Wer eine Ei­gen­tums­woh­nung kaufen möchte, sollte nicht nur auf Kaufpreis, Grundriss und Lage der Immobilie achten. Das Hausgeld entscheidet jeden Monat mit darüber, ob eine Wohnung finanziell zu Ihnen passt. Unsere Makler prüfen für Sie nicht nur die Immobilie, sondern auch die Unterlagen rund um Hausgeld, Er­hal­tungs­rück­la­ge für Reparaturen, Instandsetzung und geplante Maßnahmen. So erkennen Sie vor dem Kauf, ob die laufenden Kosten zur Wohnung und zu Ihrer Fi­nan­zie­rungs­pla­nung passen.

Frau berechnet das Hausgeld für eine Eigentumswohnung
Woh­nungs­ei­gen­tü­me­rin prüft Hausgeld-Abrechnung.
Das Wichtigste in Kürze
  • Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Eigentümer an die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft zahlen.
  • Das Hausgeld deckt laufende Betriebskosten, Ausgaben für die Hausverwaltung, Versicherungen, Instandhaltung und Rücklagen für das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum ab.
  • Für Käufer ist nicht nur die Höhe entscheidend, sondern auch die Zusammensetzung des Hausgelds.
  • Kapitalanleger prüfen im Vorfeld, welcher Anteil der Hausgeld-Abrechnung auf Mieter umgelegt werden kann und welcher Anteil bei ihnen verbleibt.
  • Ein auffällig niedriges Hausgeld kann auf zu geringe Rücklagen oder aufgeschobene Sanierungen und Mo­der­ni­sie­run­gen hinweisen.
  • Vor dem Kauf einer Ei­gen­tums­woh­nung sollten sowohl Selbstnutzer als auch Kapitalanleger Wirtschaftsplan, Jah­res­ab­rech­nung, Ver­mö­gens­be­richt, Protokolle und Tei­lungs­er­klä­rung prüfen.
Katharina Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Was ist Hausgeld?

Hausgeld ist der Sammelbegriff für die monatliche Zahlung, die Eigentümer einer Wohnung an die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) leisten. Das Hausgeld dient dazu, ge­mein­schaft­li­che Kosten des Gebäudes zu finanzieren.

Dazu zählen zum Beispiel Hausreinigung, Ge­bäu­de­ver­si­che­rung, Allgemeinstrom, Gartenpflege, Ver­wal­tungs­kos­ten, kleinere Reparaturen und die Rücklage für künftige Instandhaltung. Das Hausgeld betrifft also nicht Ihre eigene Wohnung (= Sondereigentum), sondern vor allem das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum.

Zum Ge­mein­schafts­ei­gen­tum gehören unter anderem Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage, tragende Bauteile und häufig auch Fenster. Kaufen Sie eine Ei­gen­tums­woh­nung, kaufen Sie deshalb immer auch einen Anteil am gesamten Gebäude mit.

Eine schöne Wohnung kann wirtschaftlich unattraktiv werden, wenn das Gebäude hohe laufende Kosten verursacht oder größere Maßnahmen anstehen und nicht aus dem zu geringen Rücklagen-Topf beglichen werden können. Eine gute geführte WEG in einem Altbau sollte über Rücklagen in Höhe mindestens 60 – 100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verfügen.

Warum ist Hausgeld beim Wohnungskauf so wichtig?

Das Hausgeld wirkt wie ein zweiter monatlicher Kostenblock neben der Finanzierung. Viele Käufer kalkulieren Kaufpreis, Eigenkapital und Darlehensrate sehr genau. Sie berücksichtigen womöglich auch die Kaufnebenkosten, unterschätzen aber die laufenden Zahlungen an die WEG.

Gerade bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen entscheidet aber das Hausgeld darüber, wie solide Ihr monatliches Budget steht. Bei Kapitalanlagen beeinflusst es direkt die Mietrendite, weil nicht jeder Kos­ten­be­stand­teil an den Mieter weitergegeben werden kann.

Ein guter Makler schaut deshalb vor dem Kauf nicht nur auf alles hinter der Wohnungstür, sondern auf das ganze Haus:

  • Wie alt ist die Wohnanlage?
  • Wie hoch ist die Rücklage?
  • Gab es Streit in der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft?
  • Sind Sanierungen beschlossen oder absehbar?
  • Wie realistisch ist das Hausgeld im Verhältnis zu Zustand, Ausstattung und Lage?

Der Kauf einer Wohnung ist nie nur eine Frage des Kaufpreises. Ein gutes Investment in Betongold ist ebenso wie der Einzug in die eigenen vier Wände immer eine Frage der gesamten Kostenstruktur.

Welche Kosten gehören zum Hausgeld?

Das Hausgeld besteht aus mehreren Kostenblöcken. Sie wirken auf den ersten Blick ähnlich, haben für Eigentümer und Kapitalanleger aber sehr un­ter­schied­li­che Folgen.

Infografik "Diese Kosten zählen zum Hausgeld"

Laufende Betriebskosten

Zu den laufenden Kosten zählen etwa Hausstrom, Müllentsorgung, Wasser, Abwasser, Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Aufzugskosten, Heizkosten und Versicherungen. Diese Positionen entstehen regelmäßig durch den Betrieb des Gebäudes.

Üblicherweise kann bei vermieteten Wohnungen das meiste davon über die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung auf den Mieter umgelegt werden. Kompliziert wird es bei Kostenpunkten wie der Ge­mein­schafts­an­ten­ne. Letztlich entscheiden die Details des Mietvertrags und die Vorgaben der Be­triebs­kos­ten­ver­ord­nung (BetrKV).

Ver­wal­tungs­kos­ten

Die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft benötigt eine Hausverwaltung, sofern das Mehr­fa­mi­li­en­haus nicht einer Familie oder einer Firma gehört. Die Hausverwaltung erstellt Wirt­schafts­plä­ne, organisiert Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen, koordiniert Dienstleister und kümmert sich um Beschlüsse und deren Umsetzung.

Ver­wal­tungs­kos­ten werden aber auch bei einer vermieteten Einheit aus der Tasche des Eigentümers bezahlt. Für Kapitalanleger ist dieser Punkt wichtig, weil er die Nettorendite senkt.

Sparen Sie nicht am falschen Ende! Verlangt eine Hausverwaltung etwas mehr Geld für die eigenen Dienste, leistet aber gute Arbeit – dann nehmen Sie die! Es ist sehr schwer, eine richtig gute Hausverwaltung zu finden. Wenn die dann ein paar Euro mehr kostet als die Mitbewerber, mit denen man sich aber nur ärgert, dann liefert die teurere Hausverwaltung einen Mehrwert. Dafür sind die paar Euro mehr auch gerechtfertigt und gut angelegt.

Er­hal­tungs­rück­la­ge

Aus der Er­hal­tungs­rück­la­ge (= In­stand­hal­tungs­rück­la­ge) werden künftige Maßnahmen am Ge­mein­schafts­ei­gen­tum bezahlt. Dazu gehören etwa Dachsanierungen, Fas­sa­den­ar­bei­ten, Hei­zungs­mo­der­ni­sie­run­gen oder Reparaturen am Aufzug.

Eine angemessene Rücklage schützt Eigentümer vor hohen Sonderumlagen. Fehlt Geld in der Ge­mein­schafts­kas­se, kann die Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung zusätzliche Zahlungen beschließen.

Kleinere Reparaturen am Ge­mein­schafts­ei­gen­tum dürfen laufend über das Hausgeld finanziert werden.

Größere Maßnahmen werden häufig über die Rücklage oder über eine Sonderumlage bezahlt.

Im schlimmsten Fall kaufen Sie eine schicke Wohnung in einem sa­nie­rungs­be­dürf­ti­gen Mehr­fa­mi­li­en­haus mit einer geradezu lächerlichen Er­hal­tungs­rück­la­ge. Dann steht eine kostspielige Außendämmung für die bröckelnde Fassade an. Die Rücklagen reichen dafür nicht ansatzweise aus. Obwohl Ihre Wohnung im Gegensatz zu vielen anderen kein Schimmelproblem hat, sind sie als Teil der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft mit in der Pflicht: Es wird eine Sonderumlage beschlossen. Jede Wohneinheit muss je nach Wohnfläche zwischen 10.000 und 15.000 Euro für die Dämmung und Malerarbeiten zuschießen. Wenn Sie für den Wohnungskauf einen Kredit aufgenommen haben und keine fünfstellige Summe auf der hohen Kante haben, bereuen Sie den Erwerb der Wohnung jetzt schnell.

Hausgeld – Übersicht als Tabelle: Welche Kosten sind enthalten?

Kos­ten­be­stand­teil Typische Beispiele Für Käufer wichtig, weil …
Betriebskosten Wasser, Abwasser, Müll, Hausstrom, Gartenpflege, Winterdienst, Hausreinigung diese Kosten die monatliche Belastung direkt erhöhen.
Versicherungen Ge­bäu­de­ver­si­che­rung, Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Gemeinschaft sie zum laufenden Betrieb des Gebäudes gehören.
Ver­wal­tungs­kos­ten Hausverwaltung, Kontoführung, Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung sie bei vermieteten Wohnungen meist nicht auf Mieter umgelegt werden können.
Er­hal­tungs­rück­la­ge Rücklagen für Dach, Fassade, Heizung, Aufzug oder Treppenhaus sie zeigt, ob die Gemeinschaft für künftige Maßnahmen vorsorgt.
Instandhaltung und Reparaturen kleinere Reparaturen am Ge­mein­schafts­ei­gen­tum sie Hinweise auf Zustand und Pflege der Anlage geben.
Sonderumlagen zusätzliche Zahlungen für größere Maßnahmen, wenn Rücklagen nicht reichen sie nach dem Kauf zu hohen Zusatzkosten führen können.

Hausgeld berechnen: Was Käufer prüfen sollten

Das Hausgeld wird im Normalfall auf Grundlage des Wirt­schafts­plans festgelegt. Die Eigentümer beschließen auf Vorschlag der Hausverwaltung die Vorschüsse, die jedes Mitglied der Gemeinschaft zahlen muss. Nach Ablauf des Kalenderjahres folgt die Jah­res­ab­rech­nung.

Für Käufer sind vor allem diese Unterlagen wichtig:

Dokument Warum ist das wichtig?
Wirtschaftsplan zeigt die geplanten Einnahmen, Ausgaben und monatlichen Vorschüsse
Jah­res­ab­rech­nung zeigt, welche Kosten tatsächlich angefallen sind
Ver­mö­gens­be­richt gibt Hinweise auf Rücklagen und finanzielle Lage der Gemeinschaft
Protokolle der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen zeigen Diskussionen, Beschlüsse, Konflikte und geplante Maßnahmen
Tei­lungs­er­klä­rung regelt Mit­ei­gen­tums­an­tei­le, Son­der­nut­zungs­rech­te und Kos­ten­ver­tei­lung
Energieausweis hilft, energetische Kosten und Mo­der­ni­sie­rungs­be­darf einzuordnen

Ein erfahrener Makler erkennt in diesen Unterlagen oft Hinweise, die im Exposé nicht auffallen. Dazu zählen wiederkehrende Nachzahlungen, geringe Rücklagen, Uneinigkeit über Sanierungen oder Beschlüsse, die den neuen Eigentümer finanziell treffen.

Geschäftsführerin Katharina Heid

Beim Hausgeld zeigt sich oft, wie gut eine Ei­gen­tums­woh­nung wirklich geführt wird. Käufer sollten nicht nur fragen, wie hoch die monatliche Zahlung ist, sondern warum sie genau in dieser Höhe anfällt. Die Antwort sagt viel über Zustand, Verwaltung und künftige Kosten aus.

Ge­schäfts­füh­re­rin und zertifizierte Sachverständige Katharina Heid

Der unterschätzte Zusammenhang zwischen Kaufpreis und Hausgeld

Das Hausgeld entscheidet mit, ob eine Ei­gen­tums­woh­nung eine gute Investition ist oder nicht. Käufer sollten nicht nur Kaufpreise vergleichen, sondern auch die monatliche Gesamtbelastung.

Beispiel: Zwei Wohnungen kosten jeweils 320.000 Euro. Wohnung A hat 280 Euro Hausgeld, Wohnung B 520 Euro. Bei gleicher Größe und Lage wirkt Wohnung B auf den ersten Blick nur wegen des Hausgelds teurer. Doch die Bewertung hängt davon ab, warum das Hausgeld höher ist.

Liegt Wohnung B in einer gepflegten Anlage mit großzügiger Rücklage, neuer Heizung und einer tadellosen Verwaltung (sehr selten und daher Gold wert!), kann das höhere Hausgeld nachvollziehbar sein. Liegt es dagegen an hohen Reparaturkosten, Streit in der Gemeinschaft oder einem Sanierungsstau, sollte der Kaufpreis kritisch verhandelt werden.

Genau hier unterstützt ein Heid-Makler: Wir betrachten Kaufpreis, Zustand, Unterlagen und laufende Kosten gemeinsam. So entsteht ein realistisches Bild der Immobilie, nicht nur ein schöner, aber oberflächlicher Exposé-Eindruck.

Hausgeld bei Kapitalanlagen: Was bleibt beim Eigentümer?

Wer eine Ei­gen­tums­woh­nung als Kapitalanlage kauft, sollte beim Hausgeld besonders genau hinsehen. Denn nicht das gesamte Hausgeld lässt sich auf den Mieter umlegen.

Umlagefähig sind typischerweise laufende Betriebskosten, sofern der Mietvertrag und die gesetzlichen Vorgaben dies erlauben. Dazu können etwa Kosten für Wasser, Abwasser, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Heizung und bestimmte Versicherungen gehören.

Nicht umlagefähig sind Ver­wal­tungs­kos­ten, Instandhaltung und Reparaturen über die Bagatellgrenze hinaus sowie Zuführungen zur Er­hal­tungs­rück­la­ge. Diese Positionen bleiben beim Eigentümer und mindern den tatsächlichen Ertrag.

Beispiel: Warum die Bruttorendite täuschen kann

Eine vermietete Wohnung erzielt 900 Euro Kaltmiete. Das Hausgeld beträgt 360 Euro monatlich. Davon sind 230 Euro umlagefähige Betriebskosten und 130 Euro nicht umlagefähige Kosten.

Für Ihre Rendite zählt nicht nur die Kaltmiete. Die 130 Euro monatlich reduzieren Ihren laufenden Überschuss um 1.560 Euro pro Jahr. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro macht das einen spürbaren Unterschied.

Deshalb prüfen unsere Makler bei Kapitalanlagen nicht nur Miete und Kaufpreis. Wir schauen auch auf Hausgeld, Rücklage, Mietvertrag, Umlagefähigkeit und mögliche künftige Maßnahmen.

Eine Wohnung als Kapitalanlage erfordert vor dem Kauf einen anderen Blick als eine Immobilie zur Eigennutzung.

Was unsere Makler auszeichnet

Beim Kauf einer Wohnung zählt jedes Detail. Der Kaufpreis steht im Exposé, doch die wirtschaftliche Wahrheit steckt häufig in den Unterlagen der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft.

Unsere Makler verbinden Marktkenntnis, Ver­hand­lungs­er­fah­rung und Be­wer­tungs­kom­pe­tenz im Haus. Wir prüfen mit Ihnen, ob die Immobilie zu Ihrer Vorstellung von Nutzung, Finanzierung und langfristiger Planung passt. Anhand des Hausgelds erkennen wir, ob laufende Kosten, Rücklagen und mögliche Sanierungen stimmig sind.

Wenn Sie uns als Selbstnutzer oder Kapitalanleger damit beauftragen, Ihre Traumwohnung zu finden, können Sie sich auf Folgendes verlassen:

Kompetente Betreuung

Unsere Makler unterstützen Sie rund um Kauf & Verkauf sämtlicher Immobilienarten.

Immobilien-Expertise

Bei uns erhalten Sie geballte Inhouse-Kompetenz rund um die Vermarktung und Bewertung Ihrer Immobilie.

Komplettservice bis zum Notar

Wir begleiten Sie und Ihr Objekt vom Exposé über Besichtigungen bis zur Unterschrift unter den Vertrag.

Kurzfristige Termine möglich

Unsere Makler nehmen kurzfristige Aufträge entgegen. Kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch.

Persönliche Ansprechpartner

Sie wissen jederzeit, wer für Ihre Immobilie verantwortlich ist: Wir setzen auf Persönlichkeit statt Anonymität.

André Heid
Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler - Kontakt Fundierte Markt­wert­ermitt­lung und professionelle Vermarktung von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Häufige Fragen zum Hausgeld

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Hausgeld.

Wie hoch ist das Hausgeld bei einer Ei­gen­tums­woh­nung?

Eine angemessene Höhe für das Hausgeld richtet sich nach Alter, Zustand, Ausstattung und Lage des Gebäudes, sowie nach Ver­wal­tungs­kos­ten, En­er­gie­ver­sor­gung und Rück­la­gen­bil­dung. Wohnhäuser mit Aufzug, Tiefgarage, großen Außenanlagen oder Sanierungsstau verursachen oft höhere monatliche Kosten.

Als grobe Orientierung nennen viele Marktteilnehmer wie Erste Hausverwaltung Werte im Bereich von etwa 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Das ist jedoch nur ein Richtwert. Eine moderne, einfache Anlage ohne Aufzug kann darunterliegen. Ein älteres Gebäude mit Aufzug, Tiefgarage und anstehenden Maßnahmen sollte darüber liegen.

Wichtiger als der Durchschnitt ist deshalb die Frage: Passt das Hausgeld zum Gebäude?

Ein hohes Hausgeld ist nicht automatisch schlecht. Es kann zeigen, dass die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft solide vorsorgt. Ein niedriges Hausgeld ist nicht automatisch gut. Oft bedeutet es, dass zu wenig Geld für künftige Arbeiten zurückgelegt wird.

Wie hoch darf mein Hausgeld sein?

Eine feste Obergrenze gibt es für Hausgeld nicht. Die Höhe hängt von Gebäudezustand, Ausstattung, Rücklage, Verwaltung und laufenden Kosten ab. Wichtig ist, ob das Hausgeld zum Objekt passt und ob die Unterlagen erklären, warum die monatliche Zahlung genau in dieser Höhe anfällt.

Ist ein niedriges Hausgeld ein gutes Zeichen?

Ein niedriges Hausgeld klingt attraktiv, kann aber auf zu geringe Rücklagen hinweisen. Dann zahlen Eigentümer heute wenig, tragen morgen aber ein höheres Risiko. Ein Aha-Moment für Käufer: Die Rücklage ist oft wichtiger als die Höhe des Hausgelds. Eine Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft mit vernünftiger Rück­la­gen­bil­dung kann Sanierungen geordneter finanzieren. Eine Gemeinschaft mit sehr niedrigen monatlichen Beiträgen muss bei größeren Arbeiten häufiger Sonderumlagen beschließen.

Beispiel: Die günstige Wohnung mit teurer Überraschung

Eine 70-Quadratmeter-Wohnung hat nur 120 Euro Hausgeld. Das wirkt zunächst attraktiv. In den Protokollen steht jedoch, dass die Dachsanierung seit Jahren diskutiert wird und die Rücklage kaum ausreicht. Nach dem Kauf der Wohnung beschließt die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft eine Sonderumlage von 14.000 Euro pro Einheit, um die Dachsanierung umzusetzen.

Der günstige Monatspreis war in diesem Fall kein Vorteil, sondern ein Warnsignal. Ein Makler mit Erfahrung in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten erkennt solche Hinweise vor dem Notartermin und spricht sie offen an.

Muss ich das Hausgeld auch zahlen, wenn die Wohnung leer steht?

Ja. Das Hausgeld ist an Ihr Eigentum gekoppelt, nicht an dessen tatsächlicher Nutzung. Auch bei Leerstand müssen Sie Ihren Anteil an den ge­mein­schaft­li­chen Kosten zahlen.

Was passiert, wenn ich das Hausgeld nicht bezahle?

Wenn Sie das Hausgeld nicht zahlen, fehlt der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft Geld für laufende Kosten, Rück­la­gen­bil­dung und notwendige Reparaturen. Die übrigen Eigentümer müssen die Liquidität der Gemeinschaft sichern.

Das Hausgeld ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Zahlungspflicht. Bei einem vorübergehenden Engpass lassen sich oft Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren. Bleibt ein Eigentümer dauerhaft im Rückstand, kann die Gemeinschaft ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen. Meist werden zuerst Ver­sor­gungs­lei­tun­gen abgestellt. In schweren Fällen drohen weitere Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Woh­nungs­ei­gen­tums.

Kann ich mein Hausgeld jährlich bezahlen?

Üblicherweise zahlen Eigentümer das Hausgeld monatlich im Voraus. Eine jährliche Zahlung ist nur möglich, wenn die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft dies zulässt oder entsprechend beschließt.

Darf ich mein Hausgeld von der Steuer absetzen?

Hausgeld ist nur teilweise steuerlich absetzbar. Bei selbstgenutzten Wohnungen kommen vor allem haushaltsnahe Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­kerleis­tun­gen in Betracht. Bei vermieteten Wohnungen können bestimmte Haus­geld­be­stand­tei­le als Werbungskosten angesetzt werden. Die Hausverwaltung sollte die Jah­res­ab­rech­nung daher für die Eigentümer genau aufschlüsseln.

Kann ich das Hausgeld verhandeln?

Das Hausgeld selbst ist beim Kauf nicht frei verhandelbar. Es wird von der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft beschlossen und ergibt sich aus Wirtschaftsplan, Kos­ten­ver­tei­lung und Mit­ei­gen­tums­an­tei­len.

Verhandeln können Sie jedoch den Kaufpreis, wenn das Hausgeld wirtschaftliche Risiken zeigt. Dazu gehören hohe nicht umlagefähige Kosten, geringe Rücklagen, geplante Sanierungen oder wiederkehrende Nachzahlungen.

Unsere Makler nutzen solche Punkte sachlich in der Kauf­preis­prü­fung. Ziel ist nicht, eine Immobilie schlechtzureden. Ziel ist, dass Sie den tatsächlichen finanziellen Rahmen kennen, bevor Sie unterschreiben.

Welche Rolle spielt der Makler beim Hausgeld-Check?

Ein Makler sollte beim Wohnungskauf nicht nur Türen öffnen und Termine koordinieren. Der eigentliche Mehrwert entsteht, wenn er Unterlagen prüft, Risiken einordnet und Verhandlungen führt.

Unsere Makler unterstützen Sie unter anderem bei:

  • der Prüfung von Wirtschaftsplan und Jah­res­ab­rech­nung,
  • der Einordnung der Er­hal­tungs­rück­la­ge,
  • dem Verständnis von Protokollen der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen,
  • der Einschätzung geplanter Sanierungen,
  • der Abgrenzung umlagefähiger und nicht umlagefähiger Kosten,
  • der Bewertung, ob Kaufpreis und laufende Kosten zusammenpassen.

Durch die Inhouse-Kompetenz rund um Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung, Marktpreise und Objektprüfung erhalten Sie eine klare Einschätzung vor Ihrer Kauf­ent­schei­dung.