steuern erfahren Sie auch in unserem Ratgeber Steuern beim Hausverkauf.

Weitere Kosten beim Pfle­ge­im­mo­bi­li­en-Verkauf

Neben möglichen Steuern sollten Sie folgende Kosten in Ihre Kalkulation einbeziehen:

  • Maklerprovision und gegebenenfalls Kosten für ein Wertgutachten (falls Sie uns nicht exklusiv für 1 Jahr mit dem Verkauf Ihres Pfle­ge­ap­par­te­ments beauftragen)
  • Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Löschung einer eingetragenen Grundschuld
  • anteilige Kosten, falls das Gesamtgebäude einen neuen Energieausweis benötigt
  • gegebenenfalls Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung bei vorzeitiger Ablösung einer Finanzierung
  • Notarkosten und Grundbuchkosten, soweit sie den Verkäufer betreffen, insbesondere für die Löschung bestehender Belastungen wie einer Grundschuld

Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens mit gebundenem Sollzinssatz kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung verlangen.3

Gut zu wissen: Der Energieausweis wird bei Pfle­ge­im­mo­bi­li­en grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt und gilt für zehn Jahre. Klären Sie frühzeitig mit der Hausverwaltung, ob ein gültiges Exemplar vorliegt. Bei einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft tragen die Eigentümer die Kosten dafür grundsätzlich gemeinsam nach dem geltenden Ver­tei­lungs­schlüs­sel.2 12

Welche Maklerprovision für Ihren Auftrag anfällt, hängt unter anderem von Art und Lage der Immobilie ab. Wir besprechen die Kosten unserer Vermittlung vor einer Auf­trags­er­tei­lung transparent mit Ihnen.

So läuft der Verkauf Ihrer Pflegeimmobilie mit uns ab

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zum Ver­kaufs­ab­schluss:

  1. Ausgangslage klären: Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir die Besonderheiten Ihrer Pflegeimmobilie, Ihre Verkaufsziele und den gewünschten Zeitrahmen für den Verkauf.
  2. Unterlagen und Wert prüfen: Wir sichten die nötigen Objekt- und Vertragsdaten und leiten daraus einen realistischen Angebotspreis ab. Wenn nötig, greifen wir zudem auf die Be­wer­tungs­kom­pe­tenz unserer zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen im Haus zurück.
  3. Verkauf vorbereiten: Wir erstellen die Ver­kaufs­un­ter­la­gen und bereiten die Informationen zur Einheit, Be­trei­ber­ver­trag und Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft professionell für Interessenten auf.
  4. Kapitalanleger am Zweitmarkt ansprechen: Wir finden für Sie passende Käufer in unserer Kundenkartei. Je nach Objekt, Käuferkreis und Verkaufsziel vermarkten wir Ihre Pflegeimmobilie auch diskret Off-Market.
  5. Verhandlungen und Abschluss begleiten: Wir koordinieren die Kommunikation mit Interessenten und begleiten die Verhandlungen sowie den Prozess bis zum Notartermin. Während des gesamten Verkaufs haben Sie einen festen Ansprechpartner.

Checkliste: Pflegeimmobilie verkaufen

Beim Verkauf einer Pflegeimmobilie müssen mehrere Faktoren zusammenspielen. Mit unserer Checkliste behalten Sie Be­trei­ber­ver­trag, Restlaufzeit, Ver­kaufs­un­ter­la­gen, Wertermittlung und die Vorbereitung des Verkaufs im Blick.

Fazit: Pflegeimmobilie zum realistischen Preis verkaufen

Der erfolgreiche Wiederverkauf einer Pflegeimmobilie beginnt mit drei Fragen: Was ist die Einheit heute wert, welche Ver­trags­be­din­gun­gen übernimmt der Käufer und welche Anleger kommen dafür infrage? Wir prüfen diese Punkte, entwickeln eine passende Ver­kaufs­stra­te­gie und begleiten Sie von der kostenlosen Erstberatung über die Bewertung bis zum Notartermin.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.
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André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Häufige Fragen zum Verkauf einer Pflegeimmobilie

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen von Eigentümern, die eine Pflegeimmobilie verkaufen möchten.

Wann lohnt sich der Verkauf meiner Pflegeimmobilie?

Einen pauschal besten Zeitpunkt gibt es nicht, denn sowohl der aktuelle Marktwert als auch laufende Einnahmen, die verbleibende Ver­trags­lauf­zeit, mögliche In­stand­hal­tun­gen, eine bestehende Finanzierung sowie steuerliche Folgen spielen eine Rolle. Gerade bei älteren Anlagen kann es sinnvoll sein, die aktuelle Verkaufschance früh zu prüfen, statt allein auf einen späteren höheren Preis zu hoffen.1 Wir prüfen die aktuelle Markt- und Vertragslage Ihrer Pflegeimmobilie, bevor wir eine Ver­kaufs­stra­te­gie entwickeln.

Kann ich meine Pflegeimmobilie jederzeit verkaufen?

Grundsätzlich können Sie eine Pflegeimmobilie auch während eines laufenden Miet- oder Pachtvertrags verkaufen. Vor dem Verkauf sollten jedoch der Be­trei­ber­ver­trag, mögliche Ver­äu­ße­rungs­be­schrän­kun­gen der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, eine bestehende Finanzierung und steuerliche Folgen geprüft werden. Welche Regelungen im Einzelfall greifen, hängt von Ihren Verträgen und der Eigentumsform ab.2 3

Wie finde ich einen Käufer für meine Pflegeimmobilie?

Pfle­ge­ap­par­te­ments richten sich beim Wiederverkauf vor allem an Kapitalanleger. Für die Käuferansprache sollten Sie aus diesem Grund nicht nur Lage und Größe, sondern auch Ertrag, Restlaufzeit des Be­trei­ber­ver­trags, Ei­gen­tü­mer­kos­ten und Informationen zur Gesamtanlage aufbereiten. Wir greifen auf unsere Kundenkartei zurück und beziehen je nach Objekt und Verkaufsziel auch eine diskrete Off-Market-Vermarktung ein.

Kann ich mein Pfle­ge­ap­par­te­ment an Selbstnutzer verkaufen?

Die Investition in einer Pflegeimmobilie bleibt üblicherweise Kapitalanlegern vorbehalten. Der Verkauf an Selbstnutzer ist bei dieser Anlageklasse üblicherweise nicht vorgesehen.

Was ist meine Pflegeimmobilie wert?

Der aktuelle Wert entspricht nicht automatisch Ihrem damaligen Kaufpreis. Relevant sind unter anderem Miet- oder Pachteinnahmen, Ver­trags­be­din­gun­gen, Betreiber, Standort, Zustand, Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und Marktsituation.

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich meine Pflegeimmobilie verkaufen möchte?

Wichtige Unterlagen sind je nach Einheit beispielsweise Grundbuchauszug, Tei­lungs­er­klä­rung, Aufteilungsplan, Grundriss, Energieausweis sowie Unterlagen der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft. Bei Pfle­ge­im­mo­bi­li­en kommen der Miet- oder Pachtvertrag mit dem Betreiber, Ver­trags­nach­trä­ge und Nachweise über aktuelle Zahlungen hinzu. Wir prüfen mit Ihnen, welche Dokumente für Ihre Einheit erforderlich sind.

Muss ich beim Verkauf meiner Pflegeimmobilie Steuern zahlen?

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei Immobilien im Privatvermögen kann ein Ver­äu­ße­rungs­ge­winn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Ob tatsächlich Steuern entstehen, sollten Sie im Einzelfall steuerlich prüfen lassen.

Welche Kosten können beim Verkauf meiner Pflegeimmobilie entstehen?

Je nach Ausgangslage können beispielsweise Maklerprovision, Kosten für fehlende Unterlagen, die Löschung einer Grundschuld oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer bestehenden Finanzierung entstehen. Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, kann unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung anfallen.3

Brauche ich eine Zustimmung, um meine Pflegeimmobilie zu verkaufen?

Das hängt von den Regelungen Ihrer Einheit ab. Nach § 12 Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz kann vereinbart sein, dass ein anderer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer oder ein Dritter dem Verkauf zustimmen muss.² Besteht eine solche Ver­äu­ße­rungs­be­schrän­kung, ist sie ausdrücklich im Grundbuch einzutragen. Wir prüfen deshalb Grundbuch und Tei­lungs­er­klä­rung bereits bei der Ver­kaufs­vor­be­rei­tung.

Quellen

1 Stiftung Warentest: „Pfle­ge­apart­ments als Geldanlage: Wie riskant ist der Kauf einer Pflegeimmobilie?“, veröffentlicht am 10.02.2020. https://www.test.de/Pfle­ge­apart­ments-als-Geldanlage-Wie-riskant-ist-der-Kauf-einer-Pflegeimmobilie-5562373-0/ (Abruf: 18.08.2026)

2 Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Justiz / Bundesamt für Justiz: insbesondere §§ 1, 7, 12, 16 und 28. https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/index.html (Abruf: 19.08.2026)

3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): insbesondere §§ 502, 566, 578 und 581. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ (Abruf: 19.08.2026)

4 Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV): insbesondere §§ 2, 5–8 und 46 sowie die Vorschriften zu den Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren. https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/ (Abruf: 20.08.2026)

5 Un­ter­neh­mens­re­gis­ter: Suche nach Jah­res­ab­schlüs­sen und weiteren Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen sowie Un­ter­neh­mens­be­rich­ten. https://www.un­ter­neh­mens­re­gis­ter.de/de/so-gehts/suche (Abruf: 18.08.2026)

6 Pflegemarkt.com: „Neugründungen in der Pflege 2025 – Ihr Überblick über neu gegründete Pflegedienste, Pflegeheime und Tagespflegen“, veröffentlicht am 24.02.2025, aktualisiert 2026. https://www.pflegemarkt.com/news/anzahl-statistik-neugruendungen-pflege-2025/ (Abruf: 24.08.2026)

7 Pflegemarkt.com: „Schließungen in der Pflege 2025 – Ihr Überblick über geschlossene und insolvente Pflegedienste, Pflegeheime und Tagespflegen“, veröffentlicht am 24.02.2025, aktualisiert 2026. https://www.pflegemarkt.com/news/anzahl-statistik-schliessungen-insolvenzen-pflege-2025/ (Abruf: 24.08.2026)

8 Lan­des­haupt­stadt München, Sozialreferat: „15. Marktbericht Pflege des Sozialreferats – Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung“, Datenstand 15.12.2024, veröffentlicht 2025. https://stadt.muenchen.de/infos/marktbericht-pflege.html (Abruf: 24.08.2026)

9 Stadt Bielefeld: „Verbindliche Bedarfsplanung für die stationären und teilstationären Pflegeplätze 2025 bis 2027“, insbesondere Kapitel 5 „Vollstationäre Versorgung in Bielefeld“ und Tabelle 6 zum rechnerischen Bedarf. https://www.bielefeld.de/sites/default/files/datei/2025/Pfle­ge­be­darfs­pla­nung-2025-2027.pdf (Abruf: 24.08.2026)

10 Pflegemarkt.com: Die Pflegestatistik 2025 – Analyse der Altenpflege in Deutschland, https://www.pflegemarkt.com/fachartikel/die-pflegestatistik-2025-analyse-der-altenpflege-in-deutschland/#Vollstationaere_Altenpflege (Abruf: 25.08.2026)

11 Statistisches Bundesamt (Destatis): GENESIS-Online, „Pflegeheime, Verfügbare Plätze, Pfle­ge­be­dürf­ti­ge: Deutschland, Stichtag, Art der Pflegeleistung“, Tabelle 22412-0001, https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/22412/table/22412-0001 (Abruf: 25.08.2026)

12 Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz – GModG: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden, insbesondere §§ 79 und 80. https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GModG.pdf (Abruf: 20.08.2026)

13 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG): § 23 Private Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html (Abruf: 19.08.2026)

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