Möchten Sie Ihre Praxis verkaufen, soll der Verkauf nicht nur gewinnbringend sein: Bis zu 45.000 Euro Ihres Verkaufsgewinns können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.¹ Der Praxisverkauf sollte außerdem möglichst reibungslos verlaufen. Damit das klappt, ist vor allem die frühzeitige Planung entscheidend. Von unseren Maklern mit Sachverstand erfahren Sie, wie Sie den Verkauf Ihrer Praxis angehen, was Sie beachten müssen und wie Sie teure Fehler vermeiden.

Wissen, das verkauft. Unsere Makler kennen den Praxismarkt genau und begleiten Sie von der Erstellung der Unterlagen bis zur Ver­trags­un­ter­zeich­nung durch den gesamten Verkaufsprozess.

Katharina Heid im Gespräch mit einem Mann im weißen Kittel in einer Praxis.
Katharina Heid beim Verkauf einer Praxis.
Das Wichtigste in Kürze
  • Für den Verkauf einer Praxis sollten Sie frühzeitig mit der Planung beginnen: Je nach Branche kann es bis zu fünf Jahre dauern, bis alles abgewickelt ist.
  • Die Grundlage für den Preis und einen möglichst hohen Gewinn ist die korrekte Ermittlung des Praxiswerts. Dieser setzt sich aus materiellen und ideellen Werten zusammen. 
  • Geeignete Käufer finden Sie vielleicht schon in Ihrem Umfeld. Allerdings kann die Suche viel Zeit und Nerven kosten. Professionelle Unterstützung durch unsere Makler mit Sachverstand erspart Ihnen viel Stress.
  • Bedenken Sie frühzeitig rechtliche und steuerliche Aspekte. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerbüro und einem Anwalt für Medizin- und Vertragsrecht beraten, wie Sie Ihre Praxis am sichersten verkaufen.
  • Die Übergabe gelingt, wenn sie sorgfältig vorbereitet wird: Ordnen Sie die wichtigsten wirt­schaft­li­chen Unterlagen und bereiten Sie Mitarbeiter und Patienten auf den Wechsel vor.
Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Den richtigen Zeitpunkt für den Praxisverkauf wählen

Für einen Praxisverkauf gibt es verschiedene Gründe. Vielleicht steht der Ruhestand oder ein Umzug bevor. Aber auch die Aufgabe der Selbst­stän­dig­keit zu Gunsten einer Anstellung oder ein Jobwechsel können Gründe für Ärzte, Zahnärzte, Podologen, Ergo- und Phy­sio­the­ra­peu­ten sein, die eigenen Praxisräume aufzugeben.

Mehr zu den Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtung erfahren Sie auf unseren Seiten zu

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Praxis zu verkaufen, sollten Sie vor allem eines wissen: Fangen Sie am besten früh mit der Vorbereitung und der Suche nach einem Nachfolger an. Gerade wenn Sie auf dem Land leben und praktizieren, kann es schwierig sein, in kurzer Zeit einen Käufer für die Praxis zu finden.

Abgesehen vom richtigen Startzeitpunkt gibt es weitere Faktoren, die den Verkaufserfolg maßgeblich beeinflussen. Die Vollständigkeit und die richtige Vorbereitung aller wichtigen Unterlagen sind dabei besonders wichtig. Auch die korrekte Wertermittlung und die Preisbestimmung sind essenzielle Faktoren auf dem Weg zum erfolgreichen Praxisverkauf.

Wir unterstützen Sie gerne im gesamten Verkaufsprozess.

Ablauf: 7 Schritte zum Verkauf einer Praxis

Die Übergabe ist der letzte Schritt eines Praxisverkaufs. Los geht es schon deutlich früher. Planen Sie die einzelnen Schritte rechtzeitig, um Ihre Praxis sicher in gute Hände abgeben zu können.

1. Verkauf der Praxis frühzeitig planen

Je nach Fachrichtung und Standort variiert der zeitliche Rahmen für einen Praxisverkauf erheblich. Bei Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen dauert der Gesamtprozess von der Nachfolgersuche bis zur Übergabe meist 6 bis 12 Monate.² Bei Hausarztpraxen empfiehlt sich in Ballungsräumen ein Vorlauf von 2 bis 3 Jahren, auf dem Land dagegen von rund 5 Jahren, da sich dort schwerer ein Nachfolger findet.³ Für Zahnarztpraxen sollte die Vorbereitung mindestens 4 Jahre vor dem geplanten Abgabetermin beginnen; ab dem Zeitpunkt, an dem ein Nachfolger gefunden ist, kommen noch einmal 6 bis 9 Monate Übergabezeit hinzu.⁴ Bei weiteren Facharztpraxen wird häufig ein Vorlauf von 3 bis 5 Jahren empfohlen.⁵

Auch die Lage ist hier entscheidend: Ist Ihre Praxis eher ländlich gelegen, ist es sinnvoller, früh mit der Suche nach einem Nachfolger zu beginnen.

2. Rah­men­be­din­gun­gen prüfen

Je nach Praxisart gelten un­ter­schied­li­che rechtliche Voraussetzungen für den Verkauf. Dazu gehören beispielsweise Zulassungen, bestehende Verträge oder regionale Vorgaben für die Praxisnachfolge. Klären Sie frühzeitig, welche Anforderungen in Ihrem Fall erfüllt werden müssen.

3. Praxis professionell bewerten lassen

Die Bewertung Ihrer Praxis ist die Grundlage für die Festlegung des Kaufpreises. Ziehen Sie deshalb Experten zu Rate und lassen Sie den Wert professionell ermitteln. Eine fundierte Praxisbewertung schafft außerdem Transparenz für Ihre Interessenten und erhöht die Chance, dass Sie einen angemessenen Gewinn erzielen.

Profitieren Sie von unserer Expertise: Unsere Makler mit Sachverstand wissen genau, worauf es beim Praxisverkauf ankommt, und unterstützen Sie von der Zu­sam­men­stel­lung der Unterlagen bis zum Ver­kaufs­ab­schluss.

4. Steuerliche und rechtliche Beratung einholen

Der Verkauf soll rechtssicher ablaufen und sich für Sie bezahlt machen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Ihre Steuerberatung und einen Anwalt einzubeziehen, der auf Medizin- oder Vertragsrecht spezialisiert ist. Das ist spätestens beim Aufsetzen des Vertrages ohnehin nötig. Haben Sie keine falsche Scheu, sich auch früher beraten zu lassen, wenn Sie planen, Ihre Praxis zu verkaufen.

5. Verträge und Verpflichtungen prüfen

Prüfen Sie bestehende Miet-, Leasing-, Wartungs- oder Fi­nan­zie­rungs­ver­trä­ge sowie weitere Verpflichtungen. In der Regel müssen Ihre Vertragspartner zustimmen, damit Sie Verträge auf den Käufer übertragen können. Es kann im Zuge dessen auch vorkommen, dass Partner nicht zustimmen. In diesem Fall müssen Sie die Vereinbarungen ordentlich kündigen und den künftigen Käufer informieren, damit er gegebenenfalls neue Verträge schließen kann.

6. Käufer finden und Kaufvertrag abschließen

Suchen Sie einen geeigneten Käufer und schließen Sie einen Kaufvertrag über die Praxis ab. Je nach Praxisart können anschließend weitere formale Schritte erforderlich sein, beispielsweise im Zusammenhang mit Zulassungen oder der Praxisnachfolge.

7. Praxis verkaufen und anschließend erfolgreich übergeben

Bereiten Sie die Übergabe sorgfältig vor. Dazu gehören unter anderem die Übernahme von Mitarbeitenden, die da­ten­schutz­kon­for­me Übergabe von Patienten- oder Be­hand­lungs­un­ter­la­gen und die Abstimmung mit Ver­trags­part­nern. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Patienten über den Inhaberwechsel zu informieren.

Praxis verkaufen: Das macht den Wert aus

Wenn Sie sich die ersten Gedanken darüber machen, Ihre Praxis zu verkaufen, fragen Sie sich sicher auch, was diese wert ist. Die korrekte Ermittlung des Wertes erfolgt üblicherweise mit dem modifizierten Er­trags­wert­ver­fah­ren. Dabei werden ideelle und materielle Faktoren der Praxis zu einem Wert verrechnet.

Diese Faktoren beeinflussen den Wert Ihrer Praxis

Im Grunde genommen gibt es zwei Dinge, die Ihre Praxis und damit den Wert ausmachen: Materielle Dinge, die einen echten berechenbaren Geldwert haben und ideelle Dinge, an denen kein Preisschild hängt, die aber dennoch wichtig für die wirtschaftliche Betrachtung der Praxis sind.

Materielle Werte Ihrer Praxis sind:

  • Praxisgröße und -aufteilung
  • Einrichtung
  • Medizinische Geräte
  • Bar­rie­re­frei­heit
  • Mieten bzw. bestehende Mietverträge
  • Anbindung ans Verkehrsnetz und Park­mög­lich­kei­ten

Zu den ideellen Werten Ihrer Praxis gehören:

  • Lage der Praxis
  • Ruf und Be­kannt­heits­grad
  • Zusammensetzung des Pa­ti­en­ten­stam­mes
  • Mitarbeiter und ihre Qualifikationen
  • Leis­tungs­spek­trum der Praxis
  • Umfeld der Praxis (z. B. weitere Ärzte oder Apotheken)
  • Wett­be­werbs­si­tua­ti­on am Standort

Unsere zertifizierte Sachverständige und Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid nimmt die Lage der Immobilie im Video unter die Lupe:

Praxiswert: Unterschiede einzelner Bereiche

Wie viel Ihre Praxis wert ist, hängt vor allem davon ab, in welchem Bereich Sie tätig sind. Während Arztpraxen häufig mit teuren Geräten ausgestattet sind, liegt der Wert von Zahnarztpraxen unter anderem in einem eigenen Labor. Ergotherapie- und Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen profitieren hingegen von Größe, Lage und Qualifikation der Therapeuten. Diese Punkte sind in den einzelnen Bereichen wichtig:

Arztpraxis

Bei Arztpraxen spielen vor allem der Patientenstamm, die Fachrichtung, die Kassenzulassung, die Lage sowie das Leis­tungs­spek­trum eine wichtige Rolle. Je nach Spezialisierung können auch vorhandene medizinische Geräte den Praxiswert deutlich beeinflussen.

Zahnarztpraxis

Bei Zahnarztpraxen hat die materielle Ausstattung einen besonders hohen Stellenwert. Moderne Be­hand­lungs­ein­hei­ten, Röntgengeräte oder digitale Technologien fließen häufig stärker in die Bewertung ein als bei anderen Praxisarten. Zusätzlich kann ein eigenes Labor oder die Nähe zu einem Dentallabor oder Kie­fer­or­tho­pä­den den Wert der Praxis steigern. Gleichzeitig sind ein etablierter Patientenstamm und eine gute Reputation auch hier entscheidend für den ideellen Wert.

Er­go­the­ra­pie­pra­xis

Bei Er­go­the­ra­pie­pra­xen steht meist weniger die technische Ausstattung als vielmehr der Patientenstamm, ein eingespieltes Therapeutenteam, die Kassenzulassung sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Einrichtungen im Vordergrund. Auch die Lage und eine gute Erreichbarkeit können den Praxiswert positiv beeinflussen.

Phy­sio­the­ra­pie­pra­xis

Bei Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen wirken sich sowohl die Ausstattung als auch die Größe der Praxis auf den Wert aus. Verfügt die Praxis über einen Trai­nings­be­reich oder hochwertige Therapiegeräte, erhöht dies häufig den materiellen Wert. Dazu kommen als Werttreiber auch ein fester Patientenstamm und Verträge mit Ärzten und Kliniken. In puncto Lage ist auch die Erreichbarkeit verschiedener Einrichtungen interessant, die häufig phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Maßnahmen in Anspruch nehmen – etwa Pflegeheime. Planen Sie selbst den Verkauf eines Pflegeheims, unterstützen wir Sie ebenso gerne.

Werttreiber im Vergleich

Auf einen Blick: Diese Faktoren wiegen je nach Praxisart besonders schwer.

Praxis­art Wich­tige ma­teri­elle Wert­treiber Wich­tige ide­elle Wert­treiber
Arzt­praxis medizinische Geräte, Pra­xis­ein­rich­tung Patientenstamm, Fachrichtung, Kassenzulassung, Lage, Ruf, Leis­tungs­spek­trum
Zahn­arzt­praxis Be­hand­lungs­ein­hei­ten, Röntgengeräte, digitale Technologien, eigenes Labor Patientenstamm, Reputation, Nähe zu Dentallabor
Er­go­the­ra­pie­pra­xis Ausstattung spielt untergeordnete Rolle Patientenstamm, Therapeutenteam, Kassenzulassung, Zusammenarbeit mit Ärzten
Phy­sio­the­ra­pie­pra­xis Trai­nings­be­reich, hochwertige Therapiegeräte, Praxisgröße Qualifikation der Therapeuten, Patientenstamm, Verträge mit Ärzten und Kliniken, Lage

Warum eine professionelle Bewertung vor dem Praxisverkauf sinnvoll ist

Während der materielle Wert oft klar beziffert werden kann, ist der ideelle Wert deutlich schwerer greifbar. Allein aus diesem Grund lohnt es sich, den Wert der Praxis von einem Makler mit Sachverstand beziehungsweise einem zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen ermitteln zu lassen. Dieser weiß genau, wie die entsprechenden Eigenschaften einzuordnen sind und berät Sie zudem hinsichtlich möglicher Investitionen, um den Wert der Praxis zu vergrößern. So holen Sie am Ende im Verkauf das Beste für sich heraus.

Diese Unterlagen brauchen Sie, wenn Sie Ihre Praxis verkaufen

Geschäftsführerin Katharina Heid

Wer seine Praxis verkauft, gibt oft ein Lebenswerk ab. Je früher die wichtigsten Unterlagen und die Wert­ein­schät­zung stehen, desto entspannter läuft am Ende die Suche nach dem passenden Nachfolger.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Die Grundlage für die Praxisbewertung sind die wichtigsten Unterlagen. Diese sollten Sie gründlich vorbereiten und den Experten zur Verfügung stellen, damit sich diese ein realistisches Bild von der Wirt­schaft­lich­keit machen können. Die folgenden Unterlagen gehören dazu:

  • Jah­res­ab­schlüs­se
  • Be­triebs­wirt­schaft­li­che Auswertung, kurz BWA
  • Patientenzahlen
  • Mietverträge
  • War­tungs­ver­trä­ge
  • Leasingverträge
  • Arbeitsverträge der Mitarbeiter
  • Unterlagen zu Geräten
  • Investitionen
  • Partnerverträge mit Kliniken und Einrichtungen

Wir stellen Ihnen eine Checkliste zum kostenlosen Download zur Verfügung. Damit Sie die benötigten Unterlagen für den Praxisverkauf abhaken können.

So finden Sie einen Käufer für Ihre Praxis

Die Suche nach einem geeigneten Käufer kann schwierig sein. Allerdings nur, wenn Sie nicht wissen, wo Sie suchen sollen. Es gibt keinen Königsweg, sondern verschiedene Wege, um einen passenden Nachfolger zu finden. 

Praxisbörsen und Online-Plattformen: Die Kas­sen­ärzt­li­chen und Zahnärztlichen Vereinigungen der Länder betreiben jeweils eigene Praxisbörsen, über die Sie Ihre Praxis auch anonym inserieren können. Zusätzlich listet das Deutsche Ärzteblatt in seiner Printausgabe und online entsprechende Anzeigen für Ärzte und Zahnärzte, die eine Praxis übernehmen oder abgeben möchten.

Berufliches Netzwerk: Sprechen Sie gezielt Mitarbeiter oder Kollegen an und informieren Sie sie, dass Sie einen Nachfolger suchen. Diese Variante ist besonders dann geeignet, wenn Sie einen Kandidaten direkt in der Praxis einarbeiten und zuerst als Unterstützung einsetzen möchten oder schon klare Vorstellungen haben. Das hat unter anderem den Vorteil, dass Ihre Mitarbeiter und Ihre Patienten bereits Kontakt knüpfen können. Damit gestaltet sich auch der Übergang deutlich einfacher.

Professionelle Vermittler: Eine Praxis zu verkaufen ist mit viel Aufwand verbunden und gerade die Suche nach einem Kandidaten kostet Zeit und Nerven. Es ist daher empfehlenswert, die Suche nach passenden Kandidaten einem Makler mit Sachverstand zu überlassen.

Gut zu wissen: Interessenten achten vor allem auf vollständige Unterlagen und Transparenz. Für sie ist es wichtig zu wissen, ob die Praxis wirtschaftlich weitergeführt werden kann. Mit den richtigen Informationen und Einschätzungen von erfahrenen Sach­ver­stän­di­gen schaffen Sie eine gute Basis für die Gespräche.

Wir unterstützen Sie gerne beim Praxisverkauf. Unsere Praxismakler wissen, worauf es bei der Vorbereitung ankommt und finden für Sie geeignete Käufer.

Praxis verkaufen: Rechtliche und steuerliche Aspekte

Der Verkauf einer Arztpraxis, einer Praxis für Zahnmedizin, Ergotherapie oder Physiotherapie ist ein Vorgang, der rechtlich und steuerlich einwandfrei abgewickelt werden sollte. Der rechtliche Aspekt kann kompliziert sein – muss er aber nicht, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Kaufvertrag und wichtige Ver­trags­be­stand­tei­le

Im Kaufvertrag müssen verschiedene Aspekte aufgeführt werden. Die folgenden Inhalte müssen vorhanden sein.

  • Verkaufte Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de: Pra­xis­ein­rich­tung oder Diagnosegeräte zählen hierzu. Sie müssen ausreichend beschrieben sein. Häufig wird eine Liste der entsprechenden Gegenstände als Anhang dem Vertrag beigefügt.
  • Patientenkartei: Hier wird geregelt, wie Sie die Daten, unter Be­rück­sich­ti­gung der Schweigepflicht und des Datenschutzes, übergeben.
  • Übertragung von Verträgen: Falls nötig, muss der Vertrag regeln, wie Wartungs- und Leasingverträge oder ein Pra­xis­miet­ver­trag übergeben werden. Beachten Sie, dass Vertragspartner zustimmen müssen.
  • Übernahme von Mitarbeitern: Grundsätzlich ist die Übernahme von Mitarbeitern für den Käufer einer Praxis Pflicht. Das regelt § 613a BGB.⁶ Sie müssen Ihre Mitarbeiter darüber schriftlich informieren, damit diese gegebenenfalls widersprechen können. In diesem Fall müssen Sie das Ar­beits­ver­hält­nis ordentlich beenden.
  • Ver­bind­lich­kei­ten: Gibt es bestehende Ver­bind­lich­kei­ten, wie Kredite, muss die Übernahme dieser durch den Käufer im Vertrag vereinbart werden. Gläubiger müssen der Übernahme zustimmen.
  • Kaufpreis: Treffen Sie eine Vereinbarung über den Kaufpreis und die Zahlungsfrist. Klären Sie auch Rechtsfolgen, die eintreten, sollte der Käufer nicht zahlen. Üblich ist zum Beispiel eine Regelung, nach der bei Zahlungsverzug Verzugszinsen anfallen oder Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, wenn der Kaufpreis nicht innerhalb einer vereinbarten Frist vollständig beglichen wird.
  • Haftung und Gewährleistung: Es ist in Ihrem Interesse, dass Sie nach dem Verkauf nicht mehr für Mängel an der Praxis haften. In diesem Fall sind Haf­tungs­höchst­gren­zen und Haf­tungs­be­schrän­kun­gen angeraten. Sie sollten außerdem mit Ihrem Anwalt besprechen, wie der Vertrag gestaltet werden muss, damit eine Rückabwicklung im besten Fall ausgeschlossen ist.

Über­ga­be­pro­to­koll nutzen: Halten Sie den Zustand der Praxis, die übergebenen Unterlagen und Schlüssel in einem möglichst detaillierten Über­ga­be­pro­to­koll fest. Unsere Makler führen dieses Protokoll auf Wunsch gerne für Sie und unterzeichnen es als Zeugen mit.

Es kann weitere Punkte geben, die in Ihrem Fall wichtig sind. Deshalb sollten Sie den Vertrag zusammen mit einem Experten für Medizin- und Vertragsrecht aufsetzen.

Zulassungen

Beachten Sie, dass besonders die Kassenzulassung eine Hürde auf dem Weg zum Verkauf sein kann. Haben Sie bisher Patienten der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­run­gen behandelt, ist es häufig erforderlich, dass auch Ihr Nachfolger dies tut. Informieren Sie sich, wie die Versorgungslage in Ihrer Region ist und ob ein potenzieller Käufer eine Kassenzulassung benötigt. Ist das der Fall, bestimmt der Zu­las­sungs­aus­schuss darüber, wer die Praxis übernimmt.⁷

Gut zu wissen: Ihre Zulassung selbst können Sie nicht verkaufen. Sie darf auch nicht Gegenstand des Kaufvertrages sein.

Steuerliche Auswirkungen des Praxisverkaufs

Die gute Nachricht zuerst: Sie müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie Ihre Praxis verkaufen.⁸ Das vereinfacht den Verkaufsprozess. Allerdings fällt Einkommensteuer an. Auch hier gibt es aber gute Nachrichten, denn die Steuer für den Verkauf einer Praxis ist deutlich niedriger als die Steuern, die Sie für den Gewinn aus dem laufenden Betrieb gezahlt haben. Außerdem gibt es einen Freibetrag, der bis zu 45.000 Euro betragen kann. Das ist allerdings nur der Fall, wenn:

  • Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs über 55 Jahre alt oder dauerhaft berufsunfähig sind,
  • die gesamte Praxis beziehungsweise Ihre gesamte Pra­xis­be­tei­li­gung zum Verkauf steht und
  • der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn nicht höher als 136.000 Euro ist.

Liegt der Gewinn über 136.000 Euro, wird der Freibetrag gekürzt. Ab 181.000 Euro Gewinn gibt es überhaupt keinen Freibetrag mehr.¹

Nach dem Verkauf: So geht es mit der Praxis weiter

Ist der Verkauf abgewickelt, beginnt eine spannende Phase. Die Übergabe der Praxis will gut organisiert sein, denn Sie übergeben nicht nur die Schlüssel für die Räume, sondern auch Mitarbeiter und Strukturen. Planen Sie genug Zeit für diese Übergangsphase ein. In dieser geben Sie Ihrem Nachfolger alle Informationen, die er braucht, um die Praxis erfolgreich weiterzuführen.

Mitarbeiter und Patienten informieren

Dazu gehört auch, dass Sie Ihre Mitarbeiter informieren. Diese müssen möglichst früh über den Verkauf der Praxis Bescheid wissen. Rein rechtlich gilt: Wird die ganze Praxis verkauft, gehören die Mitarbeiter dazu. Ihre Arbeitsverträge gehen also automatisch auf Ihren Nachfolger über. Allerdings dürfen Ihre Angestellten dem widersprechen, etwa weil sie nicht für den neuen Praxisinhaber arbeiten möchten.

Auch Ihre Patienten sollten rechtzeitig wissen, dass Sie sie nicht länger behandeln und wer der Nachfolger wird. Wichtig ist dabei: Sie übergeben Ihrem Nachfolger auch die Patientenkartei. Allerdings darf er die Patientenakten nicht einfach einsehen. Ihre Patienten müssen dem zustimmen.

Tun sie das nicht, müssen die Akten in einem sogenannten Zwei-Schrank-System verwahrt werden. In einem Schrank befinden sich die einsehbaren Akten, in einem zweiten Schrank die Daten der Patienten, die der Einsicht nicht zugestimmt haben.⁹ Dieses System kann natürlich bestenfalls digital abgebildet werden.

Erfolgreicher Übergang für alle Beteiligten

Damit die Übergabe erfolgreich verläuft, sollten Ihre Unterlagen und Systeme vorbereitet sein. Kümmern Sie sich vor allem darum, dass Ihr Nachfolger Zugang zu allen nötigen Strukturen und Programmen bekommt.

Planen Sie für die Übergabe aller Strukturen außerdem genug Zeit ein. Im besten Fall können Sie die Praxis für einige Tage schließen, um Ihrem Nachfolger Systeme und Abläufe zu erklären. Anschließend sollten Sie die Übergabe auch im laufenden Betrieb noch einige Wochen oder gegebenenfalls auch Monate begleiten. Das gilt vor allem, wenn Sie die Praxis an jemanden verkaufen, der bisher noch nicht mit Ihrem Team gearbeitet hat und die Systeme nicht kennt.

4 typische Fehler beim Praxisverkauf und wie Sie diese vermeiden

Es gibt einige Fehler, die den Verkauf Ihrer Praxis erschweren und Ihren Gewinn schmälern können. Damit Sie diese vermeiden, erfahren Sie bei uns, was wichtig ist:

Fehler 1: Zu spät mit der Planung beginnen

Wer zu spät mit der Suche nach einem Nachfolger startet, wird sich deutlich länger mit dem Thema beschäftigen als erwartet. Der Praxisverkauf kann eine Weile dauern. Das liegt nicht nur daran, dass viele Themen zu klären sind. Wer sein Lebenswerk aufgibt, möchte auch einen passenden Nachfolger finden, vertrauensvolle Hände, in die er seine Praxis und seine Patienten gern abgibt. Je kürzer der zeitliche Rahmen, desto höher ist auch der Druck und am Ende finden Sie vielleicht nicht den Käufer, den Sie sich wünschen oder müssen Ihre Praxis (gerade im ländlichen Raum) aufgrund zu geringer Nachfrage zu günstig verkaufen.

Fehler 2: Den Praxiswert falsch einschätzen

Der Praxiswert bestimmt den Preis. Wer hier falsch rechnet und den Wert zu hoch oder zu niedrig ansetzt, schneidet sich auf mehreren Ebenen ins eigene Fleisch. Ist der angenommene Wert und damit der Preis im Inserat zu hoch, wird es schwer, einen Käufer zu finden. Ist er zu niedrig, erzielen Sie nicht den Gewinn, den Sie erreichen könnten. Beides möchten Sie vermeiden. Aus diesem Grund ist eine professionelle Bewertung durch Sachverständige besonders wichtig. Bei Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler finden Sie entsprechende Be­wer­tungs­kom­pe­tenz im Haus.

Fehler 3: Unvollständige Unterlagen

Sie müssen für den Verkauf eine Vielzahl von Unterlagen vorbereiten und schon im Prozess verschiedenen Parteien zur Verfügung stellen. Sind die Unterlagen unvollständig, zieht das den gesamten Verkauf in die Länge. Außerdem möchten Sie, dass sich potenzielle Käufer ein möglichst umfassendes und korrektes Bild machen können. Stellen Sie Ihnen dafür am besten alle wichtigen Daten zur Verfügung.

Fehler 4: Fachliche Beratung unterschätzen

Wertermittlung, Ver­trags­for­mu­lie­rung und Angabe in der Steuererklärung gehören zu jedem Praxisverkauf dazu. An diesen Stellen kann es vor allem dann zu Fehlern kommen, wenn Experten erst zu spät oder gar nicht einbezogen werden. Damit rechtlich wie steuerlich alles korrekt ist und Sie den besten Preis für Ihre Praxis erzielen, sollten Sie so früh wie möglich die richtige Expertise ins Boot holen. Sprechen Sie zeitnah mit einem Anwalt für Medizinrecht, Ihrem Steuerberater und lassen Sie Sachverständige den Wert Ihrer Praxis ermitteln. Letzteres passiert automatisch, wenn Sie unsere Makler mit Sachverstand exklusiv für mindestens ein Jahr mit dem Verkauf Ihrer Praxis beauftragen.

Sie wollen alle diese Fehler vermeiden? Unsere Makler mit Sachverstand wissen, was Sie beachten müssen und unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihrer Praxis.

Fazit: Nehmen Sie sich Zeit, wenn Sie Ihre Praxis verkaufen

Ohne Frage ist Zeit der wichtigste Faktor beim Verkauf der eigenen Praxis. Planen Sie frühzeitig, damit Sie alle Schritte ausgiebig vorbereiten und gezielt nach einem passenden Nachfolger suchen können. Beziehen Sie frühzeitig Experten ein, die Ihnen helfen, den Wert Ihrer Praxis zu ermitteln und Sie beim Verkauf unterstützen.

André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Häufig gestellte Fragen zum Praxisverkauf

Wer seine Praxis verkauft, hat viele Fragen. Einige davon bekommen wir oft zu hören und beantworten Sie bereits im Vorfeld.

Wie lange dauert es, eine Praxis zu verkaufen?

Der Verkaufsprozess kann je nach Fachbereich und Ort zwischen zwölf Monaten und fünf Jahren dauern und sollte deshalb schon frühzeitig vorbereitet werden. Während Er­go­the­ra­pie­pra­xen meistens schneller verkauft werden, sollten Ärzte in der Stadt mit drei Jahren rechnen, Landärzte mit fünf Jahren, und schon früh einen passenden Nachfolger suchen.

Wie wird der Wert einer Praxis berechnet?

Der Wert der Praxis setzt sich aus dem materiellen und dem ideellen Wert zusammen. Zum materiellen Wert gehören die Räumlichkeiten selbst, aber auch die Pra­xis­ein­rich­tung und die Diagnosegeräte. Der ideelle Wert setzt sich unter anderem aus der Lage, der Patientenkartei und dem Ruf zusammen. Welchen Wert diese beiden Dinge gemeinsam ergeben, ermitteln Sachverständige mit dem modifizierten Er­trags­wert­ver­fah­ren.

Muss ich meine Praxis vor dem Ruhestand verkaufen?

Nein, Sie müssen Ihre Praxis nicht vor Ihrem Ruhestand verkaufen. Sie können den Verkauf auch später regeln und die Praxis vorher schließen. Allerdings müssen Sie in der Zwischenzeit die laufenden Kosten (z. B. Grundsteuer oder Hausgeld) trotz ausbleibender Einnahmen decken.

Kann ich meine Praxis auch an eine fremde Person verkaufen?

Ja, das können Sie. In diesem Fall kann es allerdings schwerer sein, einen passenden Käufer zu finden. Häufig gehen Praxisinhaber deshalb so vor, dass sie einen potenziellen Nachfolger zuerst in der Praxis einstellen und langfristig darauf hinarbeiten, dass dieser die Praxis kauft und übernimmt.

Welche Kosten entstehen beim Verkauf einer Praxis?

Für Sie entstehen neben Steuern unter anderem Kosten für:

  • die Vermittlung der Immobilie durch einen Makler,
  • die Beratung durch Ihre Steuerkanzlei,
  • die Beratung durch Ihre Anwaltskanzlei und
  • das Notariat.

Mehr über die Maklerprovision erfahren Sie in unserem Ratgeber. Oder sprechen Sie uns direkt an, welche Provision wir für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Praxis bekommen.

Muss ich meine Mitarbeiter vor dem Verkauf informieren?

Ja, Sie müssen Ihre Mitarbeiter zwingend über den Verkauf informieren. Hintergrund: Die Mitarbeiter dürfen frei entscheiden, für welchen Arbeitgeber sie arbeiten möchten. Sind sie nicht damit einverstanden, dass Ihr Ar­beits­ver­hält­nis auf einen neuen Arbeitgeber übergeht, können sie dem automatischen Übergang widersprechen. Deshalb müssen Sie Ihre Mitarbeiter mit einem Monat Vorlauf in Textform darüber informieren:

  • wann der Übergang zum neuen Arbeitgeber stattfindet,
  • was der Grund ist, in diesem Fall der Verkauf,
  • was die rechtlichen, sozialen und wirt­schaft­li­chen Folgen für die Mitarbeiter sind,
  • welche geplanten Veränderungen die Arbeitnehmer betreffen können.

Welche Rolle spielt die Praxislage beim Verkauf?

Die Praxislage beeinflusst nicht nur den Wert der Praxis, sondern in vielen Fällen auch, wie schnell Sie einen Käufer finden. Je nachdem, ob sich Ihre Praxis auf dem Land oder in einem Ballungsgebiet befindet, ist das Objekt mehr oder weniger begehrt.